Darmstädter Korruptions-Prozess: Gegen Siemens wurde eine Strafzahlung in der Höhe von 38 Millionen Euro angeordnet
Siemens legt Revision gegen Urteil im Darmstädter Prozess ein - Staatsanwaltschaft rückt Verhältnisse bei Siemens in die Nähe von Drogenhandel, Waffenhandel und organisierte Kriminalität
(15.05.07) – Überraschend milde fielen im ersten deutschen Prozess zu den Korruptionsaffären bei der Siemens AG die Urteile des Landgerichts Darmstadt aus: Zwei frühere Siemens-Manager wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Gegen Siemens selbst wurde eine Strafzahlung in der Höhe von 38 Millionen Euro angeordnet, die allerdings gegenüber den mittlerweile vermuteten 1 Milliarde Euro Korruptionsvolumen schon fast wie ein mathematischer Rundungsfehler erscheinen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafzahlung von 98 Millionen Euro gefordert. Wie nicht anders zu erwarten, wird Siemens aber gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt Revision am Bundesgerichtshof einlegen. Dies teilte das Unternehmen am Montag mit.
Die vom Gericht ausgesprochene Gewinnabschöpfung bei zwei Aufträgen des Enel-Konzerns über die Lieferung von Kraftwerksausrüstungen (Gasturbinen im Gesamtwert von 450 Millionen Euro) aus dem Jahr 2000 bzw. 2001 durch die Sparte Power Generation (PG) sieht Siemens als unrechtmäßig an. Die Voraussetzungen für die Anordnung dieses so genannten Verfalls seien aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht gegeben, heißt es von Seiten des Konzerns. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dürfte im Falle einer Revision wohl auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen, was wiederum bedeutet, dass der Prozess frühestens im kommenden Jahr endgültig entschieden wird.
Der ehemalige Finanzchef der Siemens-Kraftwerkssparte und Hauptverantwortliche, Andreas K. (63), wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Bestechung und Untreue verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Pikanterweise war Andreas K. auch für die Einhaltung der Compliance-Richtlinien verantwortlich gewesen. Ein weiterer Ex-Siemens-Manager und späterer Berater, Horst V. (73), wurde zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten wegen Beihilfe zur Bestechung verurteilt. Entlastend wertete das Gericht, dass die Schmiergelder von Enel-Managern gefordert worden waren. Wie Siemens kündigte auch die Staatsanwaltschaft Revision an, da ihrer Meinung nach eine Bewährungsstrafe keine abschreckende Wirkung habe.
Der Frankfurter Oberstaatsanwalt Ulrich Busch kritisierte die Vorgänge bei Siemens heftig und brachte sie in Verbindung zu Handlungsweisen, die man vom Drogenhandel, Waffenhandel und organisierter Kriminalität kenne.
Nicht geklärt werden konnte, wer das Kontensystem in Liechtenstein und die schwarzen Kassen einrichtet hatte, die zur verschleierter Zahlung an diverse Adressaten genutzt worden waren. Ebenfalls nicht einverstanden zeigte sich das Gericht mit der hohen Abfindung von 1,7 Millionen Euro, die Andreas K. noch im Sommer 2004 erhalten hatte. Schon damals müsse Siemens bekannt gewesen sein, so das Gericht, dass ihr Mitarbeiter gegen die Compliance-Regeln des Unternehmens verstoßen habe. Das Gericht behielt sich daher vor, von Andreas K. eine Bewährungsauflage von 400.000 Euro einzufordern, falls der Siemens-Konzern in den nächsten 18 Monaten keine Anstalten mache, die Abfindung zurückzufordern.
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(Reuters, Siemens: ra)
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