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Grausam: LH-Compliance-Dschungel auf der Website

Präsentation der Compliance auf der Lufthansa-Website: Spartanisch wie die Touristenklasse - Ein "Unternehmensgesetzbuch" ist aus Sicht der Lufthansa entbehrlich
Drei Säulen bilden die Lufthansa-Compliance: Competition Compliance, Kapitalmarkt-Compliance, Integrity Compliance

(24.04.08) – Um mit der Tür ins Haus zu fallen: Wer sich auf der Lufthansa (LH)-Konzern-Website darüber kundig machen will, was Lufthansa unter Compliance versteht, tut sich nicht leicht. Positiv gesagt: Die Website scheint organisch gewachsen zu sein. Was negativ nichts anderes heißt: Sie ist schon ein gescheiter "Verhau". Man fühlt sich – boshaft formuliert – an Deutschland im Mai 1945 erinnert, als man im Osten Deutschlands die Orts- und Straßenschilder entfernte, um den einmarschierenden Russen die Orientierung zu nehmen.

Man merkt der LH-Website an, dass sich bisher keiner der Lufthansa-Verantwortlichen die Mühe machen musste, dort gezielt (und vor allem schnell) nach Informationen zu suchen. Es wäre gut, wenn es Lufthansa-Bodenservices auch für die LH-Website geben würde (eine Sitemap ist da ein schwacher Trost).

Stichwort "Compliance"

Compliance hat heute viel mit Außendarstellung (dazu gehört Transparenz in jeder Form) zu tun. Das, was Lufthansa unter Compliance und Governance versteht, wurde sehr sorgfältig versteckt.

Unter http://konzern.lufthansa.com/de/index.html findet sich der Punkt "Verantwortung". Als Unterpunkt gibt es den Punkt "Ökonomie" (hat nichts mit Landwirtschaft zu tun). Unter "Ökonomie" findet sich die "Corporate Governance" und darunter schließlich die "Compliance". Aber nicht als direkter Link im Menü (so viele Ebenen ließ die LH-Website wohl nicht zu), sondern im Seitntext versteckt ("Weitere Informationen zu Compliance finden sie hier").
Compliance als Anhängsel, das irgendwann mal in die LH-Website geflickt wurde.

Für alle, die sich nicht quälen wollen, "Compliance" findet sich bei der Lufthansa hier.

Stichwort "Corporate Governance"

Die Lufthansa geht konform mit dem klassischen, internationalen Verständnis von Corporate Governance, dass die "Ausgestaltung der Strukturen und Prozesse zur guten und verantwortungsvollen Führung, Verwaltung und Überwachung von Unternehmen" beinhaltet, vordringlich um Aktionärsinteressen zu schützen.
Zitat:
"Neben effizienten Strukturen und Prozessen legt der Lufthansa Konzern großen Wert auf Offenheit und Klarheit in der Unternehmenskommunikation. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um bei unseren Kapitalgebern, unseren Mitarbeitern und in der Öffentlichkeit das Vertrauen in die Lufthansa zu bewahren und auszubauen."
Corporate Governance bei Lufthansa finden Sie hier. ausgefüllten Frageboden zum Deutschen Corporate Governance Kodex (vom BCCC – Berliner Center of Corporate Governance) für den Kodex Report 2008 (26.01.2008) veröffentlicht
Die Lufthansa-Satzung finden sie hier.

Stichwort: "Risikomanagement"

Die Lufthansa AG verfügt über ein ausgefeiltes Risikobewusstsein und ist offensichtlich auch in der Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu steuern und zu managen. Unter dem Website-Unterpunkt "Strategie" verbirgt sich der Punkt "Risikomanagement", der Auskunft darüber gibt, wie die Lufthansa mögliche Risiken in den Griff kriegen will.

Zitat:

Risikofaktoren
"Als international tätiges Luftverkehrsunternehmen ist die Deutsche Lufthansa AG naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Schwerpunkte sind Kapazitäts- und Auslastungsrisiken, Strategierisiken, politische Risiken, operationelle Risiken, Beschaffungsrisiken, tarifpolitische Risiken, Informatikrisiken sowie Finanz- und Treasury-Risiken.

Steuerung von Chancen und Risiken
Die bewusste Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Das Risikofrüherkennungs-/Risikomanagement-System besteht aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft bzw. ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Risikomanagement wird als originäre Aufgabe der Leiter aller Geschäftseinheiten sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen in den Konzerngesellschaften verstanden."
Informationen zum Risikofrüherkennungs-/Risikomanagement-System finden sie hier.

Risikomanagement-Ausschuss
Der Risikomanagement-Ausschuss stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Risiken erfolgt. Er ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet er regelmäßig Bericht an den Vorstand, entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Er kommuniziert zudem die Risikopolitik, legt die Dokumentationserfordernisse fest und initiiert notwendige Überprüfungen von Teilaspekten des Risikomanagement-Systems durch die Interne Revision.

Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikolandkarte dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird. Als wesentliche Risiken sind solche Risiken definiert, die für sich genommen einen Schaden von mindestens einem Drittel des zum Werterhalt notwendigen Ergebnisses verursachen können. Mögliche Abhängigkeiten zwischen Risiken werden berücksichtigt.

Risikomanagement-System
Die im Rahmen des Risikomanagement-Systems der Lufthansa vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein. So begrenzt Lufthansa beispielsweise das Risiko steigender Kosten aus der Änderung von Treibstoffpreisen, Zinsen und Devisenkursen durch ein systematisches Sicherungsmanagement.

Ein eigenes (etwas sehr kurzes) pdf-Dokument zum Thema Risikomanagement findet sich hier.
Unterlagen über die "Treibstoffpreissicherung" finden sich hier.

Stichwort: Verhalten gegenüber Lieferanten

Ein eigenes pdf-Dokument widmet sich dem Umgang mit Lieferanten. Es enthält ebenfalls Compliance-Regelungen, die eigentlich auch in einen eigenen "Code of Ethics" gehören würden.

Wir zitieren im Folgenden das pdf-Dokument:

Verantwortungsvoller Umgang gegenüber und mit den Lieferanten
Die Zusammenarbeit mit Lieferanten ist geprägt von Verantwortung gegenüber und mit den Lieferanten. Im Vordergrund steht bei Lufthansa die langfristige Optimierung des Preis-Leistungs-Verhältnisses in einem fairen, von Wettbewerb geprägten Markt.

Die Sicherung von Nachhaltigkeit im Einkaufsprozess basiert auf einem "Drei-Säulen-Modell"
>> Interne Richtlinien
>> Transparente Entscheidungsmethoden und Ausschreibungssysteme
>> Klauseln zur Nachhaltigkeit in allen Verträgen

Interne Richtlinien
Die Richtlinien der Lufthansa bestehen aus zwei formalen Regelwerken, die Nachhaltigkeit im Einkauf definieren und sicherstellen:
>> Einkaufsrichtlinien
In den Einkaufsrichtlinien wird die interne Zusammenarbeit von "Einkauf" und "Fachbereich" bei Beschaffungsvorgängen festgelegt sowie die Anforderung im Verhalten gegenüber Lieferanten ("Einkaufsethik") definiert.
>> Einkaufshandbuch
Für die Mitarbeiter im Einkauf regelt und sichert das "Einkaufshandbuch" Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Beschaffungsvorgänge. Dieses Regelwerk ist der Kern der Betrugsprävention im Einkauf. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den Kontaktregeln zum Lieferanten sowie Prozessschritten zur Sicherstellung von Gleichbehandlung von Lieferanten und Angeboten geschenkt. Die Arbeitsanweisung wurde im April 2005 erstmalig verbindlich für alle Einkaufsmitarbeiter und wird seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Darüber hinaus sind für alle Lufthansa Mitarbeiter die Regeln der "Competion Compliance" sowie der "Integrity Compliance" verbindlich.

Transparente Ausschreibungssysteme
Seit mehr als fünf Jahren nutzt der Einkauf der Lufthansa die elektronische Ausschreibungsplattform fairpartners.com. In 2002 wurde die Nutzung als Standardausschreibungsweg für Beschaffungen über 20.000 EUR für alle Einkaufsmitarbeiter verbindlich. Die Ausschreibungsplattform fairpartners.com wird von einem externen Unternehmen betrieben.
Durch diese Form der Ausschreibung steht der Lufthansa der gesamte Lieferantenmarkt zur Verfügung - ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung aller Lieferanten. Sie garantiert extern auf der Lieferantenseite ein kaufmännisch sinnvolles Maß an Transparenz und im internen Beschaffungsprozess ein Höchstmaß an Nachvollziehbarkeit der Ausschreibung. Die Plattform wurde von der Lufthansa-internen Revision auf Nachvollziehbarkeit aller Daten und Prozessplausibilität geprüft und bestätigt. Gleichzeitig ist die dadurch geschaffene Transparenz und Nachvollziehbarkeit ein wichtiger Bestandteil der Korruptionsprävention.

Klauseln zur Nachhaltigkeit in allen Lieferantenverträgen
Bereits seit mehreren Jahren enthalten alle Verträge der Lufthansa Einkaufs-Klauseln zu Integrität, Umwelt- und sozialen Standards. Lieferanten, die diese Klauseln nicht akzeptieren, werden nicht in den Lieferantenkreis der Lufthansa aufgenommen.

Stichwort: Verantwortung

Mehr zum Thema Verantwortung bei Lufthansa findet sich im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht "Balance" (den es als umfangreiches pdf-Dokument gibt). Was auf der Website mehr oder weniger wie mit einem Schrotschuss großflächig verteilt wurde, enthält der Nachhaltigkeitsbericht in mehr oder weniger gebündelter Form.

Er enthält Compliance-Thematiken, die auf der LH-html-Website nicht auftauchen (oder wir nicht finden konnten) wie z.B.:

Ethik bei der Lufthansa
Bei der Ausgestaltung ihrer Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern legt Lufthansa hohe Standards an. Sämtliche Aktivitäten des Konzerns und seiner Mitarbeiter stehen im Einklang mit elementaren Grundsätzen menschlichen Zusammenlebens wie etwa die Wahrung der Menschenrechte. Diesen Anspruch dokumentiert das Unternehmen auch durch zahlreiche Mitgliedschaften, durch die es sich in vielfältiger Weise zu wirtschaftsethischem Handeln verpflichtet. Ein "Unternehmensgesetzbuch" ist aus Sicht der Lufthansa somit entbehrlich.
Im Jahr 2002 ist Lufthansa als weltweit erste Airline dem Global Compact beigetreten, einer Initiative des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan. Das Forum ruft Unternehmen dazu auf, sich freiwillig zu ethischen Grundsätzen in den Bereichen Menschenrechte, Beschäftigung, Umwelt und Korruptionsbekämpfung zu bekennen und deren Umsetzung aktiv zu fördern (vgl. Kasten "Die Prinzipien des Global Compact" auf p Seite 12). Der Konzern ist zudem unter anderem Mitglied in der Internationalen Handelskammer (ICC Deutschland), bei Transparency International und dem Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik e.V.

Unternehmensführung
Vom Bekenntnis zu strengen Verhaltens- und Umweltleitlinien zeugt auch die Mitgliedschaft in der International Chamber of Commerce (ICC). Lufthansa gehört der Internationalen Handelskammer seit 1955 an. Um unternehmerisches Handeln verantwortungsbewusst zu gestalten, hat der Konzern die Vorschläge der ICC-Kommission "Business in Society" realisiert. Außerdem hat er sich der "ICC-Charta für eine langfristig tragfähige Entwicklung" verschrieben. Diese definiert 16 Grundsätze des Umweltmanagements, zu denen ein umweltorientiertes Management als vorrangiges Unternehmensziel zählt, aber auch die Schulung von Mitarbeitern in Umweltfragen, Folgenabschätzung sowie Forschungsarbeiten, um die Auswirkungen von Produkten, Verfahren, Emissionen und Abfällen zu erfassen und zu reduzieren. Überdies hält sich der Konzern an die "ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr". Verweis im pdf auf: www.icc-deutschland.de

Die Prinzipien des Global Compact
>> Menschenrechte:
1. Unternehmen sollen den Schutz der international verkündeten Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs gewährleisten und
2. sicherstellen, dass sie nicht indirekt in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind.
>> Arbeit:
3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf kollektive Verhandlungen für ihre Beschäftigten gewährleisten,
4. jede Form von Zwangsarbeit abschaffen,
5. Kinderarbeit wirksam unterbinden und
6. jede Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung abstellen.
>> Umwelt:
7. Unternehmen sollen sich im Umgang mit Umweltproblemen am Prinzip der Vorsorge orientieren,
8. Initiativen ergreifen, um ein größeres Umweltbewusstsein zu schaffen und
9. die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
>> Bekämpfung von Korruption:
10. Unternehmen sollen allen Formen von Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, entgegen wirken.

Stichwort: Verhalten gegenüber Kunden

Dieser Punkt enthält zentrale Aussagen über den Umgang mit Kunden.
Ein pdf-Dokument ist verfügbar.

Stichwort: Nachhaltigkeit

Positiv zu bewerten ist, wie die Lufthansa das Thema Nachhaltigkeit angeht.
Es nimmt auf der Website einen breiten Raum ein.
Nachhaltigkeit, siehe hier.

Auch Nachhaltigkeitsbericht: Balance 2007.

Sehr informativ auch das Dokument "Wenn Kerosin knapp wird", das aus einer LH-Studie resultiert und über "Kraftstoffalternativen" informiert:

Schlussbemerkung

Angeblich gibt es ja bei der Lufthansa ein ausführliches Compliance-Programm im Intranet - "für jeden Mitarbeiter zugänglich". Es soll "verbindliche interne Verhaltensrichtlinien, Handbücher und Schulungen, deren Inhalte größtenteils über e-Learning-Kurse, vermittelt werden" enthalten (siehe Interview).

Wäre schön gewesen, diese Verhaltensregeln im Sinne der Transparenz auch auf der LH-Website vorzufinden.
(Lufthansa: ra)

Lesen Sie weitere Compliance-Themen
in der Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen.

Corporate Compliance Zeitschrift“ (CCZ) heißt die neueste juristische Fachzeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen. Die CCZ erscheint ab Januar 2008 sechsmal jährlich in den Verlagen C.H.Beck / Franz Vahlen und wird von Compliance-Magazin.de (Hrsg. Presse, Messe & Kongresse Verlags GmbH) vertrieben.

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Leseproben der Corporate Compliance Zeitschrift

28.08.08 - Die Zukunft des Automobilvertriebs und damit verbundener Dienstleistungen im EU-Recht unter Compliance-Gesichtspunkten

21.08.08 - Compliance-Klauseln: Gut gemeint aber unwirksam? - Compliance-Klauseln spielen bisher weitgehend nur eine Rolle im Business-to-Business-Bereich

11.08.08 - Compliance als strategisches Risiko globaler Unternehmen

05.08.08 - Gesucht wird ein Compliance-Officer - Ein 200.000 Euro-Beispiel aus der Praxis

31.07.08 - "Willful Blindness" im Wirtschaftsstrafrecht - Kann ungewollte Unwissenheit vor Strafe schützen?

25.07.08 - Veranstaltungen als Zuwendungen nach § 31d WpHG: Zulässigkeit von Veranstaltungen mit Kunden, Mitarbeitern und Organen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) im Umfeld der FRUG-Gesetzgebung

17.07.08 - Arbeitsrechtliche Besonderheiten der Implementierung von Compliance-Programmen – Rechtsfolgen: Besteht die Pflicht zur Durchsetzung von Compliance-Richtlinien?

