So funktioniert ein Hinweisgebersystem


Schutz für Whistleblower: Was ein Hinweisgebersystem können sollte
Datenschutz und Datensicherheit sind Grundpfeiler der Compliance-Plattform



Whistleblower sind für den Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität essentiell – und damit vor allem auch der Schutz ihrer Identität. Das Berliner Unternehmen Business Keeper AG ist der europäische Pionier für elektronische Hinweisgebersysteme und erklärt, worauf es bei solchen ankommt.

Digitale Hinweisgebersysteme richten sich an Mitarbeitende eines Unternehmens oder einer Behörde und sind zumeist über die jeweilige Unternehmenswebseite zugänglich. Hier können Hinweisgebende Meldungen über Missstände im Betrieb abgeben. Um die Identität der Hinweisgeber zu schützen, ist es besonders wichtig, dass Hinweisgebersysteme eine anonyme Meldeabgabe ermöglichen.

Whistleblower können sich mit einem Alias und Passwort in ihrem "Postkasten" einloggen und sind so in der Lage, mit den Fallbearbeiter im Unternehmen per verschlüsselter Mail-Funktion unerkannt zu kommunizieren und gegebenenfalls weitere Informationen zu liefern. Zusätzlich dazu erhalten die Meldenden eine Referenznummer, die dem jeweiligen Fall zugeordnet ist. Mittlerweile gibt es verschiedene Anbieter von Hinweisgebersystemen am Markt. Augenmerk sollten Unternehmen vor allem auf die Datensicherheit des Systems legen, wie zum Beispiel die Verschlüsselung der hochsensiblen Daten.

Kai Leisering, Vorstand von Business Keeper AG, betont: "Bei Business Keeper legen wir besonderen Wert auf den Schutz der Daten der Hinweisgebenden: Nicht nur das System an sich ist verschlüsselt, sondern auch die darin befindlichen Daten. Somit können weder Business Keeper noch andere Parteien, wie beispielsweise Ermittlungsbehörden, Einsicht in die Daten erhalten. Lediglich die Fallbearbeiter in der jeweiligen Organisation haben Einsicht in die Meldungen.”

Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG, ergänzt: "Datenschutz und Datensicherheit sind die Grundpfeiler unserer Compliance-Plattform. Daher lassen wir regelmäßig unsere drei Hochsicherheits-Rechenzentren, das Hinweisgebersystem sowie die gesamte Plattform und einen Großteil des Unternehmens, u. a. unsere gesamte IT-Abteilung, nach ISO 27001 zertifizieren. Unternehmen sollten die Meldedaten ausschließlich in einem dedizierten Rechenzentrum speichern lassen. Vorsicht ist geboten, wenn Anbieter die Kundendaten in einer Cloud ablegen. Hier können sensible Informationen zum Nachteil der Whistleblower aber auch des Unternehmens entnommen werden." (Business Keeper: ra)

eingetragen: 13.01.21
Newsletterlauf: 12.02.21

Business Keeper: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Zum letzten Mal unverschlüsselte Anfragen

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2022 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Anfragen ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, auf insgesamt 55 von 65 im Jahr 2021, die Anzahl der rechtswidrigen Anfragen ist jedoch gestiegen. 14 der 55 Behördenanfragen im Jahr 2022 wurden von mailbox.org zurückgewiesen, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren - dies entspricht mit 25,4 Prozent einem Viertel aller Anfragen, verglichen mit 15,4 Prozent im Jahr 2021.

  • Mit Künstlicher Intelligenz gegen Plagiate

    Die deutsche Volkswirtschaft erleidet über 50 Milliarden Euro Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie pro Jahr. 97 Prozent der erfassten Plagiate stuften die EU-Marktaufsichtsbehörden als Waren mit ernsthaften Risiken ein. Produktions- und Logistikunternehmen sind machtlos gegen Plagiate: Weltweit gibt es keinen branchen- und grenzübergreifenden Lösungsansatz für die Verifizierung von Produkt-Identitäten.

  • Fachkräftemangel im Bereich Datenschutz

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und die Hochschule Ansbach haben eine neue Kooperation vereinbart, um Studierenden eine praxisnahe Ausbildung im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit zu ermöglichen. "Wir freuen uns sehr u?ber die Zusammenarbeit mit der Hochschule Ansbach, um Studierenden einen Einblick in die Praxis des Datenschutzes zu geben und sie auf eine Karriere als Datenschutzbeauftragte vorzubereiten", so Ju?rgen Hartz, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des BvD.

  • Whistleblowing-Mechanismus gefragt

    Alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland müssen mittlerweile die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, in der gesamten Europäischen Union einen Mindeststandard für den Schutz von Mitarbeitern zu schaffen, die Verstöße gegen europäisches Recht, wie Betrug, Fehlverhalten oder Belästigung, melden.

  • Verlässliche Kreditentscheidungen

    Inmitten der aktuellen Krisen wird es für Unternehmen und Privathaushalte zunehmend schwieriger, ihre Kreditlinien auszuweiten. Statt sich bei der Vergabe einzuschränken, sollten Banken moderne Systeme zur Bonitäts- und Risikoprüfung nutzen, um sich vor dem Risiko eines Zahlungsausfalls zu schützen, bestehende Kunden zu erhalten und neue zu erschließen sowie gleichzeitig eine Kreditklemme zu verhindern.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen