WestLB will Compliance Council einrichten
WestLB: Strafanzeige gegen zwei frühere Mitarbeiter – Konsequenzen nach Fehlspekulationen
WestLB stärkt Compliance-Funktion im Unternehmen - Weitere Sofort-Maßnahme zum Schutz der Integrität der Bank
Dr. Thomas Fischer,
Compliance Council für die WestLB, Bild: WestLB
(19.04.07) - Der Vorstand der WestLB AG hat am 17.04.07 eine weitere Stärkung der Compliance-Funktionen im Unternehmen beschlossen. Zu den Maßnahmen gehört der gezielte Ausbau der Kapazitäten in dem Geschäftsbereich, mit dem die Bank auch die laufenden Ermittlungen von BaFin, Staatsanwaltschaft und eigener Task Force vorantreiben will.
Zusätzlich beabsichtigt die WestLB die Bestellung eines Compliance Council, besetzt mit führenden externen Rechtsexperten. Der Rat soll die WestLB künftig in wesentlichen Fragen der Auslegung und Umsetzung des Kapitalmarktrechts unterstützen. "Die Stärkung der Compliance gehört zu den Sofort-Maßnahmen, mit denen wir unabhängig von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen im Eigenhandel die Integrität der Bank schützen werden", sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Thomas Fischer. "Wir stellen uns damit gleichzeitig auf die künftig noch komplexer werdenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen an den Kapitalmärkten ein."
Damit hat die WestLB nun weitere Konsequenzen aus den Unregelmäßigkeiten im Eigenhandel gezogen. Die WestLB hatte am Dienstag weitere Maßnahmen zur vollständigen Aufklärung möglicher Regelverstöße im Eigenhandel ergriffen. Bereits vor Ostern ist auf Veranlassung des Vorstands der Bank eine entsprechende Task Force gebildet worden, der unter anderem Experten der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller, der Investmentbank JPMorgan und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young angehören.
"Der Vorstand der WestLB strebt eine vorbehaltlose Aufklärung des Sachverhalts an", sagte Dr. R. Fischer. "Individuelles Fehlverhalten wird uns nicht vom erfolgreichen Weg der vergangenen Jahre abbringen können."
Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen der Task Force ist in den vergangenen Tagen deutlich geworden, dass neben zwei bereits aus der Bank ausgeschiedenen ehemaligen Mitarbeitern der WestLB möglicherweise auch Dritte in die fraglichen Vorgänge involviert waren, deren Tätigkeit nicht unter die Aufklärungshoheit der WestLB fällt.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand entschieden, bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine über die beiden ehemaligen Mitarbeiter hinausgehende Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Strafgesetzbuch zu erstatten. Die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) sowie die Deutsche Bundesbank, sind über diese Vorgehensweise informiert worden.
Laut Medienberichten sollen WestLB-Händler auf eine Einengung der Preisdifferenz zwischen Vorzugs- und Stammaktien unter anderem bei der Volkswagen AG gewettet und dabei die Schlusskurse manipuliert haben. Der Bank drohen bei der Auflösung der angehäuften Aktienbestände hohe Verluste. Die BaFin hat im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Kursmanipulation eine Sonderprüfung bei der WestLB angeordnet. (WestLB, ddp: ra)
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