Einsatzerlaubnis für Spionagesoftware


"Bundestrojaner": TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. kündigt Verfassungsbeschwerde an
Nachhaltige Digitalisierung kann nur mit IT-Sicherheit gelingen - Der "Bundestrojaner" ist das Gegenteil, er toleriert und schützt Sicherheitslücken



Der Deutsche Bundestag hat per Gesetz Strafermittlern neue technische Möglichkeiten eingeräumt, um verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen in ihren Notebooks und Smartphones mitzulesen und diese unbemerkt durchsuchen zu können ("Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens"). Der Gesetzgeber hat damit die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchung erweitert und Grundrechte in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) kündigt Verfassungsbeschwerde gegen diese legalisierte Schwächung von modernen IT-Systemen an: Denn anstatt die Bürgerinnen und Bürger aktiv vor IT-Schwachstellen zu schützen, toleriert sie der Staat und hält sie für den potentiellen Einsatz seines "Trojaners" sogar aufrecht.

Lesen Sie zum Thema "IT-Security" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

Mit der gesetzlichen Einsatzerlaubnis für Spionagesoftware ("Bundestrojaner") soll aus staatlicher Sicht der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Straftäter über verschlüsselte Messenger-Dienste miteinander kommunizieren. Bei der Quellen-TKÜ werden Nachrichten schon in modernen IT-Systemen, wie Smartphones des Absenders abgefangen, bevor sie verschlüsselt werden. Die Online-Durchsuchung erlaubt es, unbemerkt aus der Ferne das Endgerät eines Verdächtigen nach Hinweisen auf Straftaten zu untersuchen. Für die Zulassung gelten nach dem neuen Gesetz vergleichbar strenge Voraussetzungen wie für die schon jetzt unter Richtervorbehalt erlaubte akustische Wohnraumüberwachung. Im Gesetz ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass "mit technischen Mitteln in informationstechnische Systeme eingegriffen wird".

Prof. Norbert Pohlmann, TeleTrusT-Vorsitzender, sagte: "Der Staat hat die Pflicht, Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Durch die gezielte Offenhaltung und Nutzung von Sicherheitslücken wird diese Schutzpflicht missachtet und das Vertrauen in moderne IT-Systeme staatlich untergraben. Dadurch wird die notwendige Digitalisierung nachhaltig verhindert."

Die vom Gesetzgeber legalisierten Maßnahmen führen dazu, das Vertrauen in moderne IT-Systeme im Allgemeinen und in die angebotenen vertrauenswürdigen Lösungen zu erschüttern. Sie sind damit industriepolitisch kontraproduktiv und schädigend für den weiteren notwendigen Digitalisierungsprozess. Die geschaffenen Möglichkeiten stehen im Widerspruch zur politischen Zielsetzung, "Deutschland zum Verschlüsselungsstandort Nr. 1" zu entwickeln. Die Eignung zur Verbrechensaufklärung ist fragwürdig, weil Straftäter beispielsweise auf andere Kommunikationsmöglichkeiten ausweichen werden. Die Beeinträchtigung des Grundvertrauens der Öffentlichkeit in den Schutz der kommunikativen Privatsphäre steht in keinem vernünftigen Verhältnis zur möglichen Ausbeute bei Strafverfolgungsmaßnahmen.

Die beschlossene Gesetzgebung betrifft das verbandspolitische Selbstverständnis von TeleTrusT im Kern. TeleTrusT steht konsequent für Vertrauenswürdigkeit der IT-Systeme und kann nicht tatenlos zusehen, wenn der Gesetzgeber konterkarierende Maßnahmen beschließt, die unsere digitale Zukunft schwächen.

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. wird nach Konsultation seiner Mitglieder Verfassungsbeschwerde erheben. (TeleTrusT: ra)

eingetragen: 22.08.17
Home & Newsletterlauf: 19.09.17

TeleTrust: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Bekämpfung von Korruptionsrisiken

    Der Vorstand der Internationalen Initiative zur Transparenz im Rohstoffsektor (Extractive Industries Transparency Initiative, EITI) hat nach einem umfassenden Bewertungsverfahren die Arbeit der deutschen Multi-Stakeholder-Gruppe für sehr gut befunden.

  • Die USA verbieten Kaspersky-Software

    Der Verkauf von Kaspersky-Software an Unternehmen und Verbraucher in den USA wurde durch eine Entscheidung des US-Handelsministeriums vom 20. Juli 2024 an untersagt. Ab dem 29. September darf Kaspersky auch keine Updates mehr einspielen. Die Antiviren-Software wird dadurch weitgehend nutzlos gegen neu dazukommende Bedrohungen. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der Weiterverkauf verboten.

  • Viele Optionen der Datenverarbeitung

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sprach sich zur Eröffnung des Frühjahrskongresses des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. für eine frühzeitige Einbindung von Datenschutzbeauftragten und eine Weiterentwicklung von Privacy Enhancing Technologies für den Einsatz auch in kleinen und mittleren Unternehmen aus.

  • ESG-Berichterstattung als strategisches Muss

    Unternehmen stehen unter wachsendem Druck von Behörden, Mitarbeitern und Kunden, ihre Performance in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance = ESG) zu verbessern. Mit Hilfe von Intelligenter Automatisierung und einer ESG-Berichtssoftware können sie jedoch die Anforderungen in Angriff nehmen.

  • Neue "Allianz FÜR Vergaberecht" gegründet

    Gemeinsam mit 18 deutschen Wirtschaftsdachverbänden setzt sich Transparency Deutschland in der neu gegründeten "Allianz FÜR Vergaberecht" für die korrekte Anwendung der bestehenden vergaberechtlichen Grundsätze ein.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen