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Der "Leitfaden Kartellrecht" des BDI gibt einen ersten Überblick über die wesentlichen Grundlagen dieses wichtigen Rechtsgebiets
Hauptfunktion eines "Competition Compliance"-Programms ist es, Verstöße des Unternehmens gegen das Kartellrecht von vornherein zu verhindern
(20.02.07) - Aus ordnungspolitischen Gründen und im eigenen Interesse wenden sich Unternehmen gegen Beschränkungen des Wettbewerbs, sei es durch staatliche Eingriffe (z. B. Einfuhrbeschränkungen, Zölle, Subventionen oder übermäßige Regulierung), sei es durch Wettbewerbsbeschränkungen privater Unternehmen (z. B. Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Mengenabsprachen oder Missbrauch marktbeherrschender Stellungen). Für Unternehmen ist es allerdings oft nicht leicht, die Grenzen des kartellrechtlich zulässigen Verhaltens richtig zu erkennen. Das gilt besonders, seit der Gesetzgeber von den Unternehmen verlangt, selbst zu prüfen, ob ihr Verhalten mit den Kartellgesetzen vereinbar ist. Freistellungsentscheidungen gibt es nicht mehr. Das Risiko kartellrechtswidrigen Verhaltens ist noch größer geworden, seit die Bußgelder für Verstöße gegen das Kartellverbot in die Höhe geschnellt sind.
Der "Leitfaden Kartellrecht" des BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. richtet sich an die Geschäftsführer von Unternehmen, an Vertriebs- und Einkaufsleiter und mag auch Unternehmensjuristen, die nicht im Kartellrecht spezialisiert sind, einen ersten Überblick über die wesentlichen Grundlagen dieses wichtigen Rechtsgebiets geben. Die Autoren verzichten bewusst auf Paragrafen und auf juristische Details. Juristische Streitfragen und Unterschiede zwischen dem deutschen und dem europäischen Kartellrecht werden lediglich aufgezeigt, wo sie von besonderer Bedeutung sind. Der Leitfaden dient der Information. Die Idee für diesen Leitfaden ist im Rechtsausschuss des Wirtschaftsverbandes Stahl- und Metallverarbeitung entstanden.
Der "Leitfaden Kartellrecht" greift unter anderem folgende Themen auf:
1. Das Kartellverbot (Freistellung vom Kartellverbot, Kooperationen, Marktanteile, Beispiele für Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Wettbewerbern, Beispiele für Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Lieferanten und Kunden)
2. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (mit Beispielen missbräuchlichen Verhaltens)
3. Sanktionen bei Kartellverstößen
4. Befugnisse der Kartellbehörden
5. Kartellermittlungen (Was sind Kartellermittlungen?, Die EU-Kommission, Deutsche Kartellbehörden)
6. Verwaltungsverfahren und Bußgeldverfahren
7. Compliance
Hier können Sie den "Leitfaden Kartellrecht" als pdf-File downloaden.
Im Folgenden zitieren wir einige Textauszüge aus dem "Leitfaden Kartellrecht":
Der europäische und der deutsche Gesetzgeber haben das Kartellrecht in den letzten Jahren sehr verändert. Vor allem das Verfahren vor den Kartellbehörden ist für viele Unternehmen immer noch gewöhnungsbedürftig. Früher mussten Unternehmen die wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen bei den Kartellbehörden anmelden und genehmigen lassen. Heute ist es die Pflicht der Unternehmen, selbst zu prüfen, ob ihr Verhalten mit dem Kartellrecht vereinbar ist.
Verantwortliche in Unternehmen müssen ein sicheres Gespür dafür entwickeln, welche Verhaltensweisen, Absprachen und Beschlüsse kartellrechtlich zulässig, welche bedenklich und welche verboten sind. Ob eine Absprache ein verbotenes Kartell oder eine zulässige Kooperation ist, entscheidet oft nur der Marktanteil der beteiligten Unternehmen. Marktanteile sind aber hinsichtlich konkurrierender Produkte und Dienstleistungen sowie hinsichtlich des räumlichen Marktes oft schwer bestimmbar und unterliegen auch Schwankungen. Ob eine Wettbewerbsbeschränkung verboten oder erlaubt ist, lässt sich oft nur im Lichte des gesamten Vertriebssystems oder im Lichte der gesamten Einkaufskooperation beurteilen (die Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Beurteilung wird auch "more economic approach" genannt).
Ob das Verhalten eines Unternehmens unzulässig ist, weil es ein anderes Unternehmen behindert oder diskriminiert, entscheidet ebenfalls oft nur der Marktanteil. Grundkenntnisse im Kartellrecht sind also wichtig. Geschäftsführer und Mitarbeiter in Unternehmen müssen ferner wissen, was sie erwartet, wenn eine Kartellbehörde tätig wird und wie sie einem Verstoß gegen das Kartellverbot vorbeugen können. In einem ersten Teil informiert dieser Leitfaden über die wesentlichen Grundzüge des Stands des Kartellrechts in Deutschland und Europa. Dazu gehören Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern und zwischen Lieferanten und Kunden sowie Fragen des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen, einschließlich möglicher Sanktionen bei Verstößen. Staatliche Wettbewerbsbeschränkungen einschließlich des Beihilfenrechts sind nicht Gegenstand dieser Publikation. Ausgeblendet sind auch die Fusionskontrolle, also die staatliche Aufsicht über den Zusammenschluss von Unternehmen, und besondere Fragen regulierter Märkte (Energie, Telekommunikation, Post u. a.). In einem zweiten Teil werden die Befugnisse der Kartellbehörden und in einem dritten Teil Ermittlungsverfahren dargestellt. Im vierten Teil gibt der Leitfaden Hinweise, wie Geschäftsleitungen dem Vorwurf vorbeugen können, sie hätten fahrlässig Verstöße gegen das Kartellrecht in ihrem Unternehmen nicht verhindert.
Compliance und Kartellrecht
Compliance im Kartellrecht bedeutet, die Regelungen des europäischen und des deutschen Kartellrechts zu beachten. Hauptfunktion eines "Competition Compliance"-Programms ist es daher, Verstöße des Unternehmens gegen das Kartellrecht von vornherein zu verhindern. Zwar wird sich vorsätzlich kriminelles Handeln Einzelner kaum vermeiden lassen. Unbeabsichtigte oder unwissentliche Verstöße können jedoch ausgeschlossen werden.
Dies erfordert eine Kenntnis der Mitarbeiter über das Kartellrecht und über die Risiken bei Verstößen gegen das Kartellrecht. Präventive Maßnahmen gegen Kartellrechtsverstöße können vor den bereits genannten Risiken wie Bußgeldern, Schadenersatzklagen, Nichtigkeit von Vereinbarungen etc. schützen. Die Kartellrechts-Compliance schützt darüber hinaus die sanktionsbedrohten Personen vor einschneidenden persönlichen Rechtsfolgen.
Ein "Competition Compliance"-Programm dient daher dazu,
>> den Mitarbeitern Kenntnis über das Kartellrecht und über die Risiken bei Kartellverstößen zu vermitteln;
>> die Mitarbeiter von kartellrechtswidrigem Verhalten abzuschrecken;
>> Verstöße rechtzeitig aufzudecken, bevor es zu einer Untersuchung durch die Behörden kommt;
>> Bußgelder gänzlich durch Vermeidung von Kartellrechtsverstößen auszuschließen oder Bußgelder dadurch zu vermindern, dass ein funktionierendes Compliance-Programm nachgewiesen wird;
>> das Risiko von Schadensersatzklagen und das Risiko der Nichtigkeit von Vereinbarungen zu vermeiden.
Die Durchführung eines Compliance Programmes ist eine vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen. Hieraus kann sich im Falle eines späteren Kartellrechtsverstoßes ein Entlastungsargument zugunsten der Geschäftsführung des Unternehmens ergeben. Die Geschäftsführung darf sich dabei allerdings nicht auf die einmalige Durchführung eines Compliance-Programms beschränken.
Es ist Inhalt eines Compliance-Programms
>> Unterstützung des Compliance-Programms durch die Geschäftsführung und deren Mitwirkung an der Durchführung
>> Identifizierung der kartellrechtsrelevanten Risikobereiche im Unternehmen (Wettbewerbsverhalten)
>> Kartellrechtliche Schulung der Mitarbeiter (Hinweis auf verbotene Verhaltensweisen)
>> Entsprechende schriftliche Verhaltensanweisungen für Mitarbeiter
Hier können Sie den "Leitfaden Kartellrecht" als pdf-File downloaden.
(BDI: ra)
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