(16.06.08) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat am Freitag letzter Woche einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der erstmals eine Online-Durchsuchung auch zum Zweck der Strafverfolgung vorsieht.
"Unsere Strafverfolgungsbehörden sind längst nicht mehr in der Lage, bei der Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerster Delikte der organisierten Kriminalität mit den technischen Raffinessen der Verbrecher Schritt zu halten", sagte Ministerin Merk bei ihrer Rede im Bundesrat in Berlin. "In meinen Augen ist das ein Unding. Zumal unser höchstes deutsches Gericht ausdrücklich die Zulässigkeit der Online-Durchsuchung auch zu Zwecken der Strafverfolgung anerkennt."
"Das bedeutet natürlich nicht, dass der Gesetzgeber quasi einen Freifahrschein in die Hand bekommen hat", sagte Merk weiter. "Im Gegenteil: Die Online-Durchsuchung ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich: Nur beim konkreten Verdacht bestimmter schwerwiegender Delikte, nur als letztes Mittel und nur auf richterliche Anordnung. All das steht in unserem Gesetz drin."
"Wenn diese Bedingungen aber gegeben sind, dann brauchen wir die Online-Durchsuchung, um mit gefährlichen Straftätern Schritt halten zu können", forderte Merk. "Wer hier diskutiert, als gäbe es gebe keine Bedrohung, wer suggeriert, dass Computer unschuldiger Bürger flächendeckend überwacht würden, behauptet die Unwahrheit. Er verteidigt unseren Rechtsstaat nicht etwa, sondern schwächt ihn, und zwar mit völlig aus der Luft gegriffenen Szenarien."
Den bayerischen Gesetzentwurf kann man auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter
http://www.justiz.bayern.de/ministerium/gesetzgebung/gesetzentwurf/
einsehen. (Justizministerium Bayern: ra)
Zum Thema "Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per Eilentscheidung teilweise gestoppt" lesen Sie auch: Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung Abkehr von ausufernder Präventionspolitik
Lesen Sie mehr zum Thema Vorratsdatenspeicherung: DAFTA: Vorratsspeicherung und der Online-Zugriff Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform Verschlüsselung und Vorratsdatenspeicherung Vorratsdatenspeicherung und Bundesrat Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung Einführung der Vorratsdatenspeicherung Verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung
Lesen Sie auch zumThema Telekommunikationsüberwachung: Überwachung der Telekommunikation Quellen-Telekommunikationsüberwachung Handy als tragbare "Wanze" Schäubles Visionen Gegenstand im Innenausschuss USA spioniert Mailverkehr aus
Lesen Sie auch: Online-Durchsuchung - Das Urteil im Wortlaut: siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
Mehr zum Online-Durchsuchungsurteil aus Karlsruhe: Online-Razzia: Behörden säen Klima der Angst Justizministerin Merk riskiert Verfassungsbruch Heimliche Online-Durchsuchungen durchführbar? BVerfG kippt NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung BVerfG-Urteil: Hohe Hürde für Online-Durchsuchung Online-Durchsuchung in engen Grenzen möglich Schäuble schürt bewusst ein Klima der Angst
Lesen Sie auch: Online-Durchsuchung stark umstritten Online-Durchsuchung: Mit dem Keylogger zum Ziel LHG-BW-Veranstaltung: Online-Durchsuchung Online-Durchsuchung ist erfolgreiches Hacking Schutz sensibler persönlicher Daten Kommentar zur Online-Durchsuchung Datenschutz und Online-Durchsuchungen Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz Bundes-Trojaner: Wer schützt uns vor dem Staat? Anti-Terror contra Datenschutz Bundestrojaner schadet Made in Germany Verdeckte Online-Durchsuchung rechtswidrig
|
 |
Beate Merk: Geheime Online-Durchsuchung bei schwerwiegenden Delikten, Bild: justiz.bayern.de
|