Datenverarbeitung im Telekommunikationsbereich


ePrivacy-Verordnung: Bei Datenschutz und Verschlüsselungspflichten auf dem richtigen Weg
Rückschritte drohen jedoch bei Regeln zu Werbeanrufen



Der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat seinen Bericht zur ePrivacy-Verordnung beschlossen. Mit der Verordnung sollen Datenschutz und Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessert werden. Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zu Tracking, Telefonwerbung und Internettelefonie. Das Europäische Parlament hat auf dieser Basis seine Position beschlossen, um in die Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Rat eintreten zu können.

Hierzu sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

"Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass der LIBE-Ausschuss den Ansatz der EU-Kommission fortführt. Eine Datenverarbeitung im sensiblen Telekommunikationsbereich ist demnach grundsätzlich nur mit Einwilligung der Nutzer zulässig. Außerdem hat der Ausschuss die Vorgaben zur Nachverfolgung von Interessen und Bewegungen der Verbraucher in der Online- und Offlinewelt (Tracking) weiter geschärft. Positiv für Verbraucher sind ebenfalls deutlichere Regelungen zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen sowie starke Verschlüsselungspflichten und ein Verbandsklagerecht bei Verstößen gegen diese Regeln.

Nicht akzeptabel ist hingegen, dass die bisherigen deutschen Verbraucherschutzregelungen zur telefonischen Direktwerbung deutlich geschwächt werden sollen. So sollen Werbeanrufe künftig ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher möglich sein. Außerdem können Werbeunternehmen statt ihrer Telefonnummer lediglich eine Vorwahl angeben, die kenntlich macht, dass es sich um einen Werbeanruf handelt. Anhand einer solchen Vorwahl wären sie aber nicht mehr rückverfolgbar und identifizierbar. Das bleibt deutlich hinter der bisherigen Rechtslage zurück, nach der Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung komplett verboten sind.

Die kommende Bundesregierung muss sich im EU-Rat vehement dafür einsetzen, dass die bewährten Regelungen erhalten bleiben.

Wir bedauern, dass Teile der christdemokratischen Fraktion EVP diesen guten Kompromiss nicht mitgetragen haben. Wir appellieren insbesondere an die deutschen CDU/CSU-Abgeordneten, ihr Votum zu überdenken."
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 09.11.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

  • Mehr Wettbewerb für weniger Steuergeldausgaben

    Wie die öffentliche Verwaltung genau Steuermittel im Rahmen des öffentlichen Einkaufs einsetzt, darüber herrscht in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten Unklarheit. Das soll sich mit der Einführung sogenannter "eForms" ändern. Ab dem 25.10.2023 werden standardisierte Bekanntmachungsdokumente für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit verpflichtend. Die Nortal AG begleitet die Einführung in Deutschland von Beginn an.

  • Datenschutz-Wiki wieder online

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben seit Anfang Juli 2023 gemeinsam das Datenschutz-Wiki weiter.

  • Über ein EQS-System Missstände melden

    Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verleiht der EQS Group ihr Partner-Siegel. Der Einkaufspartner der öffentlichen Hand nimmt damit die digitalen EQS-Hinweisgebersysteme in das BBG-Portfolio auf.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen