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Schäuble schürt bewusst ein Klima der Angst

Online-Befragung von Compliance-Magazin.de: 85,6 Prozent aller Teilnehmer sprechen sich gegen die Online-Durchsuchung aus
21,1 Prozent der Befragten fühlten sich potentielle Verbrecher behandelt - 8,9 Prozent zogen gar an die Bespitzelungspraxis in der DDR erinnert

(28.02.08) – Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 27.02.2008 entschieden: Die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet, die ein NRW-Gesetz dem Landesverfassungsschutz einräumte, sind verfassungswidrig und damit nichtig. Eine Online-Umfrage von Compliance-Magazin.de, an der rund 2.500 Besucher teilnahmen, bestätigte das negative Image der Online-Durchsuchung und den damit einhergehenden Vertrauensverlust in staatliche Institutionen.






Gegen die geheime Online-Durchsuchung, in der Form wie sie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im BKA-Gesetz durchdrücken will, sprachen sich 85,6 Prozent aller Besucher aus. Die Hälfte aller Befragten (exakt 50 Prozent) war sich darüber einig, das Wolfgang Schäuble bewusst ein "Klima der Angst schürt", um die Online-Durchsuchung durchzudrücken. 35,7 Prozent unterstellten Schäuble zudem, dass das Klima der Angst dazu dienen soll, nach einem starken Staat zu rufen.

46,6 Prozent aller Teilnehmer der Online-Umfrage halten Schäuble zumindest zugute, dass er nicht nur den "Bürgen kontrollieren" wolle, sondern auch ein Interesse daran habe, "Verbrecher zu fassen". 23,7 Prozent aller Teilnehmer sehen dagegen völlig schwarz, um meinen, der Staat wolle "nur den Gläsernen Bürger und sonst nichts".

Auf die Frage: "Wie fühlen Sie sich am PC, wenn die geheime Online-Durchsuchung Gesetz wird", antworteten 38,9 Prozent "Ich fühle mich in meiner Privatsphäre verletzt". 21,1 Prozent der Befragten fühlten sich potentielle Verbrecher behandelt. 8,9 Prozent fühlten gar an die Bespitzelungspraxis in der DDR erinnert.

47,5 Prozent aller Teilnehmer der Online-Umfrage versicherten, dass sie sich auf jeden Fall vor einer möglichen Bespitzelung schützen wollten. 32,5 Prozent sagten sogar, sie wollen die "Partei wählen, die die Online-Durchsuchung abschafft". (Compliance-Magazin.de: ra)

Das Urteil im des BVerfG Wortlaut: siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

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