Prozessbeginn: Siemens-Skandal und AUB-Affäre
Siemens-Zentralvorstand Johannes Feldmayer und der AUB-Gründer Wilhelm Schelsky vor Gericht
Johannes Feldmayer gesteht, die AUB aus der Siemens-Kasse finanziert zu haben
Johannes Feldmayer:
AUB sollte gestärkt werden, Bild: Siemens AG
(25.09.08) - Der Prozessauftakt vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen Prof. Johannes Feldmayer, ehemaliger Siemens-Zentralvorstand, und Wilhelm Schelsky, Gründer der AUB (unabhängige Arbeitnehmervertretung), wegen Untreue und Steuerhinterziehung scheint seinen erwarteten Lauf zu nehmen.
Feldmayer sagte zur Sache aus und gestand ein, die AUB mit Millionenbeträgen aus der Siemenskasse unterstützt zu haben. Er betonte aber, dass es ihm nicht bewusst gewesen sei, mit dem Vertrag, den er mit Wilhelm Schelsky geschlossen habe, Steuern hinterzogen zu haben. Feldmayer bestätigte ferner, dass mit den Zahlungen an die AUB diese organisatorisch gestärkt und ein Gegengewicht zur IG Metall geschaffen werden sollte.
Schelsky wird Betrug, Beihilfe zur Untreue, Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen. Schelksy soll für den Beratervertrag mit Siemens 2 Millionen Euro pro Jahr erhalten haben. Mündlich sei ferner vereinbart worden, so die Aussage von Feldmayer, dass mit dem Geld die AUB unterstützt werden solle. Innerhalb von sechs Jahren seien aus den 12 Millionen dann rund 30 Millionen Euro geworden.
Schelsky selbst sagte zur Sache nichts aus. Sein Anwalt sieht ihn zwar schuldig, was die private Steuerhinterziehung betrifft. Alle anderen Vorwürfe der Anklage träfen aber nicht zu.
Für die Verhandlung wurden insgesamt 24 Prozesstage angesetzt (bis zum 24.11.09).
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Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nürnberg
03. Juli 2008 - Pressemitteilung 14/08
Siemens-AUB-Verfahren: Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage gegen Wilhelm Schelsky und Prof. Johannes Feldmayer
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen den früheren Bundesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger – AUB – Wilhelm Schelsky und das frühere Mitglied des Zentralvorstands der Siemens AG Prof. Johannes Feldmayer Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth erhoben. Darin wird Prof. Johannes Feldmayer Untreue sowie Steuerhinterziehung in mehreren Fällen und dem früheren Bundesvorsitzenden der AUB Wilhelm Schelsky Beihilfe zur Untreue in Tateinheit mit Betrug, Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen unterzeichnete Prof. Johannes Feldmayer im Januar 2001 für die Siemens AG, Geschäftsbereich Automation and Drives, eine sog. Rahmenvereinbarung mit einer in Oberfranken ansässigen Unternehmensberatung, deren alleiniger Inhaber Wilhelm Schelsky war. Nach dem Text dieser Vereinbarung hatte die Unternehmensberatung gegenüber der Siemens AG verschiedene Dienstleistungen (Schulung von Mitarbeitern, Analyse von Arbeitsabläufen etc.) zu erbringen und sollte dafür ein Honorar in Höhe von 500.000,00 Euro pro Quartal erhalten. Bei dem Abschluss dieser Vereinbarung soll zwischen Prof. Johannes Feldmayer und Wilhelm Schelsky Einigkeit darüber bestanden haben, dass Wilhelm Schelsky die in der Vertragsurkunde aufgeführten Dienstleistungen nicht erbringt und das gleichwohl zu zahlende Honorar stattdessen dazu verwendet, die als arbeitgeberfreundlich geltende Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsräte (AUB) weiter auszubauen und zu fördern.
