(18.04.08) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. kritisiert die von der Bundesregierung beabsichtigte Form der Umsetzung der Online-Durchsuchung. Insbesondere dürfen die "Spähangriffe" des "Bundestrojaners" nicht gegen Provider gerichtet werden. Als Anbieter wichtiger Infrastrukturen müssen sie die Integrität ihrer Systeme jederzeit sicherstellen. Provider zu "hacken" ist weder notwendig noch vertretbar, denn der wirtschaftliche Schaden einer durch eine Online-Durchsuchung ausgelösten Vertrauenskrise wäre sowohl für die Provider als auch für ihre Kunden enorm.
Dazu Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V.: "Wird der Provider eines Verdächtigen derart durchsucht, hat er einen erheblichen Image-Schaden zu befürchten. Und das zu recht. Online-Dienstleistungen sind gewissermaßen die Nervenfasern der Informationsgesellschaft. Sicherheit und Vertrauen in die Nutzung dieser Dienste sind unverzichtbar, nicht nur für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Branche, sondern auch für den unserer Business-Kunden. Es wäre leichtfertig und verantwortungslos, dies für die angeblich nur zehn geplanten Online-Durchsuchungen im Jahr aufs Spiel zu setzen. Deshalb appelliere ich an die Innenminister von Bund und Ländern, die Rechenzentren der Provider von ihren Plänen in Sachen Online-Durchsuchung auszunehmen. Das ist auch nicht notwendig, denn die Provider arbeiten konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen."
Die Online-Durchsuchung wird nach Einschätzung von eco das Vertrauen der Computernutzer in die Sicherheit von Behörden-Portalen und Behörden-Software wie zum Beispiel dem Steuerprogramm ELSTER untergraben, mit negativen Auswirkungen auf die Akzeptanz von E-Government. Prof. Rotert: "Dass der Zugriff auf die Rechner des Verdächtigen über das Internet erfolgen soll, sehen wir grundsätzlich kritisch. Die Strafverfolger bedienen sich dabei derselben Technik wie kriminelle Hacker, das heißt sie müssen Sicherheitslücken ausnutzen, die von den gängigen Virenschutzprogrammen noch nicht erkannt werden können. Damit setzt die Online-Durchsuchung voraus, dass die Behörden solche Sicherheitslücken verschweigen, auch wenn sie sie kennen. Das ist für uns nicht akzeptabel."
Nicht jedes Mittel darf zur Bewahrung der Sicherheit recht sein Allgemein stößt die Online-Durchsuchung in der Bundesrepublik Deutschland auf große Kritik.
Der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dieter Grimm wies bereits Ende letzten Jahres die Forderungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nach schärferen Gesetzen und strengeren Kontrollen im Kampf gegen den Terrorismus zurück. "In einem Land, das sich nach bitteren Erfahrungen in seinem obersten Verfassungsgrundsatz auf Achtung und Schutz der Menschenwürde festgelegt hat, geht es um die Sicherheit der Freiheit. In einem solchen Land darf dem Staat nicht jedes Mittel zur Bewahrung der Sicherheit recht sein", schrieb Grimm schon in der ZEIT am 9.11.2007 (Artikel: "Aus der Balance, Im Kampf gegen den Terrorismus läuft der Staat Gefahr, die Freiheit der Sicherheit zu opfern. Eine Antwort auf Wolfgang Schäuble").
Grimm widersprach Schäubles Aussage, wonach derjenige, der sich nichts vorzuwerfen habe, auch nichts zu befürchten habe. "Wo erst Verdachtsmomente gesammelt werden sollen, trifft sie potentiell jeden und alles, weil bei der Verdachtssuche nichts unverdächtig ist, nicht das Buch aus der Bibliothek, nicht der Wecker auf dem Nachtisch, nicht der Ort, an dem man seine Freunde trifft", schrieb Grimm. Jeder müsse befürchten, dass seine Kommunikation überwacht werde. "Niemand kann sicher sein, dass ihm daraus keine unangenehmen Folgen erwachsen. Ist man einmal im Verdachtsraster hängen geblieben, sind Beschattung und Ausforschung der Nachbarn, Beförderungsverweigerungen im Flugzeug, der Verlust des Arbeitsplatzes wegen Sicherheitsbedenken nicht mehr völlig fern."
"Daher muss man dem staatlichen Informationshunger Grenzen ziehen", sagte der frühere Verfassungsrichter. So dürfen nach seiner Ansicht beispielsweise Personendaten nicht weitergegeben werden, wenn nur eine abstrakte Gefahrenlage vorliege.
Die Einigung der von SPD und CDU zur Neufassung des BKA-Gesetzes wird außerhalb der Großen Koalition nun als versuchte Umgehung des Karlsruher Urteils zur Etablierung eines IT-Grundrechts stark kritisiert. (eco: ra)
Mehr zum Urteil aus Karlsruhe: BKA-Gesetz: IT-Grundrecht ad absurdum geführt BKA-Gesetz: Staat als "legaler" Hacker Online-Durchsuchung in engen Grenzen möglich Justizministerin Merk riskiert Verfassungsbruch Heimliche Online-Durchsuchungen durchführbar? BVerfG kippt NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung BVerfG-Urteil: Hohe Hürde für Online-Durchsuchung Online-Razzia: Behörden säen Klima der Angst Schäuble schürt bewusst ein Klima der Angst
Lesen Sie auch: Online-Durchsuchung stark umstritten Online-Durchsuchung: Mit dem Keylogger zum Ziel LHG-BW-Veranstaltung: Online-Durchsuchung Online-Durchsuchung ist erfolgreiches Hacking Schutz sensibler persönlicher Daten Kommentar zur Online-Durchsuchung Datenschutz und Online-Durchsuchungen Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz Bundes-Trojaner: Wer schützt uns vor dem Staat? Anti-Terror contra Datenschutz Bundestrojaner schadet Made in Germany Verdeckte Online-Durchsuchung rechtswidrig
|