Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet


Hamburg könnte mit der Verabschiedung des Lobbyregistergesetzes im Transparenz-Ranking der Bundesländer deutlich aufsteigen
"Hamburg muss nun parallel zur Entwicklung des Lobbyregisters am Verhaltenskodex für die Interessenvertretung arbeiten"



Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

Transparency Deutschland und Mehr Demokratie bewerten das auf Initiative der SPD- und Grünen-Fraktionen zustande gekommene Gesetz als bedeutenden Fortschritt in Richtung mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungsprozesse in Hamburg. Die beiden Organisationen loben die konstruktive Kooperation aller Fraktionen, die die Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode ermöglicht haben und die lösungsorientierte politische Kultur demonstriert haben.

Das geplante Gesetz sieht vor, dass sich Interessenvertretungen in einem Lobbyregister eintragen und ihre Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verwaltungsvorhaben öffentlich machen müssen.

"Hamburg könnte mit der Verabschiedung des Gesetzes im Transparenz-Ranking der Bundesländer deutlich aufsteigen", freut sich Ulrike Fröhling, Co-Leiterin der Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein/Bremen von Transparency Deutschland. "Gemeinsam mit Bayern hätte Hamburg dann künftig die Chance den zweiten Platz hinter Thüringen."

Die beiden Organisationen haben im Zuge des Prozesses Ergänzungen zum Entwurf vorgeschlagen, die Eingang in das Gesetz gefunden haben.

"Hamburg muss nun parallel zur Entwicklung des Lobbyregisters am Verhaltenskodex für die Interessenvertretung arbeiten", erklärt Helena Peltonen, Mitglied des Landesvorstands bei Mehr Demokratie in Hamburg. "Auch im Bereich der Karenzzeitregelung bleibt Hamburg noch weit hinter anderen Bundesländern wie etwa Thüringen oder Brandenburg zurück."

Der Entwurf sieht zudem eine zweijährliche Evaluierung der Erfahrungen mit dem Gesetz vor, die das Sammeln von Erfahrungen und praktikablen Verbesserungen in zukünftigen Gesetzesnovellen eröffnet. (Transparency: ra)

eingetragen: 27.02.25

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