1. In der Folge soll Wilhelm Schelsky in der Zeit von Januar 2001 bis November 2006 unter der Firma seiner Unternehmensberatung der Siemens AG, Geschäftsbereich Automation and Drives, insgesamt 44 Rechnungen über einen Gesamtbetrag von 30.300.000,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer gestellt haben, wobei er jeweils auf die Rahmenvereinbarung vom Januar 2001 Bezug nahm. Diese Rechnungen sollen von Prof. Johannes Feldmayer bis April 2005 unter seiner jeweiligen Privatadresse entgegengenommen und anschließend der Buchhaltung des Geschäftsbereichs Automation and Drives zugeleitet worden sein. Ab April 2005 sollen sich die Beteiligten für eine andere Form Einschleusung der Rechnungen in das Buchungssystem der Siemens AG entschieden haben. Die ausgezahlten Beträge wurden im Unternehmensbereich Automation and Drives jeweils nur als durchlaufende Posten verbucht und anschließend im Wege einer konzerninternen Verrechnung der Zentrale der Siemens AG weiterbelastet,
Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass Prof. Johannes Feldmayer durch dieses Verhalten die Grenzen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit überschritten und gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, für das Vermögen der Siemens AG Sorge zu tragen. Den auf seine Veranlassung hin von der Siemens AG geleisteten Honorarzahlungen habe zu keiner Zeit ein diesen Vermögensabfluss ausgleichender unmittelbarer wirtschaftlicher Vorteil gegenüber gestanden. Die abgerechneten Dienstleistungen seien – wie verdeckt vereinbart - nicht erbracht worden. Die Erwartung, Vertreter der AUB würden sich nach ihrer Wahl in den Mitbestimmungsgremien arbeitgeberfreundlich verhalten, könne nicht als ein wirtschaftlich messbarer Vermögensvorteil angesehen werden. Zudem seien durch die Unterstützung der AUB elementare Grundsätze des Mitbestimmungsrechts verletzt worden. Die Verheimlichung des tatsächlichen Leistungszwecks und der für den Transfer der Rechnungen gewählte Weg hätten zur Folge gehabt, dass eine Kontrolle der Mittelverwendung nicht mehr möglich gewesen sei. Der Siemens AG sei deshalb im Ergebnis ein Vermögensschaden in Höhe der ohne Kompensation zur Auszahlung gebrachten 30.300.000,00 Euro entstanden.
Außerdem habe das Vorgehen von Prof. Johannes Feldmayer zur Folge gehabt, dass von der Siemens AG unrichtige steuerliche Erklärungen abgegeben wurden. So habe die Siemens AG die gezahlten Beträge nicht – wie geschehen - steuermindernd berücksichtigen dürfen, weil die Zahlungen an Wilhelm Schelsky einen Verstoß gegen § 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Unzulässige Beeinflussung von Betriebsratswahlen) darstellten. Zudem seien die als Beleg verwendeten Rechnungen inhaltlich unzutreffend gewesen. Die Ermittlungsbehörde vertritt deshalb die Auffassung, dass sich Prof. Johannes Feldmayer der Untreue und der Hinterziehung verschiedener Steuern schuldig gemacht hat. Wilhelm Schelsky wird in diesem Zusammenhang Beihilfe zur der von Prof. Johannes Feldmayer begangenen Untreue und den von ihm veranlassten Steuerhinterziehungen vorgeworfen, weil diese Taten durch die Stellung der jeweiligen Rechnungen erst ermöglicht worden sind.
2. Weiter geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Wilhelm Schelsky die Siemens AG spätestens seit Anfang 2006 über die tatsächliche Verwendung der abgerechneten Gelder getäuscht hat. So soll Wilhelm Schelsky der Siemens AG in den vier Quartalen des Jahres 2006 jeweils eine zusätzliche Rechnung über 800.000,00 Euro, insgesamt also 3.200.000 Euro, gestellt und dabei lediglich vorgespiegelt haben, dass ihm ein entsprechender Zusatzaufwand für die AUB entstanden sei. Tatsächlich sollen von ihm in dieser Zeit insgesamt 3.062.013 Euro zugunsten von Sportlern und Sportvereinen, für private Zwecke und für andere Unternehmen, an denen er beteiligt war, ausgegeben worden sein. Dabei soll Wilhelm Schelsky von den Geldern der Siemens AG unter anderem die Spielergehälter nahezu der gesamten Damen-Handballmannschaft des 1. FC Nürnberg, die Leasingkosten für eine Vielzahl von Fahrzeugen, die von den Spielerinnen gefahren wurden, die Spielergehälter der Herren-Handballmannschaft des VfB Forchheim und die Spielergehälter der Fußballmannschaft des GSV 04 Greifswald bestritten haben. Die Staatsanwaltschaft legt Wilhelm Schelsky deshalb zusätzlich Betrug in vier Fällen zum Nachteil der Siemens AG zur Last.
