KfW, Datenschutz und Deutsche Telekom AG

Mögliche datenschutzrechtliche Verfehlungen der Deutschen Telekom AG waren kein Thema bei Gesprächen mit führenden Vertretern der Telekommunikationsbranche
FDP hakte nach: Verantwortung der Bundesregierung und der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau bei datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG

(16.07.08) - Die möglichen datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG, die Gegenstand eines laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens sind, waren nicht Thema des Gesprächs, das die Bundesregierung am 2. Juni 2008 mit führenden Vertretern der Telekommunikationsbranche geführt hat. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/9726) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/9508).

Gegenstand des Gesprächs sei das gesamtstaatliche Interesse an einem vertrauenswürdigen und sicheren Umgang mit Telekommunikationsdaten gewesen. Interne Vorgänge des Aufsichtsrates würden bei börsennotierten Aktiengesellschaften grundsätzlich zum Kern des einer strikten Vertraulichkeit unterliegenden Unternehmensbereichs zählen. Nach Aktienrecht könne und dürfe die Bundesregierung insoweit keine Auskunft erteilen.

Über die Höhe des jährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtschadens aus Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der Bundesrepublik Deutschland würden der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen, heißt es weiter.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Die Deutsche Telekom AG (DT AG) steht im Verdacht, zumindest unverhältnismäßige – wenn nicht rechtswidrige – Maßnahmen zur Identifikation von Quellen des Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unternommen zu haben. Nach Presseberichten war der Aufsichtsrat der DT AG bei der Thematisierung respektive Beschlussfassung dieser Handlungen mit eingebunden (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 30. Mai 2008, Seite 1). Die DT AG ist gegenwärtig wesentlich im direkten (Anteil Bund: 15 Prozent) beziehungsweise indirekten Besitz (Anteil KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau: 17 Prozent) der Bundesrepublik Deutschland. Daher stellen Bundesregierung und KfW Aufsichtsratmitglieder des Unternehmens.

1. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen gegenüber der DT AG, derzeitigen oder ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes beziehungsweise des Aufsichtsrats des Unternehmens auf Basis datenschutz- oder fernmelderechtlicher Verstöße anhängig?
Wenn ja, welche Behörden sind damit beschäftigt, und wann wurden die Untersuchungen eingeleitet?

Die Deutsche Telekom AG hat am 24. Mai 2008 bekannt gegeben, dass sie wegen im Jahre 2005 und möglicherweise auch im Jahre 2006 aufgetretenen Fällen von missbräuchlicher Nutzung von Verbindungsdaten am 14. Mai 2008 Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt hat. Ferner hat sie mitgeteilt, dass eine Kölner Anwaltskanzlei auf Wunsch des Vorstands und des Aufsichtsrats mit einer unabhängigen und rückhaltlosen Untersuchung der Vorfälle beauftragt worden sei.

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf Grund der jüngsten Vorwürfe datenschutz- und fernmelderechtlicher Verstöße bei der Deutschen Telekom AG drei parallele Untersuchungsverfahren mit jeweils unterschiedlichem Fokus anhängig. Neben der Staatsanwaltschaft Bonn werden die Vorwürfe auch von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde untersucht.

Die Staatsanwaltschaft Bonn untersucht die Vorfälle Pressemitteilungen zufolge seit der Anzeige der Deutschen Telekom AG am 14. Mai 2008. Spätestens mit der Durchsuchungsaktion in den Geschäftsräumen der Deutschen Telekom AG am 29. Mai 2008 hat sie ein förmliches Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts auf Verletzung des Fernmeldegeheimnisses nach § 206 Strafgesetzbuch eröffnet. Damit ist sie zugleich auch für die Verfolgung eventueller Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der §§ 95 f. Telekommunikationsgesetz (TKG; Verwendung von Bestands- bzw. Verkehrsdaten) zuständig, für die im Rahmen eines reinen Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 149 Abs. 1 Nrn. 16 und 17 TKG ansonsten die Bundesnetzagentur zuständig wäre.

