Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes


Gesetzgebung im Patentwesen: Bitmi lehnt Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht ab
Schutz vor zweifelhaften Patenten im Bereich der Software

(05.08.15) - Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (Bitmi) lehnt die anstehende Ratifizierung des Übereinkommens durch den Deutschen Bundestag ab, weil es die Interessen des IT-Mittelstands nicht berücksichtigt. Der EuGH hat mit Urteil vom 5. Mai 2015 (Az. C 146/13) die Nichtigkeitsklage Spaniens gegen die EU-Verordnung Nr. 1257/2012 zur Schaffung eines "Einheitlichen Patentschutzes" abgewiesen. Damit wäre der Weg für die Ratifizierung des mit der Verordnung verbundenen Übereinkommens über ein multinationales einheitliches Patentgericht frei.

Das Übereinkommen bietet IT-Unternehmen keinen ausreichenden Schutz vor zweifelhaften Patenten im Bereich der Software. Insbesondere ist nicht gewährleistet, dass Patente einer inhaltlichen Prüfung unterzogen werden, bevor ein Urteil über eine Patentverletzung getroffen wird. Auf diese Weise bleibt es möglich, dass mittelständische Unternehmen mit ihren Produkten vom Markt gedrängt werden, weil der Verkauf aufgrund eines gerichtlich nicht geprüften Patents durch Urteil verboten wird. Bitmi-Fachgruppensprecher Rasmus Keller fasst zusammen: "Diese im Übereinkommen angelegte strukturelle Bevorzugung des Patentinhabers ist gerade vor dem Hintergrund eines hohen Anteils von rechtswidrigen Patenten nicht akzeptabel."

Das Übereinkommen leidet weiterhin an einem gravierenden Demokratiedefizit. Über die für die Praxis wichtige Verfahrensordnung für das neue Gericht wird der Bundestag gar nicht entscheiden können. Vielmehr soll der Bundestag mit Zustimmung zum Abkommen die Entscheidungskompetenz über die Verfahrensordnung auf einen Verwaltungsrat delegieren.

Keller führt aus: "Die Gesetzgebung im Patentwesen bedarf einer breiten parlamentarischen Debatte. Eine Verlagerung auf außerparlamentarische Gremien ist der falsche Weg."

Schließlich bietet das Übereinkommen keine einheitliche europäische Lösung, da die EU-Mitglieder Spanien und Polen nicht teilnehmen werden. "Wir werden uns für eine mittelstandsfreundliche Fortentwicklung des europäischen Patentsystems einsetzen", betont Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMI und des europäischen Mittelstandsverbands PIN-SME. (Bitmi: ra)

BITMi: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen