Datenschutz: Bitkom warnt vor Schnellschüssen

Telekom-Bespitzelungsaffäre: "Mit Hochdruck untersuchen, dann Konsequenzen diskutieren" - Schutz der Verbindungsdaten ist umfassend gesetzlich geregelt
Debatte um den Datenschutz in der Telekommunikation: "Es geht hier klar um ein Fehlverhalten von einzelnen Verantwortlichen eines Unternehmens, nicht um ein grundsätzliches Fehlverhalten der Branche"

(03.06.08) – Schon im Vorfeld des Treffens mit Innenminister Wolfgang Schäuble hat der Bundesverband Bitkom vor Schnellschüssen in der gegenwärtigen Debatte um den Datenschutz in der Telekommunikation gewarnt. "Die Vorgänge müssen zuerst mit Hochdruck untersucht werden", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. "Anschließend muss man mögliche Konsequenzen diskutieren."

Mit Bezug auf die zahlreichen Vorschläge, die derzeit veröffentlicht werden, sagte Scheer: "Man sollte den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun und zunächst einmal die Sachlage genau kennen." Am heutigen Nachmittag nimmt der Bitkom an einem Treffen im Bundesinnenministerium teil, bei dem das Thema diskutiert wird. "Jetzt ist es wichtig, ein gemeinsames Verständnis zwischen allen Beteiligten zum Datenschutz herzustellen", sagte Scheer.

Scheer warnte davor, vorschnell mit neuen Gesetzen zu reagieren. "Die Sicherheit der Verbindungsdaten ist heute bereits umfassend geregelt", erklärte er. Gleich drei Gesetze regeln den Datenschutz in diesem Bereich: Das Telekommunikationsgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und das Strafrecht. So sind nicht nur Bußgelder gegen Unternehmen möglich, sondern auch Geld- und Freiheitsstrafen gegen Verantwortliche.

"Es geht hier klar um ein Fehlverhalten von einzelnen Verantwortlichen eines Unternehmens, nicht um ein grundsätzliches Fehlverhalten der Branche", betonte Prof. Scheer.

"Die Datenschutz-Standards sind in Deutschland die höchsten der Welt – sowohl in der Gesetzgebung als auch bei den Netzbetreibern und Telekommunikationsfirmen. Die Branche darf nicht in Sippenhaft genommen werden." Für die Branche sei es enorm wichtig, dass diese Standards eingehalten werden. "Kein Anbieter kann es sich leisten, das Vertrauen seiner Kunden aufs Spiel zu setzen."

Die Anbieter dürfen auf die Verbindungsdaten nur zur Abrechnung und für vertraglich vereinbarte Einzelverbindungsnachweise zugreifen. Zudem gibt es eine Mitwirkungspflicht bei der staatlichen Strafverfolgung. Auf gerichtliche Anforderung hin müssen die Netzbetreiber die Daten zur Verfügung stellen. Bei Gefahr im Verzug kann dies der Staatsanwalt anordnen. (Bitkom: ra)

Die Bespitzelungsaffäre der Deutschen Telekom


13.11.08 - Telekom-Bespitzelungsaffäre weitet sich aus
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Deutsche Telekom darüber informiert, dass sie nach Auswertung von Daten im Rahmen der Bespitzelungsaffäre nun Betroffene benachrichtigt.

16.07.08 - KfW, Datenschutz und Deutsche Telekom AG
Die möglichen datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG, die Gegenstand eines laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens sind, waren nicht Thema des Gesprächs, das die Bundesregierung am 2. Juni 2008 mit führenden Vertretern der Telekommunikationsbranche geführt hat.

16.07.08 - Deutsche Bundesregierung: Telekom-Sicherheit wurde nicht beanstandet
Die Bundesnetzagentur hat nach Auskunft der Bundesregierung die Sicherheitskonzepte der Deutschen Telekom AG zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses geprüft und dabei keine wesentlichen Mängel festgestellt.

23.06.08 - Deutsche Telekom: Auch Kunden abgehört?
Nach Erkenntnissen der Wirtschaftswoche und des ZDF soll die Deutsche Telekom nicht nur Aufsichtsräte, eigene Mitarbeiter und Journalisten bespitzelt haben. Unterlagen sollen belegen, dass die Telekom bereits 1996 Telefonate von Kunden aufgezeichnet hat. Würde dies stimmen, hätte die Deutsche Telekom das Fernmeldegeheimnis eindeutig verletzt.

