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Transparenzportal in Hamburg als Vorbild


Informationsfreiheit: Ein zivilgesellschaftliches Bündnis fordert Transparenzgesetze in ganz Deutschland
In den vergangenen vier Jahren stellten Nutzer über die Online-Plattform FragDenStaat.de etwa 11.500 Anfragen an Behörden

(12.10.15) - Ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert die Einführung von Transparenzgesetzen nach dem Vorbild von Hamburg in ganz Deutschland. Um für mehr Transparenz zu sorgen, können Bürger, Journalisten und NGOs über FragDenStaat.de ab sofort 10.000 Behörden aus allen Bundesländern anfragen. Arne Semsrott, Open Knowledge Foundation Deutschland, sagte: "Bürger müssen nachvollziehen können, wie der Staat arbeitet. Für eine moderne Verwaltung im 21. Jahrhundert ist Transparenz deswegen Pflicht. Bund und Länder müssen jetzt dringend die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen."

Bisher 11.500 Anfragen auf FragDenStaat.de
Zwar sind in elf Bundesländern Behörden durch Informationsfreiheitsgesetze (IFG) auskunftspflichtig. In Niedersachsen, Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern gibt es jedoch bisher weder ein IFG noch ein weitergehendes Transparenzgesetz. Bürger haben somit kaum eine Möglichkeit, Dokumente der staatlichen Verwaltung einzusehen.

Der Bedarf ist zweifellos vorhanden. In den vergangenen vier Jahren stellten Nutzer über die Online-Plattform FragDenStaat.de etwa 11.500 Anfragen an Behörden. Neu: Über FragDenStaat.de können ab Montag neben 6.000 Bundes- und Landesbehörden mit dem IFG auch 4.000 Behörden der fünf Bundesländer ohne IFG angefragt werden. Nach den Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetzen (UIG und VIG) besteht auch hier Informationspflicht zu Umwelt- und Verbraucherfragen. Heike Mayer, Bündnis Informationsfreiheit für Bayern, sieht darin einen wichtigen Fortschritt: "Das erleichtert es künftig auch Fragestellern aus Bundesländern, in denen es kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, bei Behörden Auskünfte anzufordern." Im nächsten Schritt sind nun die Bundesländer gefordert: Diese sollten Transparenzportale einrichten und Transparenzgesetze schaffen, um ihre Verwaltung zur aktiven Veröffentlichung von Informationen zu verpflichten – "und zwar Landes- wie auch Kommunalbehörden", betont Mayer.

Zwar gibt es auf Bundesebene und in einigen Bundesländern Open-Data-Portale – umfassend sind die dort verfügbaren Informationen jedoch nicht. Nur Hamburg, Bremen und (demnächst) Rheinland-Pfalz veröffentlichen Dokumente ihrer Verwaltungen auf einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage in Transparenzportalen. "In Hamburg ist das Transparenzportal ein voller Erfolg, mit deutlich über einer Million Seitenaufrufen jeden Monat, vom Vertrag über die Elbphilharmonie, Stadtplanung im Zusammenhang mit der Olympia-Bewerbung bis hin zum örtlichen Baumkataster. Die hohen Zugriffszahlen zeigen, dass die Bürger ein einfaches, übersichtliches System intensiv nutzen", betont Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche.

Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Fachverbands Mehr Demokratie, ergänzt: "Einfacher und kostenloser Zugang zu Informationen, die die Allgemeinheit betreffen, ist die Voraussetzung für eine lebendige Demokratie. Nur wer die Fakten kennt, kann sich sachkundig in öffentliche Belange einmischen oder ein Bürger- oder Volksbegehren anstoßen. Es ist nur konsequent, dass es die Bürgerinnen und Bürger selbst waren, die Hamburg mit einem Volksbegehren zur Transparenzhauptstadt gemacht haben."

Christoph Partsch, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, sagt: "Ziel des Informationsfreiheitsgesetzes war es, das Verwaltungshandeln transparenter zu gestalten und die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger zu stärken. Dies ist bisher nur in Ansätzen gelungen. Daher fordern wir eine Verbesserung des Informationszugangs sowie eine neue Transparenzkultur bei Verwaltung und Gerichten."
(Open Knowledge Foundation Deutschland: ra)

Open Knowledge Foundation Deutschland: Steckbrief

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Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Einhaltung gesetzlicher Transparenzvorschriften

