REACH-Compliance: Einzelhandel muss ab 22. Oktober 2008 mit Verbraucheranfragen nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH rechnen
Servicepaket für REACH-Kundenanfragen: Mustertexte erleichtern Abwicklung von Kundenanfragen im Unternehmensalltag
(15.10.08) - Ein aktueller Service-Folder des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) und des Bundesverbandes Technik des Einzelhandels (BVT) hilft dem Nonfood-Einzelhandel, seine Verbraucherinformationspflicht nach der Chemikalienverordnung REACH zu erfüllen. Die Kompaktinformation beinhaltet sechs Mustertexte zur Kommunikation mit Lieferanten und Kunden.
Willy Fischel, BVT-Geschäftsführer, sagte: "Ob die angekündigten Kampagnen von Umwelt- und Verbraucherverbänden im Handel nun wirklich kommen oder nicht, der Nonfood-Einzelhandel aller Unternehmensgrößenklassen ist mit der HDE/BVT-Praxishilfe auf der sicheren Seite und spart damit Zeit und Geld. Verkäuferinnen und Verkäufer können souverän auf die Anfragen ihrer Kunden reagieren und ihr Unternehmen zeigt damit Kompetenz in Umwelt- und Verbraucherfragen."
Voraussichtlich ab dem 22. Oktober 2008 erhalten Verbraucher das Recht, im Einzelhandel nach "besorgniserregenden Inhaltsstoffen" in Nonfood-Produkten wie Elektrogeräten, Spielwaren, Möbeln, Textilien, Schuhen und Werkzeugen zu fragen. Die in der Europäischen Chemikalienverordnung REACH (Art. 33) vorgesehene "Verbraucherinformationspflicht" verpflichtet dann jeden Einzelhändler, eine entsprechende Kundenanfrage an seinen Lieferanten weiterzuleiten und die Antwort seinem Kunden innerhalb von 45 Tagen mitzuteilen.
Der HDE/BVT-Service-Folder "Umgang mit REACH-Kundenanfragen" kann von Mitgliedsunternehmen im BVT-Mitgliederbereich oder per E-Mail unter bvt(at)einzelhandel.de abgerufen werden.
(BVT: HDE: ra)
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