20.06.08 - Update: Deutsche Telekom-Spitzelaffäre
"Wir neigen nicht zu Bauernopfern", sagte der Bonner Oberstaatsanwalt, Friedrich Apostel, dem "Handelsblatt" und verlieh damit gleichzeitig seiner Überzeugung Ausdruck, die Bespitzelungsaffäre der Deutschen Telekom vollständig aufklären zu können.

10.06.08 - Datenschutzpraxis bei der Deutschen Telekom
Die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom hat Spuren hinterlassen: Das Vertrauen der Kunden in die Fähigkeit und den Willen der Telekom, Kundendaten wirkungsvoll zu schützen, hat erheblichen Schaden genommen. Nachfolgend erklärt die Deutsche Telekom wie in ihrem Unternehmen die Datenschutzpraxis abläuft.

05.06.08 - Telekom-Bespitzelungsaffäre im Innenausschuss
Der Umgang mit der so genannten Telekom-Bespitzelungsaffäre wurde am 4. Juni im Innenausschuss diskutiert. Dabei erläuterte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) Ziel und Verlauf des Treffens von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit Vertretern der Telekom und der Branchenverbände am Montag.

04.06.08 - Umfrage "Schärfere Gesetze gegen Datenmissbrauch"
Die Bespitzelungsaffäre der Deutschen Telekom hat das Vertrauen der Kunden in die Wirtschaft und speziell in die Telekom-Branche stark getrübt. Compliance-Magazin.de möchte von ihren Lesern wissen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Datenmissbrauch zukünftig zu verhindern.

03.06.08 - Treffen zwischen Schäuble und Obermann
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat wohl Recht behalten. Kurz vor dem Gespräch von Innenminister Wolfgang Schäuble mit der Deutschen Telekom und zwei Branchenverbänden hatte er gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) das geplante Treffen als "reine Schaufensterpolitik" kritisiert.

03.06.08 - Datenschutz: Bitkom warnt vor Schnellschüssen
Schon im Vorfeld des Treffens mit Innenminister Wolfgang Schäuble hat der Bundesverband Bitkom vor Schnellschüssen in der gegenwärtigen Debatte um den Datenschutz in der Telekommunikation gewarnt.

03.06.08 - Datenschutzmängel in der Wirtschaft bekämpfen
Die Frage nach Strafverschärfung bei Datenschutzverletzungen gewinnt angesichts der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom verstärkt an Dynamik. Erneut hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, eine Erhöhung der Bußgelder für Rechtsverstöße gegen das Datenschutzrecht gefordert.

02.06.08 - Deutsche Telekom beruft externen Sachverständigen
Als Reaktion auf die Bespitzelungsaffäre hat die Deutsche Telekom AG hat am Freitag (30.05.08) den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Dr. Gerhard Schäfer, als Sachverständigen für die Aufklärung um die Vorwürfe zum Missbrauch von Daten angeworben.

30.05.08 - Bespitzelungsaffäre der Telekom eskaliert
Nun ist es soweit: Die Staatsanwaltschaft Bonn hat am Donnerstag-Vormittag (29. Mai 2008) die Mittlungen in der Telekom-Bespitzelungsaffäre aufgenommen und die Bonner Zentrale der Deutschen Telekom durchsucht.

30.05.08 - Fragen und Antworten zum Telekom-Skandal
Da durch die Bespitzelungsaffäre das Vertrauen der Kunden in die Deutsche Telekom massiv untergraben wurde, sieht sich das Unternehmen gezwungen, öffentlich auf Fragen der Kunden zu antworten – soweit diese nicht die laufenden Untersuchungen beeinträchtigen.

27.05.08 - Deutsche Telekom und Datenschutz
Zu den Berichten über die missbräuchliche Verarbeitung von Telekommunikationsdaten bei der Deutschen Telekom hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Prüfung der Vorgänge eingeleitet.

27.05.08 - Deutsche Telekom arbeitete mit SED-Methoden
Ein beeindruckenden Schritt in Richtung "Vertrauensbildende Maßnahmen zum Zwecke der Kundenbindung" leistete sich offensichtlich die Telekom: Rund anderthalb Jahre (2005 und 2006) lang ließ die Deutsche Telekom eigene Mitarbeiter, Aufsichtsräte und Journalisten bespitzeln, indem sie illegal Telefondaten der Betroffenen auswertete.

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