3. Schließlich wirft die Staatsanwaltschaft Wilhelm Schelsky auch noch die Hinterziehung verschiedener Steuern bei der Verwendung der Gelder vor, die an seine Einzelfirma von der Siemens AG gezahlt worden sind. So soll Wilhelm Schelsky unter anderem nahezu sämtliche Beschäftigte der Bundesgeschäftsstelle und eine Vielzahl der Beschäftigten der Landesgeschäftsstellen der AUB als Arbeitnehmer seines Einzelunternehmens geführt und deren Gehälter als Betriebsausgaben geltend gemacht haben. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass mit diesen Gehaltszahlungen keine Leistungen für die Einzelfirma von Wilhelm Schelsky vergütet, sondern die vereinbarte Förderung der AUB betrieben wurde. Diese Förderung verstößt nach der bereits dargestellten Auffassung der Staatsanwaltschaft gegen § 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Unzulässige Beeinflussung von Betriebsratswahlen), sodass ein Abzug als Betriebsausgaben auch insoweit unzulässig war. Gleiches soll für vielfältige Sachaufwendungen wie z.B. Druckkosten für Werbeflyer, Serienbriefe, Wahlprospekte und Broschüren, Kosten für EDV-Anlagen, Fahrzeug- und Portkosten, Kosten von Veranstaltungen etc. gelten, die allein der AUB zugute kamen und als Betriebsausgaben der Einzelfirma von Wilhelm Schelsky verbucht wurden. Weiterhin soll Wilhelm Schelsky in seiner Unternehmensberatung nicht nur im Jahr 2006 eine Vielzahl von Sportlern als Arbeitnehmer geführt und die an diese bezahlten Gehälter als Betriebsausgaben abgesetzt haben, obwohl auch von diesen Personen keine Leistungen für sein Unternehmen erbracht wurden. Die Staatsanwaltschaft hält diese Kosten ebenfalls für nicht abzugsfähig. Nicht anders sollen aus Sicht der Anklagebehörde auch über die Einzelfirma abgerechnete Privatausgaben von Wilhelm Schelsky und Aufwendungen für andere Unternehmen zu bewerten sein, an denen Wilhelm Schelsky beteiligt war. Die dadurch in den Jahren 2000 bis 2004 allein im Bereich der Einkommens- und Gewerbesteuer veranlassten Verkürzungen sollen insgesamt 8.877.472,35 Euro betragen.
Die 228 Seiten starke Anklageschrift liegt der dritten großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vor. Die Kammer wird nach Anhörung der Angeschuldigten und ihrer Verteidiger zunächst darüber zu entscheiden haben, ob sie das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Dabei hat das Gericht eine Vorprüfung des von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweismaterials und der von der Anklagebehörde gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen vorzunehmen. Das Hauptverfahren ist zu eröffnen, wenn die Kammer eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung sieht.
Wilhelm Schelsky befindet sich seit dem 14. Februar 2007 in dieser Sache ununterbrochen in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat derzeit darüber zu entscheiden, ob eine Fortdauer der Untersuchungshaft anzuordnen ist.
Nach § 266 StGB macht sich wegen Untreue strafbar, wer die ihm kraft eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, einen Nachteil zufügt. Als Sanktion sieht das Gesetz dafür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Wird ein Vermögensverlust besonderen Ausmaßes herbeigeführt, ist Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich.
Dr. Andreas Quentin
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle
0911-321-2342 (Telefon)
0911-321-2598 (Telefax)
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