Cromme wird sich von einigen Pöstchen trennen müssen - Der Herr von der "Deutschland AG", gilt schon seit Wochen als Wunschnachfolger von Heinrich von Pierer FTD will erfahren haben, dass Dr. Gerhard Cromme den Aufsichtsrat von Siemens über das Jahr 2008 hinaus bis 2013 führen will
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(24.04.07) – Wer ist eigentlich Gerhard Cromme? Gäbe es für jeden Aufsichtsratssitz und Ehrenposten einen kleinen Sticker mit niedlichem Fähnchen, den man sich ans Revers heften könnte, Gerhard Cromme sähe sicherlich aus wie Leonid Breschnew in der Endphase. Cromme ist das, was man einen begehrten Berufs-Aufsichtsrat nennt und Kritiker ein Mitglied der "Deutschland AG" schimpfen: Der 64-Jähre sitzt nicht nur als Vorsitzender der Regierungskommission Corporate Governance vor. Cromme besitzt Aufsichtsratsmandate in den Kontrollgremien von Lufthansa, Eon, Suez, BNP Paribas, Allianz, Springer und Saint-Gobain; darüber hinaus ist er Aufsichtsratsvorsitzender von ThyssenKrupp, und zusätzlich lässt er ab Mittwoch seinen Aufsichtsratsposten bei der Siemens AG upgraden zum Aufsichtsratsvorsitzenden.
Daneben war Cromme bis Mai 2006 Aufsichtsrat bei VW (nach einem Krach mit VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch kandidierte Cromme nicht erneut), bis 10.05.2006 war Dr. jur. Gerhard Cromme auch noch Aufsichtsrat bei Hochtief. Zudem leitet der promovierte Jurist auch den Prüfungsausschuss im Siemens-Aufsichtsrat, der die Schmiergeld- und Korruptions-Affären aufklären soll. Schon allein deshalb galt Cromme seit einigen Wochen als Wunschnachfolger von Heinrich von Pierer.
Cromme gilt als Inbegriff guter Unternehmensführung und fundierter Kenner der Compliance und als solcher will er laut Financial Times Deutschland nun das Wagnis eingehen, den von Pierer-Vertrag nicht nur bis 2008 erfüllen, sondern den Siemens-Aufsichtsrat gleich bis 2013 als dessen Chef führen. Dazu muss er sich im Januar 2008 für weitere fünf Jahre zur Wahl stellen. Ob dies angesichts des Siemens-Chaos so ohne weiteres planbar ist, wird sich im Laufe dieses Jahres noch herausstellen.
Für Cromme geht es nun darum, seine vielen Aufsichtsratspöstchen neu zu sortieren und darauf zu achten, dass er nicht in Interessenkonflikte gerät. Ihm wurde bereits in den Mund gelegt, dass er den Aufsichtsratsvorsitz bei Siemens als Fulltime-Job betrachtet. Laut Financial Times deutschland und Handelsblatt will sich Cromme nun von vier seiner aktuellen Aufsichtsratsposten trennen: Dazu sollen die beiden DAX-Konzerne E.ON und Lufthansa ebenso zählen wie der Sitz bei BNP Paribas und Suez. Behalten möchte Cromme angeblich den Aufsichtsrat bei Allianz, Springer und beim französischen Konzern Saint-Gobain sowie seinen Posten als Aufsichtsratschef bei ThyssenKrupp.
Noch nicht entschieden sei laut Handelsblatt, ob Cromme nach der Wahl zum Aufsichtsratschef von Siemens weiterhin Leiter des Siemens-Prüfungsausschusses bleiben könne. Sowohl die deutsche Corporate-Governance-Kommission als auch die US-Börsenaufsicht SEC empfehle grundsätzlich eine Trennung beider Ämter. Wie das Handelsblatt aus Crommes Umfeld erfahren haben will, werde Siemens nun rasch eine Stellungnahme der SEC einholen, um Cromme zumindest für eine Übergangszeit in einer Doppelfunktion als Aufsichtsratschef und Leiter des Prüfungsausschusses in den eigenen Reihen zu wissen.
Lesen Sie auch das Essay von Dr. Thomas Middelhoff: Gute Governance: Deutschland braucht professionelle Aufsichtsräte - Im Filz der Deutschland AG
Hier lesen Sie alles zum Siemens-Skandal (Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Siemens: ra)
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Leonid Breschnew, Aufsichtsratschef der KPdSU und und oberster Heeresleiter der "UdSSR AG"
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Die Zusammensetzung und Arbeitsweise von Aufsichtsräten steht in einer Reihe von Punkten in der Diskussion:
>> die Beteiligung der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat >> hier insbesondere die zwingende Beteiligung betriebsfremder Gewerkschaftsvertreter >> die Möglichkeit eine Vielzahl von Aufsichtsratsmandaten gleichzeitig wahrzunehmen. Diese Mehrfachmandate wurden als Ausdruck der Deutschland AG verstanden und die faktische Unmöglichkeit beklagt, >> die Kontrolle vieler Unternehmen effektiv wahrzunehmen. Als Ergebnis dieser Diskussion hat der Gesetzgeber die Zahl der möglichen Mandate auf 10 begrenzt. >> die Möglichkeit gleichzeitig Aufsichtsratsmandate in konkurrierenden Unternehmen wahrzunehmen >> die vielfach anzutreffende Praxis, dass Vorstandsvorsitzende nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand auf den Stuhl des Aufsichtsratsvorsitzenden wechseln. Während Befürworter die tiefe Kenntnis des Unternehmens als positiv herausheben, sehen Kritiker fehlende Unabhängigkeit und die Gefahr, Fehlentwicklungen aus der Zeit als Vorstand zu kaschieren und nicht zu korrigieren. Bezüglich des letzten Punktes diskutiert die Regierungskoalition derzeit die Einführung eines Verbotes eines direkten Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat des gleichen Unternehmens.
Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen (§ 95 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat (oder einzelne Mitglieder) vom Vorstand jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.
Der Aufsichtsrat kann die Bücher der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände prüfen oder prüfen lassen. Der Aufsichtsrat kann Hauptversammlungen einberufen. >> Eine Reihe von Geschäften (z.B. Kauf und Verkauf von Tochtergesellschaften) sollen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden. >> Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Gewinnverteilung und den Lagebericht zu prüfen und der Hauptversammlung darüber zu berichten. >> Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand. (Quelle Wikipedia)
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Dr. Gerhard Cromme (* 25. Februar 1943 in Vechta)
Cromme studierte 1962 bis 1971 Jura und Volkswirtschaftslehre in Münster, Lausanne, Paris und Harvard (PMD). Nach dem 1. und 2. juristischen Staatsexamen wurde er 1969 mit dem Thema "Die Kraftfahrzeughaftpflicht in Frankreich und Deutschland, Eine rechtsvergleichende Untersuchung" an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Dr. jur. promoviert.
1971 begann er seinen Berufsweg bei der Compagnie de Saint-Gobain, zuletzt war er Vorsitzender der Geschäftsleitung der Vereinigte Glaswerke GmbH in Aachen und Stellvertretender Generaldelegierter für das Deutschlandgeschäft von Saint-Gobain.
1986 wechselte er in den Krupp-Konzern, zunächst als Vorsitzender der Krupp Stahl AG in Bochum, zuletzt als Vorsitzender des Vorstands der Fried. Krupp AG Hoesch-Krupp. Die Übernahme des Ruhr-Konkurrenten Hoesch 1992, erstmals feindlich vorangetrieben in der deutschen Industrie, war im wesentlichen das Werk seiner Initiative.
1999 war er einer der Initiatoren der Fusion von Krupp und Thyssen zur ThyssenKrupp AG. Bis September 2001 war er zusammen mit dem ehemaligen Thyssen-Manager Ekkehard Schulz Vorsitzender des Vorstands von ThyssenKrupp, dann wechselte er als seitheriger Vorsitzender in den Aufsichtsrat.
Gerhard Cromme ist Aufsichtsrat bei den DAX-Konzerne E.ON und Lufthansa sowie bei BNP Paribas und Suez. Er ist zudem Aufsichtsrat bei Siemens, Allianz, Springer und beim französischen Konzern Saint-Gobain. Außerdem ist er Aufsichtsratschef bei ThyssenKrupp.
Cromme ist Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex und damit aktuell maßgeblich am Umbau des deutschen Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts beteiligt.
Gerhard Cromme ist verheiratet und Vater von vier Töchtern. (Quelle: Wikipedia)
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Der Herr von der Deutschland AG: Dr. Gerhard Cromme sitzt in diversen Aufsichtsräten, Bild Wikipedia
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