Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Beratungsbedarf in Compliance-Fragen


Compliance-Fachtagung: Einhaltung von Richtlinien und so genannte Regelüberwachung
Podiumsdiskussion bringt die Experten mit Rechtsanwälten und Ombudsmännern an einen Tisch


(12.11.08) - Hinter den Kulissen der Wirtschaft wird manchmal die Grenze des Legalen überschritten. Das kann teuer werden und Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Deshalb sollte sich jedes Unternehmen genau über die geltenden Gesetze informieren. Die Einhaltung von Richtlinien und die so genannte Regelüberwachung werden mit dem englischen Begriff Compliance bezeichnet. Zu diesem aktuellen Thema veranstaltet die Universität Duisburg-Essen (UDE) gemeinsam mit dem "mercator business network - Dialog für Wissenschaft und Wirtschaft e.V." am 25. November ab 14 Uhr eine Fachtagung.

"Durch spektakuläre Vorfälle ist das Medieninteresse sehr hoch und die Gesetzesverstöße werden drastischer verfolgt - mit teilweise empfindlichen Konsequenzen für die Unternehmen", weiß Prof. Dr. Annette G. Köhler, Inhaberin des UDE-Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling und Vorstandsvorsitzende des mercator business network. Dieses Thema betreffe jede Firma: "Die Unternehmensverantwortlichen sind gut beraten, ihre Gesellschaft so zu organisieren, dass Gesetzesverstöße vermieden werden."

Wie vielschichtig dieser Schwerpunkt ist, zeigen die Vorträge hochkarätiger Referenten wie Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter, Sprecher des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht, Universität Bonn, sowie Dr. Thomas Kremer, Chief Compliance-Officer der ThyssenKrupp AG. Von seinen Erfahrungen berichtet Hans Klaas, Compliance-Beauftragter der National-Bank AG. Welche Anforderungen an die Unternehmensführung gestellt werden, beschreibt Prof. Dr. Axel von Werder, Inhaber des Lehrstuhls Organisation und Unternehmensführung der technischen Universität Berlin und Leiter des "Berlin Center of Corporate Governance".

Eine anschließende Podiumsdiskussion bringt die Experten mit Rechtsanwälten und Ombudsmännern an einen Tisch. Die Veranstaltung richtet sich an börsennotierte Aktiengesellschaften und mittelständische Unternehmen gleichermaßen, da insbesondere letztere wachsenden Beratungsbedarf in Compliance-Fragen zeigen. Ferner ist das Thema für Wirtschaftsprüfer wichtig, denn die damit verbundenen Risiken spielen bei der Abschlussprüfung eine Rolle.

Das mercator business network ist ein gemeinnütziger Verein, der von Wissenschaft und Wirtschaft initiiert wurde und seit September 2007 besteht. Er setzt sich erfolgreich für den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft, universitärer Ausbildung und Praxis ein. Mitglieder sind größere und mittelständische Unternehmen sowie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Studierende.

Die Tagung findet im Gerhard-Mercator-Haus auf dem Campus Duisburg, Lotharstraße 57, statt. Eine Anmeldung ist bis zum 14. November möglich. (Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder: 240,- Euro, für Mitglieder des mercator business network: 120,- Euro). (Universität Duisburg-Essen: mercator: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen