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Umfrage "Abschuss von Passagierflugzeugen"

Compliance-Magazin.de-Umfrage: Heißen Sie es gut, dass durch Terroristen entführte Passagierflugzeuge abgeschossen werden sollen?
Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat Verfassungsbruch angekündigt und wird entführte Flugzeuge im Notfall abschießen lassen

Hintergrund


Thema: "Abschuss von Flugzeugen mit unschuldigen Passagieren im Terrorfall"
Bereits am 7. Juni 2006 hatte Franz Josef Jung (vor der großen Öffentlichkeit fast unbemerkt) in Brüssel vor Journalisten erklärt, dass er trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz Passagierflugzeuge durch die Bundesluftwaffe abschießen lassen werde, wenn diese entführt und zu Angriffen benutzt würden.

Er sagte: "In der Zwischenzeit würden wir beispielsweise unter Berufung auf einen übergesetzlichen Notstand eingreifen, auch wenn keine grundgesetzliche Klarstellung erfolgt ist", womit er auf eine von ihm angestrebte Änderung des Grundgesetzes anspielte.

Jung plant des Verfassungsbruch
Der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz warf Jung daraufhin den Aufruf zum Verfassungsbruch vor; es wird teilweise kritisiert, dass selbst durch eine Grundgesetzänderung der Abschuss von Passagierflugzeuge nicht legalisiert werden könne, da dies gegen den unabänderlichen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen würde.

Der Verband der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Deutschen Bundeswehr (VBSK) bezeichnet Jungs Ankündigung als "Aufforderung zur Erfüllung eines rechtswidrigen Befehls" und empfiehlt, wie der Bundeswehrverband, einen solchen Befehl nicht auszuführen, da sich Piloten nach Meinung der Vertreter beider Verbände dadurch strafbar machen würden.
(Quelle: Wikipedia.de, 18.09.07)

"Solange die Rechtslage nicht geklärt ist: Auf dieser Basis keinen Befehl ausführen“, sagte der Verbandsvorsitzende Bernhard Gertz am 18.09.07 im ARD-“Morgenmagazin“.

Auch die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mahnte Jung, sich an die Verfassung zu halten. Jung dürfe das Urteil nicht "wegdrücken". Die Ministerin forderte die Bundeswehrpiloten auf, einen Abschussbefehl zu verweigern:„Ich rate generell den Piloten, dass sie einen rechtswidrigen Befehl – und das wäre der Abschuss eines Flugzeugs mit Passagieren und Terroristen an Bord – nicht befolgen dürfen." Die Sodaten hätten bei Befehlsausübung gegen das Soldatengesetz verstoßen.
Medienberichten zufolge hat Jung jedoch bereits "loyale" Soldaten in der Hinterhand, die die Befehle des Verteidigungsministers ausführen würden. Man habe mit den Piloten bereits vorgespräche geführt, und sei sich sicher, dass es nicht zur Befehlsverweigerung kommen werde.

Jung selbst soll zudem gesagt haben, dass er nach einem solchen Flugzeugabschuss zurücktreten würde.

Im Falle des Falles: Jung für fünf Jahre hinter Gitter?
Beim 19. Deutschen Richter- und Staatsanwaltschaftstag, der derzeit in Würzburg stattfindet, äußert man sich empört und verärgert über Jungs geplanten Verfassungsbruch. "Es ist sehr bedenklich, wenn sich ein Minister über einen eindeutigen Spruch des Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzt", sagte der Vorsitzende Christoph Frank. Vorgänger Wolfgang Arenhövel kritisierte: "Das ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch."

Einhellige Meinung auf dem Kongress ist, dass Jungs Entscheidungsargumentation eines "übergesetzlichen Notstandes" nicht das Urteil der Karlsruher Richter außer Kraft setze.
Sowohl Verteidigungsminister Jung als auch die Soldaten, die seine Befehle ausführten, hätten ein Strafverfahren wegen mehrfachen Totschlags und eine Mindeststrafe von fünf Jahren zu erwarten.

Abbildung: Kein Problem mit Verfassungsbruch - Jung will Passierflugzeuge abschießen lassen, Bild: Bundesregierung.de

Abschuss: ja oder nein?

Handelt Jung richtig, wenn er Passagierflugzeuge abschießen lässt?

Ja, in diesem Fall greift das Recht des übergesetzlichen Notstandes
Nein, Jung hat sich an das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu halten

Wenn Sie Verteidigungsminister wären

Wie würden Sie als Verteidigungsminister handeln?

Ich agiere grundgesetzkonform: Keine Abwägung Leben gegen Leben.
So was darf man nicht einreißen lassen: Der Flieger wird abgeschossen.
Emotional bin ich zwar für Abschuss, aber ich halte mich an die Verfassung.
Als Minister habe ich das Recht, die Verfassung im Notfall zu missachten.
Abschuss: Bei einem "kriegerischen Angriff" gilt die Verfassung nicht.
Abschuss, denn die Menge zählt: Lieber 300 Menschen geopfert als 3000.
Abschuss nur dann, wenn der Flieger Berlin anfliegt und bedroht.

Ein Minister verlangt den Rechtsbruch

Würden Sie als Kampfpilot den Abschussbefehl ausführen

Nein, auf keinen Fall. Es wäre Verfassungsbruch.
Nein, auf keinen Fall. Die Bundeswehr würde sich gegen die Verfassung stellen.
Nein, auf keinen Fall. Hier zählt nicht der Befehl, sondern mein Gewissen.
Nein, ich diene der Bundesrepublik und ihrer Verfassung und keinem Verfassungsbrecher.
Ja, Befehl ist Befehl, da denke ich gar nicht lange nach.
Ja, ich befolge den Befehl, obwohl ich Angst vor Strafverfolgung habe.
Ja, weil ich Angst habe, bei Befehlsverweigerung Nachteile zu erleiden.
Ja, man muss sich im "Krieg" wehren dürfen.

Verfassungsbrecher Franz Josef Jung

Ist für Sie ein potentieller Verfassungsbrecher als Minister noch haltbar?

Ja, Jung bricht keine Verfassung, er legt sie nur anders aus.
Ja, ein Minister darf im Notfall nicht durch die Verfassung gegängelt werden.
Ja, weil sich Jung um Ehrlichkeit bemüht.
Ja, Jung definiert sich als "Kriegsminister" und im Kriegsfall ist alles erlaubt.
Nein, ein Minister, der die Verfassung brechen will, muss sofort zurücktreten.
Nein, denn dieser Minister zeigt, dass ihm das Grundgesetz egal ist.
Nein, Jung geht es nicht um Menschen, sondern nur um Handlungsfähigkeit des Staates.
Nein, da Jung sein Einzelurteil über die Verfassung stellt.

Motivation des Verteidigungsministers

Warum propagiert Jung den Flugzeugabschuss im Terrorfall

Jung möchte einige Menschen opfern, um viele zu retten.
Jung möchte auf diese Weise die Handlungsfähigkeit des Staates sichern.
Jung möchte endlich den Einsatz der Bundeswehr im Inland durchsetzen.
Jung möchte sich durch die Diskussion profilieren.
Jung möchte zeigen, dass er ein Gewissen hat.
Jung möchte, dass Entführungen durch Terroristen als Kriegsakt gewertet werden.
Jung glaubt, er könne die Sache besser beurteilen als das Bundesverfassungsgericht.
Jung möchte das deutsche Grundgesetz einschränken.

Schaden für den Staat

Glauben Sie, dass Jung durch seine Missachtung der Verfassung den Staat beschädigt?

Ja: Gesetze gelten nur für die "Kleinen" und sind im Krisenfall nichts wert.
Ja, ich habe den Glauben an die Verfassungstreue der Staatsdiener verloren.
Ja, eine Schande, dass ein Minister "ungestraft" Verfassungsbruch ankündigen darf.
Ja, es zeigt sich wieder einmal, dass der Regierung die Verfassung egal ist.
Ja, denn gerade im Krisenfall muss die Verfassung gelten.
Nein, bisher diskutiert Jung nur, er hat die Verfassung noch nicht gebrochen.
Nein, Jung zeigt, wie lebendig unsere Demokratie ist.
Nein, ein Verteidigungsminister darf auch ein Gewissen haben.
Nein, da die Verfassung hinter der Tagesaktualität hinterherhinkt.
Nein, Jung zeigt Rückgrat und ist der starke Mann, den wir brauchen.


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