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Arzneimittelanwendungen und Informationsfreiheit


Transparency klagt gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Informationsfreiheit bei Anwendungsbeobachtungen
Transparency Deutschland sieht in den Anwendungsbeobachtungen schon seit langem eine Form von legalisierter Korruption


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(28.11.11) - Transparency International Deutschland hat Klage auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhoben. Mit der Klage will Transparency erreichen, Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Anwendungsbeobachtungen zu erhalten. Dazu gehören Informationen über verschriebene Medikamente, über die Anzahl der betroffenen Patienten, über die verschreibenden Ärzte, die an sie gezahlten Honorare und über eventuelle Missbrauchsfälle. Bisher habe sich die KBV geweigert, diese Informationen offenzulegen.

Transparency erläutert:
Anwendungsbeobachtungen sind ärztliche Arzneimittelverordnungen im Interesse von Pharmafirmen gegen ein besonderes Entgelt. Bis zu 6.000 Euro je Einzelfall sollen gezahlt worden sein, wenn ein Arzt seinem Patienten, oft ohne dessen Wissen, auf ein teureres bzw. weniger erprobtes Medikament umgestellt hat. Diese Zahlungen an willige Ärzte haben erhebliche finanzielle Auswirkungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Sie belasten die Beitragszahler mit zusätzlichen Kosten für nutzlose Scheinstudien von geschätzt über 1 Milliarde Euro pro Jahr.

Sie bergen auch gesundheitliche Risiken, da sie den für klinische Studien festgelegten wissenschaftlichen und ethischen Regelungern nicht unterliegen. Die von den Ärzten angeblich dokumentierten Ergebnisdaten sind Eigentum der jeweiligen Pharmafirma und müssen nicht veröffentlicht werden. Sie sind wissenschaftlich unbrauchbar und dienen deshalb offenbar lediglich der Vermarktung nicht notwendiger Arzneimittel.

Transparency Deutschland sieht in den Anwendungsbeobachtungen schon seit langem eine Form von legalisierter Korruption.

Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, erklärte: "Anwendungsbeobachtungen sind nicht geeignet, gesicherte Erkenntnisse über die Qualität von Arzneimitteln zu gewinnen. In Einzelfällen schaden sie den betroffenen Patienten mehr als sie nützen. Sie müssen daher verboten werden."

Transparency Deutschland versucht seit langem, dem Ausmaß der Anwendungsbeobachtungen auf die Spur zu kommen. Transparency Deutschland hat mehrere für die Erfassung der meldepflichtigen Anwendungsbeobachtungen zuständigen Institutionen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Auskunft aufgefordert. Sie verfolgt ihr Informationsbegehren auch gegenüber der KBV, die als Vertreterin der ärztlichen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein besonderes Interesse daran haben muss, ärztliches Fehlverhalten zu verhindern und Schaden von Patienten abzuwenden.

Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit von Transparency Deutschland, erklärte: "Mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes wird es gelingen, die gewünschten Daten zu bekommen. Transparency Deutschland kann dann die Größenordnung des Missstandes gegenüber der Öffentlichkeit genau belegen. Die KBV ist gesetzlich verpflichtet, die begehrten Informationen zu sammeln. Sie kann sich auf angeblich vorliegende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht berufen. Sie muss ihre Akten für Transparency öffnen." (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Markt-Nachrichten

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Kritik: Änderung von § 19a Absatz 5 Parteiengesetz Die Piratenpartei hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die 2011 beschlossene Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht. Bereits die alten Regelungen des Parteiengesetzes seien nach Ansicht der Piraten umstritten gewesen, da sie kleine und unterfinanzierte Parteien benachteiligt hätten. Die Ungleichbehandlung großer und kleiner Parteien werde mit den neuen Regelungen noch weiter verschärft. Nach Ansicht der Piraten stehen diese im klaren Widerspruch zu dem im Parteiengesetz verankerten Grundsatz, Parteien gemessen an ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu fördern.

Weniger staatlicher Zugriff auf Kundendaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einer Verfassungsbeschwerde des Mitglieds der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer gegen Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Kundendaten im Telekommunikationsgesetz teilweise stattgegeben. So wurden die eindeutige Identifizierung von Internetnutzern und die staatliche Abfrage von PINs und Passwörtern in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Bislang konnten solche Zugriffscodes von Ermittlungsbehörden und anderen staatlichen Stellen selbst bei Verdacht einer Bagatellstraftat und ohne richterliche Genehmigung angefordert werden.

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Auch der Kunde eines Dienstleisters kann haften Informationsfreiheit beim Zensus 2011