11.07.08 - Rückruf-Management als Bestandteil unternehmerischer Compliance

19.06.08 - Nachbetrachtung: Strafbare Vorteilsgewährung an Amtsträger als Repräsentanten des Staates (StGB § 333): Einladungen keine strafbare Vorteilsgewährung, sondern ein legitimes Interesse eines Sponsors

17.06.08 - Mangels genauer und aufgeschlüsselter empirischer Daten besteht über die Anwendung des Internationale Bestechungsgesetzes Unsicherheit

12.06.08 - US-Bundesgericht bestätigt weite Auslegung von US-Anti-Korruptionsvorschriften - Foreign Corrupt Practices Act of 1977 (FCPA)

14.05.08 - Der US-False Claims Act ein EI Dorado für Whistleblower - US-Gesetzesregelung für die amerikanische öffentliche Hand ein Segen

07.05.08 - Compliance mit dem neuen EU-Chemikalienrecht REACH – Die sorgfältige Vorbereitung ist existenziell - Der Geltungsbereich von REACH ist sehr breit aufgestellt

02.05.08 - Rechtliche Grundlagen für Aufsichtsratsprüfungsausschüsse und ihre Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet der Compliance - "Compliance"-Themen gehören nach EU-Recht weder zu den verpflichtenden noch zu den empfohlenen Aufgaben eines Prüfungsausschusses

22.04.08 - Die Compliance-Praxis im Finanzdienstleistungssektor nach Solvency II

21.04.08 - Anforderungen an die Organisation in börsennotierten Unternehmen zur Erfüllung insiderrechtlicher Pflichten

11.04.08 - Selbstreinigung: Vergaberechtliche "Medizin" als Compliance-Maßnahme – So können als unzuverlässig geltende Unternehmen ihre Eignung und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen

08.04.08 - Bezirksgericht Zürich lässt Arrestdurchgriff auf treuhänderisches trust-Vermögen zu

08.04.08 - Organisationsverschulden des Arbeitgebers und Schadensteilung bei Arbeitnehmerhaftung BGB a.F. §§ 254 Abs. 1,276; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ZPO §§ 286, 301

07.04.08 - Verpflichtung zur Mitteilung nach §§ 2111. WpHG bei einer Umfirmierung: Die Auswirkungen des Urteils auf die inhaltliche Ausgestaltung von Compliance-Verfahren sind erheblich

07.04.08 - Studie von Ernst & Young: Ergebnisse einer Befragung der Stakeholder zu Risikomanagement und Compliance

07.04.08 - Welche Auswirkungen hat das ausländisches Unternehmensstrafrecht auf Compliance und Unternehmenspraxis?

27.03.08 - Untreue durch Nutzung einer "schwarzen Kasse" (StGB §§ 266,299 a. F.) – Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14.5.2007, in dem es um Schwarze Kassen bei der Siemens AG ging

26.03.08 - Internationale Gerichtsurteile: US-Bundesgericht verschärft Anforderungen an Sexual Harassment-Klagen (Civil Rights Act of 1964)

12.03.08 - Untreue durch Zahlung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Vergütung an Betriebsratsmitglieder (StGB §§ 266 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1; BetrVG § 119 Abs. 1 Nr. 3, EBRG §§ 42 Nr. 3,44 Abs. 1 Nr. 2)

11.03.08 - Unternehmensethik und Compliance-Management – Zwei Seiten einer Medaille - Ein striktes Compliance-Management ist die notwendige Basis für jede Unternehmensethik

10.03.08 - Zur Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, insbesondere bei Aufsichtsratswahlen (AktG §§ 100,105, 161,243 Abs. 1)

06.03.08 - Der FSA-Kodex -"Healthcare Compliance" in Deutschland - Der FSA-Kodex vom 16.1.2004 stellt gegenüber den bisherigen verbandsübergreifenden Bemühungen eine Zäsur dar

25.02.08 - Corporate Compliance im aktienrechtlichen Unternehmensverbund - Die Unternehmensleitung sollte bei entsprechendem Gefahrenpotential eine auf Haftungsvermeidung und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichten

14.02.08 - Fünf Punkte, die ausländische Unternehmen über den United States Foreign Corrupt Practices Act ("FCPA") wissen sollten

13.02.08 - Die Einfallstore des Kartellrechts in die Unternehmenspraxis - wie man sie erkennen und wieder schließen kann

13.02.08 - Verstößt der Arbeitgeber gegen das Diskriminierungsverbot, kann der Stellenbewerber Entschädigung nach § 15 AGG verlangen


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