(29.01.08) - Während die umstrittene Vorratsdatenspeicherung aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken noch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geprüft werden muss, werden Zweifel am Nutzen der pauschalen Überwachungsmaßnahme laut. Die Internet-Ermittler der Initiative "no abuse in internet" (naiin), eine von der Wirtschaft getragene Einrichtung zur Bekämpfung von Online-Kriminalität, befürchten, dass die Aufklärung von per Internet verübten Straftaten durch die massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten weiter erschwert wird.
"Es ist davon auszugehen, dass sich Täter in dem Wissen, ständig überwacht zu werden, stärker abschirmen werden als bisher. Sprich: Der Grad der Abschottung, der beispielsweise bei Terroristen und Kinderporno-Zirkeln ohnehin schon sehr hoch ist, nimmt weiter zu. Selbst Kleinkriminelle werden fortan wohl vorsichtiger agieren und somit schwerer zu fassen sein", prognostiziert Arthur Wetzel, Präsident von naiin, unter Verweis auf die technischen Umgehungsmöglichkeiten. Laut der Initiative sind nur wenige Klicks erforderlich, um sich der Überwachung zu entziehen.
Darüber hinaus bekräftigte naiin nochmals seine Kritik an der Vorratsdatenspeicherung. Die Initiative sei zwar der Ansicht, dass auf die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sowie auf den Anstieg der Online-Kriminalität angemessen reagiert werden müsse. Die Aushöhlung von Bürgerrechten und die Installation eines "hierzulande noch nie da gewesenen Überwachungsapparats" habe mit rechtsstaatlicher Kriminalitätsbekämpfung allerdings nicht mehr viel zu tun, hieß es am Montag in Berlin.
"Es haben einschließlich des Bundespräsidenten nahezu alle Kontrollinstanzen des Staates versagt, die die Bürger vor derart willkürlichen Überwachungsbestrebungen schützen sollten. Die rote Linie wurde überschritten", so Wetzel, der nun auf das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter baut. naiin selbst plädiert im Übrigen bereits seit Jahren für die Einführung des so genannten Quick-Freeze-Verfahrens. Bei diesem Verfahren werden anders als bei der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich die Verbindungsdaten von Verdächtigen gespeichert. (naiin: ra)
Lesen Sie mehr zum Thema Vorratsdatenspeicherung: DAFTA: Vorratsspeicherung und der Online-Zugriff Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform Verschlüsselung und Vorratsdatenspeicherung Vorratsdatenspeicherung und Bundesrat Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung Einführung der Vorratsdatenspeicherung Verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung
Lesen Sie auch zumThema Online-Durchsuchung: Online-Durchsuchung nur der erste Schritt Fragen und Antworten zur Online-Durchsuchung Heimliche Online-Durchsuchung wird durchleuchtet Umfrage "Online-Durchsuchung" Online-Durchsuchung stark umstritten Online-Durchsuchung: Mit dem Keylogger zum Ziel LHG-BW-Veranstaltung: Online-Durchsuchung Online-Durchsuchung ist erfolgreiches Hacking Schutz sensibler persönlicher Daten Kommentar zur Online-Durchsuchung Datenschutz und Online-Durchsuchungen Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz Bundes-Trojaner: Wer schützt uns vor dem Staat? Anti-Terror contra Datenschutz Bundestrojaner schadet Made in Germany Verdeckte Online-Durchsuchung rechtswidrig
Lesen Sie auch zumThema Telekommunikationsüberwachung: Überwachung der Telekommunikation Quellen-Telekommunikationsüberwachung Handy als tragbare "Wanze" Schäubles Visionen Gegenstand im Innenausschuss USA spioniert Mailverkehr aus
|