Datenschutz: Abmahnverein aktiv |
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Vorsicht: Abmahn-Verein versucht die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten als einen Wettbewerbsverstoß darzustellen |
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(09.02.07) - Aus aktuellem Anlass gibt die GDD Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V folgenden Hinweis: Zurzeit werden Unternehmen von einem eingetragenen Verein mit dem Hinweis angeschrieben, ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter sei nicht bestellt worden. Dies stelle laut Schreiben einen Wettbewerbsverstoß dar. Weiterhin werden Aufwandspauschalen geltend gemacht. |
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