Missbrauchskontrollen am Arbeitsplatz
Kongress zum Thema "Mitarbeiterkontrolle: Technische und organisatorische Möglichkeiten – rechtliche Grenzen im Unternehmen"
Was ist im Bereich der offenen und verdeckten Videoüberwachung erlaubt und was nicht? - Mitarbeiterkontrolle im Spannungsfeld zwischen Unternehmensschutz und Persönlichkeitsrechten
(25.04.08) - Auf jährlich rund 15 Milliarden Euro beziffert der Bayerische Verband für Sicherheit in der Wirtschaft den Schaden, der jährlich durch Wirtschaftsdelikte in deutschen Unternehmen auftritt. Das Thema Mitarbeiterüberwachung wird daher in vielen Unternehmen bereits umfassend praktiziert, aber nicht nur zur Aufdeckung von Wirtschaftsdelikten, sondern auch zur Leistungskontrolle von Mitarbeitern. Wie die Pressemitteilungen der letzten Jahre und insbesondere der letzten Wochen zeigen, zum Teil mit rechtlich unzulässigen Maßnahmen. Detekteien erzielen mit der Überwachung von Mitarbeitern sogar ihren höchsten Umsatz: 60 – 70 Prozent aller Aufträge aus der Wirtschaft zielen auf das Überwachen des Verhaltens von Mitarbeitern.
Das Recht des Arbeitgebers auf Mitarbeiterkontrolle zur Wahrung unternehmerischer Interessen ist grundsätzlich anerkannt und wird über Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen etc. in gegenseitigem Einverständnis festgelegt. Allerdings sind solche Kontrollbefugnisse nicht grenzenlos und finden Ihre Beschränkungen insbesondere im Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters. Damit Arbeitgeber dann auch nicht über das Ziel im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung hinausschießen, drohen die Arbeitsgerichte bei groben Grundrechts-Verstößen mit Beweisverwertungsverboten.
Am 16. Juli 2008 findet in Stuttgart mit Unterstützung des BVSW die Veranstaltung "Mitarbeiterkontrolle: Technische und organisatorische Möglichkeiten – rechtliche Grenzen im Unternehmen" statt. Die Simedia hat aus aktuellem Anlass wieder zahlreiche Experten eingeladen, um das Thema Mitarbeiterkontrolle aus unterschiedlichsten Gesichtspunkten heraus und im "Spannungsfeld Unternehmensschutz und Persönlichkeitsrechte" beleuchten zu können.
Erfahren Sie von unseren Experten u.a.
>> welche Missbrauchs- und Verhaltenskontrollen am Arbeitsplatz möglich und welche rechtlich zulässig sind
>> was im Bereich der offenen und verdeckten Videoüberwachung erlaubt ist und was nicht?
>> wie es um die Zulässigkeit und den Handlungsspielraum von Detektiveinsätzen im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung bestellt ist
>> wie die Durchführung von Tor- und Taschenkontrollen bei Besuchern, Fremdfirmenmitarbeitern und eigenen Mitarbeiter erfolgreich und rechtssicher erfolgen kann
>> wie Betriebsvereinbarungen formuliert werden sollten
>> welche praktischen Erfahrungen mit Ombudsmann-Systemen – auch in Hinblick auf Prävention – gemacht wurden und schließlich
>> wie man auch mit einer Vertrauenskultur Wirtschaftsdelikten erfolgreich begegnen kann
Die Veranstaltung wendet sich an: Sicherheitsverantwortliche und Mitarbeiter Unternehmenssicherheit, Betriebsräte, Geschäftsführung, Revision, Fraud Manager, Mitarbeiter aus dem Bereich Compliance.
(Simedia: ra)
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