Lohnabrechnung: Neue Regel und Pflichten

Neuregelungen im Bereich Lohnabrechnung: Hoher Umstellungsaufwand zum Jahreswechsel
Neue Insolvenzgeldumlage schafft Liquiditätsbedarf im Unternehmen

(28.11.08) - Zum Jahreswechsel hält der Gesetzgeber wieder zahlreiche Überraschungen für Lohnabrechner parat. In über 20 Gesetzen sind Änderungen bestehender Regelungen oder auch komplett Neues wie der Gesundheitsfonds geplant. Erst eines davon hat den vollständigen Gesetzgebungsprozess durchlaufen – und wird noch in diesem Jahr wieder korrigiert werden.

Die Vorhaben reichen von neuen Datenübermittlungspflichten, über die Neuregelung der Insolvenzgeldumlage bis zu den üblichen Anpassungen der Beitragssätze in der Sozialversicherung. "Der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber, deren Steuerberater und die Entwickler entsprechender Software ist immens und übertrifft den der vergangenen Jahre deutlich", berichtet Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der Datev eG, dem IT-Dienstleister für Freiberufler und mittelständische Unternehmen.

Schon im September 2008 vom Bundesrat endgültig verabschiedet wurde das "Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz". Damit erhält die Deutsche Rentenversicherung die Zuständigkeit für die Übermittlung und Prüfung der arbeitnehmerbezogen Daten zur Unfallversicherung, analog der Pflichtmeldung zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Erst vor einem Jahr übernahm sie auch die Prüfaufsicht für die Künstlersozialabgabe. Für Arbeitgeber wurde mit der aktuellen Neuregelung zusätzlicher bürokratischer Aufwand geschaffen. Von Januar 2009 an müssen sie mit jeder Entgeltmeldung an die Krankenkassen weitere Daten zur Unfallversicherung übermitteln – für jeden einzelnen Mitarbeiter. Bisher reichte einmal jährlich die Versendung der Lohnnachweise an die jeweiligen Berufsgenossenschaften. Diese Meldung entfällt aber vorerst nicht.

Die Neuregelung der Insolvenzgeldumlage löst das bisherige Umlageverfahren ab. Von Januar an ist die Umlage für die Insolvenzgeldvorsorge vom Arbeitgeber zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich abzuführen. Der Beitrag wird dann von den Einzugsstellen der Krankenkassen an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Bisher waren diese Abgaben im Februar des Folgejahres fällig. Somit kommt auf die Unternehmen neben dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand auch ein höherer Liquiditätsbedarf zu.

Das sind nur zwei Beispiele aus einem umfangreichen Bündel an Änderungen, die Lohnabrechner zum Jahreswechsel berücksichtigen müssen. Der Umstellungsaufwand betrifft sowohl Unternehmen, die ihre Lohnabrechnungen im Hause abwickeln, als auch Steuerberater, die die Abrechnungen für ihre Mandanten übernehmen. (Datev: ra)

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