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Web-Gesundheitsakten dürfen nicht mit der elektronischen Patientenakte verwechselt werden: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnt vor "internetbasierten Gesundheitsakten"
Gesundheitsdaten werden bei uns besonders geschützt: Selbst Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten bei Ärzten nicht beschlagnahmen
(22.07.08) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, weist auf Risiken von Internet-Gesundheitsakten hin, die von verschiedenen kommerziellen ausländischen Anbietern angeboten werden. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis diese Angebote auch in Deutschland verfügbar sind.
Schaar sagte: Gesundheitsdaten werden bei uns besonders geschützt. Ihre Verwendung ist gesetzlich strikt geregelt. Jede Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Selbst Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten bei Ärzten nicht beschlagnahmen. Weltweit gibt es einen derartigen Schutz aber nicht.
Wenn Unternehmen damit argumentieren, die Web-Patientenakte sei für Ärzte jederzeit verfügbar, z.B. um bei einem Unfall zeit- und ortsunabhängig auf die erforderlichen medizinischen Daten zugreifen zu können, stellt sich die Frage, wie ein Missbrauch wirksam ausgeschlossen werden kann.
Die Web-Gesundheitsakten dürfen nicht mit der elektronischen Patientenakte verwechselt werden, die mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ermöglicht werden soll und den strikten Vorgaben des deutschen Rechts unterliegen wird.
Der Zugriff wird dabei nur möglich sein, wenn der Patient seine eGK vorlegt und mit seinem Geheimcode freischaltet, und zugleich der elektronische Heilberufsausweis aktiviert wird. Bis diese Planungen umgesetzt sind, dürfte aber noch einige Zeit vergehen. (BfDI: ra)
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