Die Bundesnetzagentur untersucht die Vorfälle seit ihrem Bekanntwerden aus den Medien am 26. Mai 2008 darüber hinaus nach § 115 Abs. 1 TKG als Aufsichtsbehörde für die Umsetzung telekommunikationsrechtlicher Verpflichtungen. Dabei geht es in Ergänzung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen vor allem um die Sicherstellung der zukünftigen Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes, für die die Telekommunikationsanbieter nach § 109 TKG angemessene Vorkehrungen zu treffen haben. Die Bundesnetzagentur überprüft hierzu im Lichte der aktuellen Vorkommnisse sowohl die bislang technisch, personell und organisatorisch getroffenen Maßnahmen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes als auch eventuell bereits unternehmensseitig in Angriff genommene zusätzliche Schutzmaßnahmen.

Ein sich aus den Ermittlungen ergebender Anpassungsbedarf kann notfalls im Sicherheitskonzept des Unternehmens nach § 109 Abs. 3 TKG verankert und mit Anordnungen und anderen Maßnahmen der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde gemäß § 115 TKG durchgesetzt werden. Parallel dazu untersucht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Angelegenheit nach § 115 Abs. 4 Satz 1 TKG als unabhängige Kontrollinstanz für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei den Telekommunikationsdiensteanbietern. Auf Grund seiner Beanstandungen können - falls erforderlich - zusätzliche Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde durchgesetzt werden.

2. Welche Erkenntnisse zu den Vorgängen hat das Bundesministerium des Innern (BMI) aus dem Gespräch mit der Deutschen Telekom am 2. Juni 2008 gewonnen?

Die aktuellen Vorgänge bei der Deutschen Telekom AG, die Gegenstand eines laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens sind, waren nicht Thema des Gesprächs, das die Bundesregierung am 2. Juni 2008 mit führenden Vertretern der Telekommunikationsbranche geführt hat. Gegenstand des Gesprächs war das gesamtstaatliche Interesse an einem vertrauenswürdigen und sicheren Umgang mit Telekommunikationsdaten.

3. Welche Mitglieder der Bundesregierung, der KfW oder anderer staatlicher Institutionen hatten Aufsichtsratsmandate bei der DTAG in den Jahren 1999 bis 2008 inne, und wann wurden diese ernannt, wann abgerufen?

Folgende Angehörige des Bundesministeriums der Finanzen, der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau oder anderer staatlicher Institutionen haben oder hatten Aufsichtsratsmandate bei der Deutschen Telekom AG im Zeitraum 1999 bis 2008 inne (Auflistung chronologisch und alphabetisch):

4. Welche Funktion hatten die Aufsichtsratsmitglieder in der Bundesregierung, in der KfW oder in anderen staatlichen Institutionen zur gleichen Zeit inne?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

Lesen Sie weiter im Originaldokument:
Verantwortung der Bundesregierung und der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau bei datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG



Die Bespitzelungsaffäre der Deutschen Telekom


13.11.08 - Telekom-Bespitzelungsaffäre weitet sich aus
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Deutsche Telekom darüber informiert, dass sie nach Auswertung von Daten im Rahmen der Bespitzelungsaffäre nun Betroffene benachrichtigt.

16.07.08 - KfW, Datenschutz und Deutsche Telekom AG
Die möglichen datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG, die Gegenstand eines laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens sind, waren nicht Thema des Gesprächs, das die Bundesregierung am 2. Juni 2008 mit führenden Vertretern der Telekommunikationsbranche geführt hat.

16.07.08 - Deutsche Bundesregierung: Telekom-Sicherheit wurde nicht beanstandet
Die Bundesnetzagentur hat nach Auskunft der Bundesregierung die Sicherheitskonzepte der Deutschen Telekom AG zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses geprüft und dabei keine wesentlichen Mängel festgestellt.

23.06.08 - Deutsche Telekom: Auch Kunden abgehört?
Nach Erkenntnissen der Wirtschaftswoche und des ZDF soll die Deutsche Telekom nicht nur Aufsichtsräte, eigene Mitarbeiter und Journalisten bespitzelt haben. Unterlagen sollen belegen, dass die Telekom bereits 1996 Telefonate von Kunden aufgezeichnet hat. Würde dies stimmen, hätte die Deutsche Telekom das Fernmeldegeheimnis eindeutig verletzt.

