Werbung für das City-Ticket


vzbv mahnt Deutsche Bahn ab - Werbefilm ist nach Ansicht des vzbv irreführend - Gefahr des Schwarzfahrens: Viele Verbraucher kennen Einschränkungen nicht
Geltungsbereich des City-Tickets ist auf bestimmte Städte und Geltungsbereiche beschränkt - Im Werbefilm wird der eingeschränkte Geltungsbereich nach Auffassung des vzbv nicht deutlich



Verbraucher können seit dem 1. August 2018 ihr Fernverkehr-Ticket vor oder nach der Bahnfahrt auch für den Öffentlichen Nahverkehr in vielen Städten nutzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt diese Möglichkeit grundsätzlich. Jedoch beteiligen sich nicht alle Städte. Zudem ist der Bereich in den Städten, der mit dem City-Ticket genutzt werden kann, oft eingeschränkt. Da die DB Vertrieb GmbH in ihrem zugehörigen Werbefilm keinen Hinweis auf die eingeschränkten Geltungsbereiche gibt, hat der vzbv das Unternehmen nun abgemahnt.

"Viele Verbraucher nehmen die Einschränkungen des Geltungsbereiches nicht wahr und fahren ungewollt schwarz", so Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv. "Die Werbung klärt sie darüber nicht oder nicht deutlich genug auf. Dies sollte die Deutsche Bahn schnellstens ändern."

In Berlin könne beispielsweise nur die Tarifzone A innerhalb des S-Bahn-Rings einschließlich Nöldnerplatz und Berlin Lichtenberg genutzt werden. Für Verbraucher, die das nicht wissen, könne es somit teuer werden.

Ticket sollte An- und Abreise zum Bahnhof einschließen
"Wenn es um Tarifgestaltung im ÖPNV geht, kocht jeder Verkehrsverbund sein eigenes Süppchen. Für Verbraucher ist das Tarif-Wirrwarr undurchschaubar", so Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen beim vzbv. Das werde am City-Ticket der Deutschen Bahn nochmals deutlich. "Ein City-Ticket sollte halten, was es verspricht, nämlich die An- und Abreise zum Bahnhof einschließen", so Jungbluth. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 27.08.18
Newsletterlauf: 10.10.18

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Bekämpfung von Korruptionsrisiken

    Der Vorstand der Internationalen Initiative zur Transparenz im Rohstoffsektor (Extractive Industries Transparency Initiative, EITI) hat nach einem umfassenden Bewertungsverfahren die Arbeit der deutschen Multi-Stakeholder-Gruppe für sehr gut befunden.

  • Die USA verbieten Kaspersky-Software

    Der Verkauf von Kaspersky-Software an Unternehmen und Verbraucher in den USA wurde durch eine Entscheidung des US-Handelsministeriums vom 20. Juli 2024 an untersagt. Ab dem 29. September darf Kaspersky auch keine Updates mehr einspielen. Die Antiviren-Software wird dadurch weitgehend nutzlos gegen neu dazukommende Bedrohungen. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der Weiterverkauf verboten.

  • Viele Optionen der Datenverarbeitung

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sprach sich zur Eröffnung des Frühjahrskongresses des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. für eine frühzeitige Einbindung von Datenschutzbeauftragten und eine Weiterentwicklung von Privacy Enhancing Technologies für den Einsatz auch in kleinen und mittleren Unternehmen aus.

  • ESG-Berichterstattung als strategisches Muss

    Unternehmen stehen unter wachsendem Druck von Behörden, Mitarbeitern und Kunden, ihre Performance in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance = ESG) zu verbessern. Mit Hilfe von Intelligenter Automatisierung und einer ESG-Berichtssoftware können sie jedoch die Anforderungen in Angriff nehmen.

  • Neue "Allianz FÜR Vergaberecht" gegründet

    Gemeinsam mit 18 deutschen Wirtschaftsdachverbänden setzt sich Transparency Deutschland in der neu gegründeten "Allianz FÜR Vergaberecht" für die korrekte Anwendung der bestehenden vergaberechtlichen Grundsätze ein.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen