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Das Compliance-Programm bei Clarion

Bereits von annähernd fünf Jahren stellte Clarion Co. Ltd. ein Compliance-Programm vor, mit dem die Unternehmensphilosophie praktisch umgesetzt werden soll
Clarion: "Wir müssen in unseren Werbeanzeigen jederzeit eine faire und angemessene Ausdrucksweise verwenden und die Eignung sämtlicher Werbeanzeigen anhand von Fakten überprüfen"

(17.04.08) – Sehr umfassend regelt der "Betriebliche Verhaltenskodex", das Compliance-Programm der Clarion Europa GmbH, nahezu alle Belange, die sich auf Gesellschaft, Kunden, Geschäftspartner und Konkurrenten, Aktionäre und Investoren, Mitarbeiter des eigenen Unternehmens und das Unternehmen und dessen Vermögen beziehen. Sehr ungewöhnlich und vorbildlich ist auch, dass Clarion ihr Verhalten in der Eigenwerbung regelt und ein hohes Maß an Ehrlichkeit verspricht.

Die Geschichte von Clarion ist eng mit der Geschichte der Fahrzeugbranche selbst verknüpft. Das Unternehmen entwickelte Japans erstes Autoradio und Japans erstes Auto-Stereoradio entwickelte. Heute produziert Clarion Autoradios, audio-visuellen Geräten und Autonavigationssystemen für den weltweiten Markt.

Bereits frühzeitig hat es Clarion als Verpflichtung empfunden, einen hohen moralischen Standard sowie ein verstärktes soziales Verantwortungsbewusstsein zu demonstrieren.

Schon im Oktober 1997 hat das Unternehmen seine Unternehmensphilosophie definiert, die seit diesem Zeitpunkt einen wichtigen Eckpfeiler der Unternehmensführung bildet. Diese Unternehmensphilosophie setzt voraus, dass sich das Unternehmen bei seinen Geschäftsaktivitäten stets um eine gute Beziehung zu seinen Interessenvertretern wie zum Beispiel Kunden, Aktionären, Geschäftspartnern und Mitarbeitern bemühen muss. Auch verlangt diese Philosophie die Einführung eines globalen Corporate Governance-Systems.

Zitat: "Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter nicht nur die öffentliche Ordnung respektieren muss, sondern sich selbst auch in redlicher Weise verhalten muss, wobei er stets unsere Unternehmensphilosophie vor Augen hat. Auch müssen unsere Mitarbeiter ein aufrichtiges Wertempfinden demonstrieren und moralische Standards erfüllen, die von ihnen nicht nur als Mitarbeiter von Clarion sondern auch als Mitglied der Gesellschaft verlangt werden."

Bereits von annähernd fünf Jahren, am 1. Juli 2003, stellte Clarion Co. Ltd. ein Compliance-Programm vor, mit dem die "Unternehmensphilosophie" praktisch umgesetzt werden soll. Gleichzeitig definierte Clarion einen betrieblichen Verhaltenskodex, "um damit das Fundament unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und unserer Unternehmensethik zu beschreiben und diese zu verwirklichen".

Das auf der Calarion-Website veröffentlichte Dokument, der "betriebliche Verhaltenskodex", gilt für alle Mitarbeiter der Clarion Europa GmbH.
Siehe:
http://www.clarion.com/de/de/company/profile/policy/compliance/index.html
http://www.clarion.com/de/de/company/profile/policy/compliance/index2.html



Der betriebliche Verhaltenskodex, sprich das Compliance-Programm der Clarion Europa GmbH, regelt unter anderem

1. Die Beziehung zur Gesellschaft (Corporate Citizenship) an sich
Darunter fällt
>> Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften,
>> Bekenntnis zum gesetzeskonformen Spendenverhalten,
>> Ablehnung von Organisationen, sich gegen Staat und soziale Ordnung richten,
>> Bekenntnis zum Schutz und Erhaltung der Umwelt)

2. Die Beziehung zu Kunden, Geschäftspartnern und Konkurrenten
Darunter fällt
>> Entwicklung sicherer Produkte,
>> Einhaltung geltender Kartellrechtsvorschriften,
>> Bekenntnis zum fairen Wettbewerb,
>> Bewirtungs- und Geschenke-Regelung,
Zitat: Regierungsvertreter, Staatsbedienstete, Beamte und lokal organisierte öffentliche Organisationen im In- und Ausland erhalten von uns keine Bewirtungsleistungen und Geschenke, wenn dies nach geltendem Recht verboten ist,
>> Regelung der Beziehung zu Staatsbediensteten, Bekenntnis zu einer "ehrlichen" Werbung,
Zitat: Wir müssen in unseren Werbeanzeigen jederzeit eine faire und angemessene Ausdrucksweise verwenden und die Eignung sämtlicher Werbeanzeigen anhand von Fakten überprüfen.

3. Die Beziehung zu Aktionären und Investoren
Darunter fällt
>> Offenlegung der Unternehmensdaten
>> Verbot des Insiderhandels
Zitat: Wertpapiertransaktionen auf der Grundlage interner vertraulicher Informationen unseres Unternehmens oder unserer Geschäftspartner im Rahmen der regelmäßigen Geschäftstätigkeit sind verboten, genauso wie Transaktionen mit Wertpapieren von verbundenen Unternehmen, solange diese vertraulichen Informationen nicht öffentlich und/oder offiziell bekannt sind.

4. Die Beziehung zu Mitarbeitern
Darunter fällt:
>> Respektierung der Menschenrechte und der Gleichberechtigung
>> Verbot der sexuellen Belästigung
>> Schutz der persönlichen Daten
Zitat: Wir sind jederzeit verpflichtet, die persönlichen Daten unserer Mitarbeiter und unternehmensfremder Personen streng vertraulich zu behandeln, sowie alle weiteren Informationen, von denen wir im Rahmen unserer Unternehmensaktivitäten Kenntnis erhalten.
>> Schaffung eines sicheren und sauberen Arbeitsumfelds
>> Einhaltung der Arbeits- und Arbeitnehmerschutzgesetze
>> Strenge Unterscheidung zwischen beruflichen und privaten Angelegenheiten
Zitat: Wir müssen streng zwischen beruflichen und privaten Angelegenheiten unterscheiden, und dürfen niemals persönliche Interessen in die Arbeit einbringen oder betriebliche Angelegenheiten mit in unser privates Umfeld nehmen.

5. Die Beziehung zum Unternehmen und dessen Vermögen
Darunter fällt:
>> Einhaltung der Unternehmensnormen
>> Einhaltung ordnungsgemäßer Bilanzierungsverfahren
Zitat: Wir müssen ordnungsgemäße Bilanzierungsverfahren gemäß der geltenden Gesetze und Vorschriften, internen Regeln und Normen einhalten, um einerseits ein effizientes, betriebsinternes Überwachungssystem aufzubauen und andererseits die externen Anforderungen zu erfüllen.
>> Verbot von Aktivitäten, durch die Interessenkonflikte entstehen können
>> Verbot politischer und religiöser Aktivitäten
Zitat: Wir dürfen innerhalb der Unternehmensräume bzw. auf dem Betriebsgelände keinen politischen oder religiösen Aktivitäten nachgehen.
>> Überwachung der vertraulichen Unternehmensdaten
Zitat: Wir müssen die Verwendung der vertraulichen Daten unseres Unternehmens jederzeit in angemessener Weise überwachen und dürfen diese Informationen auf keinen Fall an betriebsfremde Personen weitergeben, sofern dies nicht im Vorfeld durch das Unternehmen genehmigt wurde
>> Ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Unternehmensvermögens
Zitat: Wir müssen das Betriebsvermögen jederzeit in einem sicheren Funktionszustand bewahren und ordnungsgemäß verwenden. Auch dürfen wir dieses niemals für private Zwecke nutzen.
>> Ordnungsgemäße Nutzung der Informationssysteme
>> Ordnungsgemäße Verwaltung von Dokumenten und Aufzeichnungen
>> Schutz geistigen Eigentums

5. Weitere Grundsätze
regeln unter anderem
>> den Anwendungsbereich des betrieblichen Kodex
>> Beratungen und Berichte
Zitat: Sollten bezüglich des Inhalts und/oder der Auslegung dieses Kodex Fragen auftreten, so sind sämtliche Anfragen an die für Compliance-Angelegenheiten zuständige Abteilung bei Clarion Co. Ltd. respektive Clarion Europa GmbH zu richten. Sollte einzelne Personen oder Gruppen, Betriebsangehörige oder Außenstehende gegen einen der Grundsätze verstoßen oder dieses Risiko bestehen, dann muss die Person, die den Verstoß entdeckt (der "Berichterstatter") ihren Abteilungsleiter informieren. Es obliegt dann der Verantwortung dieses Vorgesetzten sicherzustellen, dass diese Fakten einem leitenden Mitarbeiter des Unternehmens mitgeteilt werden. Der Berichterstatter kann den Sachverhalt auch direkt der Compliance-Abteilung melden. Ein Berichterstatter im Sinne der vorstehenden Satzes darf wegen seiner Berichterstattung nicht nachteilig behandelt werden.
>> Zuwiderhandlungen
Zitat: Jeder, der gegen diesen Kodex verstößt wird gemäß den zu diesem Zeitpunkt anzuwendenden Unternehmensvorschriften sowie der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Verantwortung gezogen.
(Clarion: ra)

Lesen Sie weitere Compliance-Themen
in der Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen.

Corporate Compliance Zeitschrift“ (CCZ) heißt die neueste juristische Fachzeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen. Die CCZ erscheint ab Januar 2008 sechsmal jährlich in den Verlagen C.H.Beck / Franz Vahlen und wird von Compliance-Magazin.de (Hrsg. Presse, Messe & Kongresse Verlags GmbH) vertrieben.

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Leseproben der Corporate Compliance Zeitschrift

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