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Compliance-Magazin.de-Umfrage: Heißen Sie es gut, dass durch Terroristen entführte Passagierflugzeuge abgeschossen werden sollen?
Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat Verfassungsbruch angekündigt und wird entführte Flugzeuge im Notfall abschießen lassen
Thema: "Abschuss von Flugzeugen mit unschuldigen Passagieren im Terrorfall"
Bereits am 7. Juni 2006 hatte Franz Josef Jung (vor der großen Öffentlichkeit fast unbemerkt) in Brüssel vor Journalisten erklärt, dass er trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz Passagierflugzeuge durch die Bundesluftwaffe abschießen lassen werde, wenn diese entführt und zu Angriffen benutzt würden.
Er sagte: "In der Zwischenzeit würden wir beispielsweise unter Berufung auf einen übergesetzlichen Notstand eingreifen, auch wenn keine grundgesetzliche Klarstellung erfolgt ist", womit er auf eine von ihm angestrebte Änderung des Grundgesetzes anspielte.
Jung plant des Verfassungsbruch
Der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz warf Jung daraufhin den Aufruf zum Verfassungsbruch vor; es wird teilweise kritisiert, dass selbst durch eine Grundgesetzänderung der Abschuss von Passagierflugzeuge nicht legalisiert werden könne, da dies gegen den unabänderlichen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen würde.
Der Verband der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Deutschen Bundeswehr (VBSK) bezeichnet Jungs Ankündigung als "Aufforderung zur Erfüllung eines rechtswidrigen Befehls" und empfiehlt, wie der Bundeswehrverband, einen solchen Befehl nicht auszuführen, da sich Piloten nach Meinung der Vertreter beider Verbände dadurch strafbar machen würden.
(Quelle: Wikipedia.de, 18.09.07)
"Solange die Rechtslage nicht geklärt ist: Auf dieser Basis keinen Befehl ausführen“, sagte der Verbandsvorsitzende Bernhard Gertz am 18.09.07 im ARD-“Morgenmagazin“.
Auch die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mahnte Jung, sich an die Verfassung zu halten. Jung dürfe das Urteil nicht "wegdrücken". Die Ministerin forderte die Bundeswehrpiloten auf, einen Abschussbefehl zu verweigern:„Ich rate generell den Piloten, dass sie einen rechtswidrigen Befehl – und das wäre der Abschuss eines Flugzeugs mit Passagieren und Terroristen an Bord – nicht befolgen dürfen." Die Sodaten hätten bei Befehlsausübung gegen das Soldatengesetz verstoßen.
Medienberichten zufolge hat Jung jedoch bereits "loyale" Soldaten in der Hinterhand, die die Befehle des Verteidigungsministers ausführen würden. Man habe mit den Piloten bereits vorgespräche geführt, und sei sich sicher, dass es nicht zur Befehlsverweigerung kommen werde.
Jung selbst soll zudem gesagt haben, dass er nach einem solchen Flugzeugabschuss zurücktreten würde.
Im Falle des Falles: Jung für fünf Jahre hinter Gitter?
Beim 19. Deutschen Richter- und Staatsanwaltschaftstag, der derzeit in Würzburg stattfindet, äußert man sich empört und verärgert über Jungs geplanten Verfassungsbruch. "Es ist sehr bedenklich, wenn sich ein Minister über einen eindeutigen Spruch des Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzt", sagte der Vorsitzende Christoph Frank. Vorgänger Wolfgang Arenhövel kritisierte: "Das ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch."
Einhellige Meinung auf dem Kongress ist, dass Jungs Entscheidungsargumentation eines "übergesetzlichen Notstandes" nicht das Urteil der Karlsruher Richter außer Kraft setze.
Sowohl Verteidigungsminister Jung als auch die Soldaten, die seine Befehle ausführten, hätten ein Strafverfahren wegen mehrfachen Totschlags und eine Mindeststrafe von fünf Jahren zu erwarten.
Abbildung: Kein Problem mit Verfassungsbruch - Jung will Passierflugzeuge abschießen lassen, Bild: Bundesregierung.de
Handelt Jung richtig, wenn er Passagierflugzeuge abschießen lässt?