    Die Wettbewerbszentrale hat Beschwerden zur Werbung mehrerer Unternehmen - darunter auch namhafte Markenhersteller - mit der Aussage "klimaneutral" erhalten. In den Werbemaßnahmen wurde das Attribut "klimaneutral" entweder auf das eigene Unternehmen, auf eigene Produkte oder gar auf einen einzelnen Aspekt (z.B. "100 % klimaneutrale Produktion") bezogen. In bislang zwölf Fällen hat die Wettbewerbszentrale die Werbeaussagen als irreführend abgemahnt und die Einhaltung gesetzlicher Transparenzvorschriften verlangt. Sechs Unternehmen haben sich verpflichtet, die monierten Werbeaussagen nicht zu wiederholen. In vier Fällen hat die Wettbewerbszentrale Unterlassungsklage eingereicht: zu den Aussagen "Erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler" und "wir handeln klimaneutral", zu Plastik-Müllbeuteln, die selbst als "klimaneutral" beworben werden, zu "klimaneutralem Premium-Heizöl" und zu der Aussage "klimaneutrales Produkt". Andere Verfahren laufen noch.

  • Compliance- und Whistleblowing-Systeme

    Business Keeper, Unternehmen für Compliance-Software und elektronische Whistleblowing-Systeme, verbucht sowohl im Geschäftsjahr 2020 als auch im ersten Quartal dieses Jahres Rekordumsätze. Trotz des vorerst gescheiterten Gesetzentwurfs zum Whistleblower-Schutz in Deutschland antizipiert das Unternehmen auch für die kommenden Monate steigenden Kundenzuwachs und schafft neue Arbeitsplätze an den Standorten in Berlin, Paris und Madrid. Anlässlich der EU-Whistleblowing-Richtlinie, die bis Ende 2021 in nationales Recht überführt werden muss, und pünktlich zum 20. Firmenjubiläum schreibt Business Keeper Unternehmens-Rekorde. Sowohl im zurückliegenden Jahr 2020 als auch Q1 2021 verbuchte Business Keeper die jeweils höchsten Umsätze mit Neukunden der Firmengeschichte - dies ist ein Indikator für die zunehmende Sensibilisierung deutscher und internationaler Firmen für die Relevanz ethischer Unternehmensführung.

  • Zeichen für mehr Transparenz

    Die "Allianz für Lobbytransparenz" unterstützt die Forderung der Einführung einer Synopsenpflicht. Demnach ist allen Gesetzentwürfen der Bundesregierung sowie allen Diskussions- und Referentenentwürfen zukünftig eine Synopse beizufügen - also eine Gegenüberstellung verschiedener Textfassungen, bei der Formulierungsunterschiede deutlich werden. "Als Allianz setzen wir uns schon lange für mehr Transparenz in der Interessenvertretung und im Gesetzgebungsprozess ein. Eine Synopsenpflicht trägt erheblich dazu bei, die Nachvollziehbarkeit und damit die Akzeptanz von Gesetzen und politischen Entscheidungen zu erhöhen. Gerade in Zeiten von Corona, in denen unter hohem Zeitdruck weitreichende Gesetze verabschiedet werden, fordert die Bundesregierung von den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Vertrauen ein. Durch die Einführung einer Synopsenpflicht kann sie nun ein klares Zeichen für mehr Transparenz setzen und das Vertrauen in den Gesetzgebungsprozess und damit letztlich in die Demokratie stärken."

  • Regionale von überregionalen Aufgaben trennen

    In der Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland setzt sich der Digitalverband Bitkom für eine umfassende Strukturreform auf allen Ebenen des Rundfunksystems ein. Demnach sollten nicht nur die von allen Bundesländern gemeinsam verabschiedeten Medien-, ZDF- und Deutschlandradio-Staatsverträge überarbeitet werden, sondern auch die Mehrländer-Staatsverträge und jeweiligen Landesgesetze über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zugleich sollten die Rundfunkanstalten intensiver und umfassender als bislang ihre Strukturen optimieren, wozu unter anderem gehöre, bestehende Wirtschaftlichkeitspotenziale auszuschöpfen.

  • E-Mail-Anfragen fast immer unverschlüsselt

    Erneut hat sich die Anzahl rechtswidriger Auskunftsersuchen von Sicherheitsbehörden beim Berliner E-Mail-Dienstleister mailbox.org erhöht. Das geht aus dem heute veröffentlichten Transparenzbericht 2020 über behördliche Auskunftsersuchen hervor. Insgesamt erhielt mailbox.org 85 Anfragen, das sind sechs mehr als im Vorjahr. Insgesamt 43 der 85 Anfragen musste mailbox.org aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit zurückweisen. Nur 20 davon wurden anschließend korrekt erneut gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich damit der Anteil der endgültig als rechtswidrig abgelehnten Anfragen mehr als verdoppelt (27,1 Prozent in 2020 und 12,7 Prozent in 2019).