VW-Affäre: Chronologie im Fall Hartz und Volkert
Rückblick auf Veruntreuung von Firmengeldern: Peter Hartz gestand alle 44 Klagepunkte ein
Volkert wurde wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt - Sein Anwalt kündigte Revision gegen das Urteil an
(12.03.08) - Er gilt als Freund des früheren Škoda-Managers Helmuth Schuster, gegen den seit Juli 2005 wegen Untreue und Betrugs im Rahmen der VW-Korruptionsaffäre ermittelt wurde. Auch Personalvorstand Peter Hartz geriet in diesem Zusammenhang immer mehr in die Schusslinie, nachdem ruchbar geworden war, dass er sich mehrfach auf Firmenkosten mit der brasilianischen Prostituierten Joselia R. vergnügt hatte.
Am 8. Juli 2005 bot er seinen Rücktritt an, nachdem in der Presse immer wieder von einer Mitwisserschaft Hartz' spekuliert wurde.
Am 13. Juli 2005 empfahl das vierköpfige Präsidium des VW-Aufsichtsrates einstimmig, das Rücktrittsangebot von Peter Hartz als Personalvorstand anzunehmen. Hartz wurde jedoch keine Abfindung gewährt. Seit seinem Ausscheiden aus dem Vorstand bezieht er eine altersbedingte Rente. Dem Präsidium gehörten zu diesem Zeitpunkt der Vorsitzende des Aufsichtsrates Ferdinand Piëch, der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen Christian Wulff, der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Metall Jürgen Peters sowie der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates der Volkswagen AG Bernd Osterloh an.
Am 7. Oktober 2005 gab die Staatsanwaltschaft Braunschweig an, ein Ermittlungsverfahren gegen Hartz wegen Verdachts der Untreue einzuleiten.
Am 9. Oktober 2006 soll Peter Hartz gegenüber der Braunschweiger Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff zugegeben haben, dass er ein Jahrzehnt lang den einstigen Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert "begünstigt" hat. Angeblich ohne Wissen des damaligen Vorstandschefs Ferdinand Piëch und anderer Top-Manager des VW-Konzerns zahlte Hartz an Volkert zwischen 1995 und 2005 Jahr für Jahr einen "Sonderbonus" von 200.000 Euro – insgesamt somit zwei Millionen Euro. Zu dem System der Vergünstigungen soll auch gehört haben, dass Hartz der brasilianischen Geliebten von Volkert, Adriana Barros, ein Zusatzeinkommen verschaffte. Lange Zeit soll sie 7.600 Euro pro Monat erhalten haben – insgesamt 399.000 Euro.
Am 15. November 2006 wurde bekannt, dass gegen Peter Hartz in Braunschweig ein Strafverfahren wegen Untreue als VW-Vorstand in 44 Fällen eröffnet wurde. Ihm drohte für jede dieser 44 Taten eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und damit als Gesamtstrafe eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Am 17. Januar 2007 gestand Hartz in der auf lediglich zwei Verhandlungstage angesetzten Gerichtsverhandlung alle 44 Klagepunkte ein. Der Gesamtschaden dieser Schmiergeld-Affäre beträgt 2,6 Millionen Euro. Fast zwei Millionen Euro dieser Summe zahlte Hartz an seinen engen Freund Klaus Volkert, damaliger Chef des Betriebsrats. Trotz einer theoretischen Höchststrafe von 15 Jahren Freiheitsstrafe einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidiger allerdings auf eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen a 1600 € im Gegenzug für ein volles Geständnis. Auf die Vernehmung einer Reihe von Zeugen konnte, aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses, verzichtet werden.
Dieser "kurze" Prozess wurde in Zeitungskommentaren kritisiert. Nach der Sächsischen Zeitung vom 18. Januar 2007 sei es "instinktlos, ‚Urteilsabsprachen‘ schon bei Prozessbeginn zu treffen". Schon das Wort zeuge von mangelndem Gefühl für die gesellschaftliche Bedeutung dieses Prozesses.
Das Landgericht Braunschweig verurteilte Hartz am 25. Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratschefs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Außerdem muss Hartz eine Geldstrafe von rund 576.000 Euro zahlen. Unklar ist noch, ob Volkswagen die 2,6 Millionen Euro zurückfordern wird.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Hartz (11.03.2008)
Klaus Volkert soll über Peter Hartz von 1994 bis 2005 zusätzlich zu seinem Gehalt sogenannte Sonderbonuszahlungen von rund 1,95 Millionen Euro erhalten haben, ohne dass dies bei VW offen gelegt worden war.
Im Zeitraum zwischen 2000 und 2004 soll Peter Hartz an die damalige langjährige Geliebte von Volkert, die Brasilianerin Adriana Barros, Barauszahlungen in Höhe von knapp 400.000 Euro als Auslagen für "Betriebsratsprojekte" freigegeben haben.
Aufgrund von Verdunklungsgefahr erwirkte die Staatsanwaltschaft Braunschweig schließlich am 21. November 2006 gegen Volkert einen Haftbefehl.
Gegen Volkert und seinen Anwalt Peter-Michael Diestel wurden zudem Vorwürfe erhoben, sie hätten dem früheren Hartz-Mitarbeiter und Belastungszeugen Klaus-Joachim Gebauer finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt, wenn er seine früheren Aussagen abschwäche.
Am 12. Dezember 2006 wurde der Haftbefehl gegen Volkert aufgehoben. Es bestehe keine weitere Verdunkelungsgefahr, da Volkert vor dem Ermittlungsrichter ein glaubwürdiges umfassendes Geständnis abgelegt habe.
Am 22. Februar 2008 wurde Volkert wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt.
Sein Anwalt kündigte Revision gegen das Urteil an.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Volkert (11.03.2008)
Lesen Sie auch:
Urteilsanalyse: Begünstigung und Untreue bei VW
(VW: Wikipedia: ra)
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