Buch zum "Informationsfreiheitsgesetz"

Die Schrift "Informationsfreiheitsgesetz: Information - Ihr gutes Recht" soll die Nutzung des Gesetzes allen Bürgerinnen und Bürgern erleichtern helfen
Wie man sich gegen Behörden zur Wehr setzen kann, die Auskünfte verweigern, und in welchen Fällen es Ausnahmen von der Informationsfreiheit gibt

(22.05.07) - Ein Jahr nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes hat das IFG-Bündnis, zu dem auch Transparency Deutschland gehört das Buch "Informationsfreiheitsgesetz: Information – Ihr gutes Recht" herausgebracht, um die Nutzung des Gesetzes allen Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern.

Die Autoren, Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Mecklenburg und DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, verdeutlichen unter anderem, gegen wen der Anspruch auf Informationen besteht, wie man sich gegen Behörden zur Wehr setzen kann, die Auskünfte verweigern, und in welchen Fällen es Ausnahmen von der Informationsfreiheit gibt. Das Buch kostet 10 Euro einschl. Porto und kann in der Geschäftsstelle von Transparency Deutschland bezogen werden.

Dr. Wilhelm Mecklenburg/Benno H. Pöppelmann: Information: Ihr gutes Recht. Informationsfreiheitsgesetz - Gesetzestexte, Kommentierungen, Fallbeispiele, Erläuterungen. Herausgegeben von Deutscher Joirnalisten Verband e.V., Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Humanistische Union, Netzwerk Recherche und Transparency International Deutschland e.V.

Zur Historie:
In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Um in Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Nahezu alle westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit längerem ein voraussetzungsloses Jedermannsrecht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen. Erst seit wenigen Jahren gewinnt Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard. Immer mehr setzt sich auch hier die Erkenntnis durch, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert.

Mindestanforderungen an ein Informationsfreiheitsgesetz
Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen.

Erforderliche Ausnahmen von diesem Recht (zum Beispiel Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie von personenbezogenen Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) sind dabei eng und nur unter Abwägung mit ggf. höherrangigen Rechten zuzulassen.

Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen. Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern. Dabei sollten zumindest einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand grundsätzlich kostenlos sein. Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein. Die Einhaltung des IFG ist durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.

Nach der vom Bundesministerium des Innern erstellten Statistik wurden im Jahre 2006 bereits 2.278 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gestellt. In weit über 50 Prozent der Fälle wurden Aktenauskunft und/oder Akteneinsicht zumindest teilweise gewährt. Es wurden aber auch 18 Prozent der Anträge abgelehnt. Über eine Reihe von Anträgen war am Jahresende noch nicht entschieden. Die nach der Informationsgebührenverordnung möglichen Gebühren sind offensichtlich nur in einer geringen Zahl von Fällen voll ausgeschöpft worden. Inwieweit Antragsteller durch die mögliche Höchstgebühr von 500 Euro allerdings abschreckt wurden, überhaupt einen Antrag zu stellen, bleibt dabei offen.

Aktionen von Transparency Deutschland
Transparency Deutschland engagiert sich seit Jahren für die Einführung von Informationsfreiheitsgesetzen im Bund und in den Ländern, unterstützt entsprechende Kampagnen, schaltet sich ggf. mit eigenen Vorschlägen ein und wird als Sachverständige angehört. Transparency Deutschland beobachtet die Umsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen. (Transparency: ra)

Transparency Deutschland bittet alle Bürgerinnen und Bürger, über ihre Erfahrungen bei der Nutzung der Informationsfreiheitsgesetze zu berichten, per E-Mail an office(at)transparency.de, oder per Telefon unter 030-549898-0 oder Fax 030- 549898-22. Transparency Deutschland kann keine Rechtsberatung erteilen, ist jedoch vor allem unter dem Aspekt der Korruptionsprävention bereit, allgemeine Auskünfte zur Informationsfreiheit im Bund und in den Ländern zu geben.

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[Dieser Inhalt steht auf mobilen Endgeräten nicht zur Verfügung.]


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