Außenprüfung der Betriebsprüfer: Prüfungsunterlagen müssen gemäß der neuen GDPdU-Bestimmungen in elektronischer Form vorliegen
Vor- aber auch Nachteile der digitalen Außenprüfung - Die Digitale Signatur ist ein Thema von aktueller Relevanz
(12.08.08) - Auf Grund der großen Nachfrage veranstaltet die IHK Lüneburg gemeinsam mit dem Softwareunternehmen Avendata GmbH eine Vorlesung zum Thema der elektronische Rechnungsstellung und digitale Betriebsprüfung. Obwohl dieses Seminar bereits mehrfach in Deutschland von Hamburg bis nach Wiesbaden stattgefunden hat, lässt die Nachfrage nicht nach.
Ein entscheidender Grund dafür ist, dass seit 2001 Unternehmen nach den Bestimmungen des Finanzamtes zu den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) umrüsten müssen, da im Falle einer Außenprüfung der Betriebsprüfer die Prüfungsunterlagen gemäß dieser neuen Bestimmungen in elektronischer Form einfordern darf. Mit der Analysesoftware IDEA werden bei einer digitalen Prüfung die steuerlich relevanten Daten des zu prüfenden Unternehmens innerhalb kürzester Zeit auf Unregelmäßigkeiten oder andere Auffälligkeiten geprüft.
Damit die nächste Betriebsprüfung schnell und unkompliziert vonstatten geht, informieren viele Handelskammern in Deutschland mit diesem Seminar über die Vor- aber auch Nachteile der digitalen Außenprüfung. In der Zusammenarbeit mit dem Softwareunternehmen Avendata GmbH, die ein Spin-Off einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist, wird über Grundsätze, Hilfestellungen sowie Lösungsvorschläge für die digitale Betriebsprüfung gesprochen.
Die Schwerpunkte sind:
>> Erläuterung der Datenzugriffsrechte und der Dokumentationspflichten
>> Betriebsprüfung mit IDEA-Simulation anhand praktischer Beispiele
>> Problematik der Verfahrensdokumentation
Der zweite Themenschwerpunkt der Schulung wird das Verfahren elektronische Rechnungsstellung sein. Die Digitale Signatur ist ein Thema von aktueller Relevanz. Seit Juli 2004 besteht die Pflicht, alle Rechnungen, die per Computerfax oder E-Mail übersandt werden, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Als qualifizierte Signatur wird nach Gesetzesdefinition eine Signatur bezeichnet, die auf einem zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen digitalen Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt wurde. Dieses so genannte e-Billing ist zudem eine Methode, effektiv Kosten im Unternehmen einzusparen. Das können bis zu 90 Prozent der Kosten sein, die üblicherweise beim Rechnungsverkehr anfallen.
Den Teilnehmern der kommenden Veranstaltung in Lüneburg wird viel Raum für Fragen zu diesem Thema gegeben. Selbstverständlich werden alle Fragestellungen vom Referenten, Herrn Böminghaus, Geschäftsführer der Avendata GmbH, ausführlich erörtert werden.
Die IHK und die Avendata GmbH freuen sich auf die anstehende Veranstaltung am 25.09.2008 um 9:00 Uhr in Celle. Näheres zu Teilnahme erfahren Sie bei der IHK Lüneburg (www.ihk24-lueneburg.de).
(Avendata: ra)
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