20.06.08 - Update: Deutsche Telekom-Spitzelaffäre
"Wir neigen nicht zu Bauernopfern", sagte der Bonner Oberstaatsanwalt, Friedrich Apostel, dem "Handelsblatt" und verlieh damit gleichzeitig seiner Überzeugung Ausdruck, die Bespitzelungsaffäre der Deutschen Telekom vollständig aufklären zu können.

10.06.08 - Datenschutzpraxis bei der Deutschen Telekom
Die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom hat Spuren hinterlassen: Das Vertrauen der Kunden in die Fähigkeit und den Willen der Telekom, Kundendaten wirkungsvoll zu schützen, hat erheblichen Schaden genommen. Nachfolgend erklärt die Deutsche Telekom wie in ihrem Unternehmen die Datenschutzpraxis abläuft.

05.06.08 - Telekom-Bespitzelungsaffäre im Innenausschuss
Der Umgang mit der so genannten Telekom-Bespitzelungsaffäre wurde am 4. Juni im Innenausschuss diskutiert. Dabei erläuterte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) Ziel und Verlauf des Treffens von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit Vertretern der Telekom und der Branchenverbände am Montag.

04.06.08 - Umfrage "Schärfere Gesetze gegen Datenmissbrauch"
Die Bespitzelungsaffäre der Deutschen Telekom hat das Vertrauen der Kunden in die Wirtschaft und speziell in die Telekom-Branche stark getrübt. Compliance-Magazin.de möchte von ihren Lesern wissen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Datenmissbrauch zukünftig zu verhindern.

03.06.08 - Treffen zwischen Schäuble und Obermann
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat wohl Recht behalten. Kurz vor dem Gespräch von Innenminister Wolfgang Schäuble mit der Deutschen Telekom und zwei Branchenverbänden hatte er gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) das geplante Treffen als "reine Schaufensterpolitik" kritisiert.

03.06.08 - Datenschutz: Bitkom warnt vor Schnellschüssen
Schon im Vorfeld des Treffens mit Innenminister Wolfgang Schäuble hat der Bundesverband Bitkom vor Schnellschüssen in der gegenwärtigen Debatte um den Datenschutz in der Telekommunikation gewarnt.

03.06.08 - Datenschutzmängel in der Wirtschaft bekämpfen
Die Frage nach Strafverschärfung bei Datenschutzverletzungen gewinnt angesichts der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom verstärkt an Dynamik. Erneut hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, eine Erhöhung der Bußgelder für Rechtsverstöße gegen das Datenschutzrecht gefordert.

02.06.08 - Deutsche Telekom beruft externen Sachverständigen
Als Reaktion auf die Bespitzelungsaffäre hat die Deutsche Telekom AG hat am Freitag (30.05.08) den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Dr. Gerhard Schäfer, als Sachverständigen für die Aufklärung um die Vorwürfe zum Missbrauch von Daten angeworben.

30.05.08 - Bespitzelungsaffäre der Telekom eskaliert
Nun ist es soweit: Die Staatsanwaltschaft Bonn hat am Donnerstag-Vormittag (29. Mai 2008) die Mittlungen in der Telekom-Bespitzelungsaffäre aufgenommen und die Bonner Zentrale der Deutschen Telekom durchsucht.

30.05.08 - Fragen und Antworten zum Telekom-Skandal
Da durch die Bespitzelungsaffäre das Vertrauen der Kunden in die Deutsche Telekom massiv untergraben wurde, sieht sich das Unternehmen gezwungen, öffentlich auf Fragen der Kunden zu antworten – soweit diese nicht die laufenden Untersuchungen beeinträchtigen.

27.05.08 - Deutsche Telekom und Datenschutz
Zu den Berichten über die missbräuchliche Verarbeitung von Telekommunikationsdaten bei der Deutschen Telekom hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Prüfung der Vorgänge eingeleitet.

27.05.08 - Deutsche Telekom arbeitete mit SED-Methoden
Ein beeindruckenden Schritt in Richtung "Vertrauensbildende Maßnahmen zum Zwecke der Kundenbindung" leistete sich offensichtlich die Telekom: Rund anderthalb Jahre (2005 und 2006) lang ließ die Deutsche Telekom eigene Mitarbeiter, Aufsichtsräte und Journalisten bespitzeln, indem sie illegal Telefondaten der Betroffenen auswertete.

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