Hinweisgeber umfassend schützen


Unternehmensverantwortung fördern und fordern – durch ein modernes Unternehmensstrafrecht
Bundesjustizministerin will neues Sanktionsrecht für Unternehmen und starke europäische Regelungen für den Hinweisgeberschutz



Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley hat sich auf der "8. Konferenz zur Strafverfolgung der Korruption" der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. und der Friedrich-Ebert-Stiftung für wirksame Unternehmenssanktionen und einen besseren Schutz von Hinweisgebern ausgesprochen.

"Die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Fälle im Bereich der Wirtschaftskriminalität – beispielsweise im Dieselskandal und bei den Betrügereien mit Steuererstattungen in der Finanzbranche – haben zu einem hohen Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Der Eindruck wächst, dass dem Rechtsstaat die Instrumente und Kapazitäten fehlen, um derartige Verstöße zu verhindern oder wirksam zu verfolgen", betont Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. "Wir müssen die Justiz mit wirksamen Rechtsinstrumenten ausstatten, um das Vertrauen in Wirtschaft, Politik und Rechtsstaat zu stärken."

Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sagte dazu: "Für eine effektive Korruptionsbekämpfung brauchen wir auch ein neues Sanktionsrecht für Unternehmen. Wenn Wirtschaftsstraftaten mit System begangen werden, schaffen wir nun Möglichkeiten, das Unternehmen selbst zu belangen. Umsatzgekoppelte Bußgelder werden hier, ähnlich wie im Kartellrecht, abschreckend wirken. Dann haben Anteilseigner ein ureigenes Interesse daran, Korruption zu verhindern. Compliance wird etwas, was sich lohnt."

Auf der Konferenz ging es auch um einen wirksamen Hinweisgeberschutz. Oft kommen Korruptionsfälle und andere Straftaten nur dann ans Licht, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen und anderen Organisationen Missstände melden. Nach geltendem Recht setzen sie sich dabei großen Risiken bis hin zu einem vollständigen beruflichen Ruin aus.

Dr. Katarina Barley erklärte hierzu: "Korruption muss auch als solche enttarnt werden. Das geht nur mit Insiderwissen. Oft bringen Whistleblower die entscheidenden Recherchen und Ermittlungen ins Rollen. Das erfordert Mut, der nicht sanktioniert, sondern unterstützt werden sollte. Ich glaube, dass wir hier noch lange nicht am Ziel sind und setze mich für starke europäische Regelungen ein."

Hierzu Prof. Dr. Edda Müller: "Zu hoffen ist, dass die Bundesjustizministerin hierfür die Unterstützung der gesamten Bundesregierung erhält. Die Offenbarung rechtswidriger Geschäftsgeheimnisse darf nicht länger für den Hinweisgeber sowohl im Arbeitsrecht als auch bezüglich des Rechts auf Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen mit erheblichen Nachteilen bis hin zu Schadenersatzansprüchen verbunden sein." (Transparency: ra)

eingetragen: 04.12.18
Newsletterlauf: 14.01.19

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Steigender Bedarf an Compliance-Tools

    Das dänische Unternehmen Formalize, das für Whistleblower Software bekannt ist, sammelt in einer A-Series-Finanzierung 15 Millionen Euro ein und gibt die Einführung ihrer neuen Compliance-Operations-Plattform bekannt. Ziel des Unternehmens ist es, Europas führender Anbieter von Compliance-Software zu werden.

  • Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert, dass in dem beabsichtigten europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) eine sachgerechte Zuweisung von Verantwortlichkeiten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette vorgenommen wird. Nur so können die Grundrechte der Betroffenen geschützt werden, deren Daten durch KI verarbeitet werden.

  • Sicherheit & Resilienz der digitalen Gesellschaft

    Mit der Einführung der Network and Information Systems 2.0 Directive (NIS2-Richtlinie) verfolgt die Europäische Union das Ziel, ein einheitliches und erhöhtes Niveau der Cybersicherheit in ihren Mitgliedsstaaten zu etablieren. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. begrüßt die Richtlinie, die in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt wird.

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen