Unsere 6 ethischen Grundwerte
Integrität Unser weltweites Ansehen beruht auf unseren ethischen Grundwerten und unserer Reputation, die für Integrität, Vertrauen, Diskretion, Fairness und Professionalität steht. Wir respektieren die Interessen unserer Stakeholders (Kunden, Aktionäre, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dienstleistungserbringer, Regierungs- und Aufsichtsbehörden, Mitbewerber, Medien) und der Gesellschaft als Ganzes.
Verantwortungsbewusstsein Wir erfüllen unsere Verpflichtungen und übernehmen persönliche Verantwortung für unser Handeln. Wir versprechen nur, was wir halten können. Wir täuschen unsere Stakeholders nicht.
Fairness Wir behandeln unsere Stakeholders höflich und respektvoll. Wir fördern Chancengleichheit und ein Arbeitsumfeld, das frei ist von Diskriminierung und Belästigungen jeder Art.
Compliance Wir anerkennen die Bedeutung aller relevanten Gesetze sowie aller internen und externen Vorschriften, Richtlinien und Standards, und wir halten diese ein. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Vorgesetzte beispielhaft verhalten, und wir verpflichten uns zu einem erstklassigen Kontroll- und Compliance-Umfeld.
Transparenz Mit unseren Stakeholders pflegen wir einen konstruktiven, transparenten und offenen Dialog, der von Fairness, Respekt und Professionalität getragen wird.
Diskretion Vertrauliche Informationen werden auch als solche behandelt. Wir geben keine nicht-öffentlichen Informationen bekannt, welche die Gesellschaften der Credit Suisse Group, ihre Kunden oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen, ausser dies sei gesetzlich erforderlich.
Unsere 6 leistungsbezogenen Grundwerte Service Es ist unsere Aufgabe, für unsere Kunden einen hohen Mehrwert zu schaffen. Wir erreichen dies, indem wir unsere Kunden kennen, sowie mit hohem Urteilsvermögen, fundiertem Fachwissen und mit einem raschen, zuvorkommenden Service.
Höchstleistungen Durch fortlaufende Weiterentwicklung unserer Geschäftspraktiken und unseres Know-hows streben wir Höchstleistungen an. Fehler betrachten wir als Chance, um uns weiter zu verbessern.
Teamwork Wir erreichen mehr für unsere Stakeholders, wenn wir unsere individuellen und kollektiven Stärken und Fähigkeiten verbinden und wenn wir weltweit und bereichsübergreifend zusammenarbeiten.
Engagement Wir anerkennen den Beitrag des Einzelnen zu unserem gegenwärtigen und zukünftigen Erfolg und versuchen, diesen objektiv zu beurteilen. Bei der Entlöhnung berücksichtigen wir den persönlichen Beitrag zur Zielerreichung, zur Führung und Kontrolle sowie zur Teamleistung. Alle Mitarbeitenden tragen mit ihrem kontinuierlichen Einsatz und ihrem Engagement ihr Bestes zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele bei.
Risikokultur Unsere Geschäftstätigkeit basiert darauf, bewusst, diszipliniert und umsichtig Risiken einzugehen. Im Interesse und zum Schutze unserer Stakeholders legen wir grössten Wert auf unabhängige Risiko-Management-, Compliance- und Revisionsverfahren mit klarer Management-Verantwortung.
Profitabilität Wir sind einer nachhaltigen Profitabilität verpflichtet, die uns erlaubt, unsere Strategien umzusetzen, langfristige Investitionen zu tätigen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair zu entlöhnen und eine attraktive Rendite für unsere Aktionäre zu erzielen. Die Einhaltung unserer ethischen Grundwerte stellen wir jedoch über die Gewinnerzielung.
Teil I – Grundsätze
1. Zweck des Code of Conduct Der Code of Conduct dient dazu, die gemeinsamen Grundsätze für unsere Gesellschaften, unser Management sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammenfassend darzustellen. Unser Code of Conduct soll Fehlleistungen verhindern und die nachfolgend erläuterten Werte und Grundsätze fördern. Obschon die Richtlinien, Weisungen, Instruktionen und Handbücher der Gesellschaften und Business Units der Credit Suisse Group (nachfolgend kollektiv "Credit Suisse Group" genannt) nicht Teil des Code of Conduct sind, widerspiegeln sie die in diesem Dokument enthaltenen Werte und Grundsätze. Die Einhaltung dieser Werte und Grundsätze wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet. Mitglieder des Verwaltungsrats sind im selben Mass wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Einhaltung des Code of Conduct verpflichtet.
2. Allgemeine Grundsätze Aufgabe Die Credit Suisse Group erbringt in effizienter und Gewinn bringender Weise Bank- und Versicherungsdienstleistungen und strebt dabei ein Höchstmass an Integrität an. Wir erbringen Höchstleistungen und wollen uns in den Geschäftsbereichen, in denen wir tätig sind, nachhaltig und langfristig als führender Anbieter positionieren.
Verantwortung Wir unterscheiden folgende Verantwortungsbereiche und verfolgen nachstehende Ziele: >> Gegenüber Kunden: Wir stellen bedürfnisgerechte, innovative Produkte und Dienstleistungen aus dem Bank- und Versicherungsbereich zur Verfügung und bieten angemessene Beratung, speditive Abwicklung, bequemen Zugang sowie ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis. >> Gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Wir bieten interessante und anspruchsvolle Stellen sowie eine konkurrenzfähige Entlöhnung, wir garantieren Chancengleichheit, und wir fördern die persönliche und berufliche Entwicklung. >> Gegenüber Aktionären: Wir gehen mit dem Geld unserer Aktionäre verantwortungsvoll um und erzielen eine überdurchschnittliche und nachhaltige Rendite. >> Gegenüber Dienstleistungserbringern: Wir wollen mit Beauftragten, Lieferanten und Joint-Venture-Partnern Beziehungen pflegen, die für beide Seiten vorteilhaft sind; damit tragen wir dazu bei, dass auch sie den Grundsätzen des Code of Conduct nachleben. >> Gegenüber Regierungsbehörden: Wir halten uns strikt an die massgeblichen Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, Standards und Gepflogenheiten der Länder, in denen wir tätig sind. >> Gegenüber Aufsichtsbehörden und Kontrollorganen: Wir unterstützen die Regulatoren bei der Entwicklung lokaler und globaler Rahmenbedingungen für die Aktivitäten der Finanzdienstleistungsbranche, um die Interessen der Stakeholders zu schützen und um systemische Risiken aufzufangen. Wir arbeiten mit den Bank- und Versicherungsaufsichtsbehörden zusammen, um die besten Geschäftspraktiken und Risiko-Management-Standards zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Wir halten uns strikt an die Vorschriften und Richtlinien der Aufsichtsbehörden und Kontrollorgane. >> Gegenüber Mitbewerbern: Wir respektieren die allgemeinen Geschäftsgepflogenheiten und heben uns von der Konkurrenz mit überragender Servicequalität, Effizienz und konkurrenzfähiger Preisgestaltung ab. >> Gegenüber den Medien: Wir anerkennen die Funktion der Medien, pflegen den Dialog mit Journalisten und unterstützen sie bei der Aufgabe, objektiv über unser Unternehmen zu berichten. >> Gegenüber der Gesellschaft: Wir betreiben unser Geschäft als verantwortungsbewusstes Mitglied der Gesellschaft und der Gemeinschaften, in denen wir tätig sind. Wir halten uns an die im Rahmen von internationalen Vereinbarungen oder Verhaltenskodices eingegangenen Verpflichtungen.
Geschäftliche Integrität Wir erfüllen unsere Verpflichtungen und übernehmen persönliche Verantwortung für unser Handeln. Wir versprechen nur, was wir halten können.
Geschäftsprinzipien Damit wir unsere Verantwortung wahrnehmen können, verpflichten wir uns, unser Geschäft gewinnbringend zu betreiben, eine starke finanzielle Basis zu bewahren und unsere Risiken auf einem angemessenen Niveau zu halten. Das Erzielen von Gewinn darf nie Rechtfertigung dafür sein, Gesetze nicht einzuhalten, Verantwortung nicht wahrzunehmen oder unangemessene Risiken einzugehen. Kommunikation Wir achten auf respektvolle, professionelle und zeitgerechte Kommunikation mit unseren Stakeholdern. Die Informationen, die wir insbesondere den Regierungsbehörden in Berichten und Dokumenten unterbreiten und in anderen öffentlichen Mitteilungen vermitteln, sind in allen wesentlichen Aspekten vollständig, fair, zutreffend, objektiv, zeitgerecht und verständlich. Dabei verpflichten wir uns im Rahmen der anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Einhaltung der folgenden fünf Grundsätze: >> Wir kommunizieren offen, transparent und proaktiv. >> Wir informieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor oder gleichzeitig mit unseren übrigen Stakeholdern. >> Wir verfügen über klar definierte Sprecher für Medien sowie Investoren und Analysten. >> Wir geben grundsätzlich keine Auskunft über Kundenbeziehungen, über Angelegenheiten, die einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen, über Mitbewerber oder über laufende Untersuchungen. >> Wir kommentieren keine Gerüchte.
Gemeinschaftliches und soziales Engagement Wir begrüssen es, wenn sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit angebracht, in der Gemeinschaft engagieren, und wir unterstützen Organisationen und Institutionen mit humanitären, gesellschaftlichen, gemeinnützigen, bildungsbezogenen oder kulturellen Zielsetzungen.
3. Prinzipien der Personalpolitik Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert auf folgenden Pfeilern: >> einem Umfeld, das sehr gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzieht, fördert und mit unserem Unternehmen verbindet; >> der Chancengleichheit, unabhängig von Rasse, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Alter; >> einem Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung, Belästigung oder Repressalien; >> einer Politik der "offenen Türen", die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Zugang zum Management ermöglicht; >> einer leistungsorientierten Kultur mit einem konkurrenzfähigen Entlöhnungssystem und periodisch durchgeführten fairen und objektiven Bewertungen, die den individuellen Beitrag zur Zielerreichung und zur Teamleistung sowie die Einhaltung der Werte und Grundsätze des Code of Conduct berücksichtigen.
4. Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, >> die Gesetze, Richtlinien und Vorschriften (inklusive Gesetze gegen Insiderhandel) sowie die internen Richtlinien der Credit Suisse Group, einschliesslich der Werte und Grundsätze des Code of Conduct, einzuhalten; >> die Richtlinien, die Handbücher und die gängigen Geschäftspraktiken im jeweiligen Aufgabenbereich zu kennen und diese gewissenhaft nach besten Fähigkeiten anzuwenden; >> Fragen aufzuwerfen und bei Nichteinhaltung von Verhaltensstandards zu intervenieren; >> sich im Team einzusetzen und das Bestmögliche zur Erreichung der gemeinsamen Ziele beizutragen; >> zu einem Arbeitsklima beizutragen, in dem Vertrauen, Professionalität, Leistung, Respekt und Selbstachtung gefördert werden; >> stets nach Treu und Glauben, verantwortungsvoll, mit angemessener Sorgfalt und Kompetenz sowie ohne falsche Darstellung wesentlicher Tatsachen zu handeln; >> objektiv zu handeln, ohne dabei jedoch das persönliche Urteilsvermögen unterzuordnen; >> die Vermögenswerte und Ressourcen der Credit Suisse Group zu schützen und deren effiziente Verwendung zu fördern; >> stets in ehrlicher und ethischer Weise zu handeln, unter anderem beim ethischen Umgang mit tatsächlichen oder möglichen Interessenkonflikten; >> mit Kunden, Lieferanten, Mitbewerbern und anderen Mitarbeitenden fair umzugehen und niemals durch unethisches Verhalten gegenüber einem anderen einen ungerechtfertigten Nutzen zu ziehen; >> Verstösse gegen Gesetze und anderes Fehlverhalten gemäss den Richtlinien und Verfahren der Credit Suisse Group zu melden, so dass diese Angelegenheiten in angemessener Weise behandelt werden können; >> als Manager Führungskompetenzen unter Beweis zu stellen, und zwar durch Vorgabe einer klaren, kundenorientierten Stossrichtung, durch beispielhaftes persönliches Engagement, Glaubwürdigkeit und Einhaltung von Versprechen, angemessene Überwachung der unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kontrolle der Compliance sowie durch die Schaffung eines Unternehmensumfelds, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Höchstleistungen erbringen können.
5. Risiko- und Kapital-Management Wir orientieren uns daran, die aufsichtsrechtlichen Regelwerke einzuhalten, die Investitionen unserer Aktionäre zu schützen und eine optimale Kapitalzuweisung innerhalb unserer Geschäftsbereiche zu gewährleisten. Wir setzen angemessene Instrumente, Verfahren und Bewilligungsprozesse zur Überwachung, Kontrolle und Bewirtschaftung unserer Risiken ein.
6. Nachhaltigkeit Wir halten uns an die Richtlinien der von uns unterzeichneten internationalen Übereinkommen für nachhaltige Entwicklung. Wir berücksichtigen die Erwägungen zu Umwelt- und Sozialfragen bei unseren geschäftlichen Entscheidungen sowie bei der Bewirtschaftung unserer Ressourcen und unserer Infrastruktur.
7. Wesentliche geschäftsspezifische Belange Dokumentation Wir dokumentieren alle Transaktionen und Verbindlichkeiten genau, korrekt, zeitgerecht und vollständig.Wir verfügen über interne Kontrollsysteme, welche die Zuverlässigkeit und Korrektheit unserer Buchführung und unserer Belegdokumente sowie der darauf basierenden Finanz- und Revisionsberichte gewährleisten. Wir halten uns an die gemäss den anwendbaren Gesetzen und Richtlinien geltenden Archivierungsvorschriften.
Sorgfaltspflicht Wir kennen unsere Kunden und wickeln unsere Geschäfte in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Code of Conduct ab.
Revision Als Ergänzung zu unseren betrieblichen Kontrollmechanismen und insbesondere zur Ermittlung und Behandlung relevanter Problemkreise in Zusammenhang mit Buchführung, internen Kontrollsystemen und Rechnungsprüfung verpflichten wir uns zu einer umfassenden, unabhängigen internen und externen Revision, die uns darin unterstützt, die relevanten Buchführungs- und Kontrollmechanismen durchzusetzen. Unsere Führungsverantwortlichen kooperieren uneingeschränkt mit unserer Revisionsgesellschaft, um zu Lösungen beizutragen und diese zeitgerecht umzusetzen.
Sicherheit der Informationsübermittlung Wir unterhalten angemessene Instrumente, um die Übermittlung vertraulicher und sensitiver Informationen auf einer "Need-to-know"-Basis innerhalb und, soweit möglich, ausserhalb des Unternehmens zu kontrollieren und zu überwachen.
Vertraulichkeit Die Weitergabe von nicht-öffentlichen Informationen, welche die Credit Suisse Group und ihre Kunden betreffen, ist verboten, ausser dies sei gesetzlich erforderlich.
Interessenkonflikte Wir dulden keine Interessenkonflikte. Interessenkonflikte zwischen der Credit Suisse Group und unseren Mitarbeitenden oder deren Familien sind untersagt, sofern sie nicht gemäss dem vorliegenden Code of Conduct oder anderen Richtlinien oder Verfahren der Credit Suisse Group offengelegt und genehmigt wurden. Jede Situation, die zu einem möglichen oder tatsächlichen Interessenkonflikt führen könnte, muss rechtzeitig und angemessen gemeldet und vom Group Executive Board oder ansonsten in Übereinstimmung mit unseren Richtlinien und Verfahren ausdrücklich genehmigt werden. Group Chief Executive Officer(s) und Senior Financial Officers (d. h. Principal Financial Officer, Principal Accounting Officer oder Controller oder Personen, die bei den Rechtseinheiten Credit Suisse Group oder Credit Suisse First Boston (USA), Inc., vergleichbare Aufgaben wahrnehmen) müssen das Group Audit Committee uneingeschränkt und rechtzeitig über allfällige persönliche oder berufliche Transaktionen oder Beziehungen informieren, die bei den Gesellschaften oder Business Units der Credit Suisse Group zu einem tatsächlichen oder möglichen Interessenkonflikt führen könnten.
Geschäfts-Chancen des Unternehmens Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziehen keinen – direkten oder indirekten – persönlichen Nutzen aus Geschäftschancen, auf die sie durch die Nutzung von Unternehmenseigentum, -informationen oder aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen gestossen sind. Die Nutzung von Unternehmenseigentum, -informationen oder der Stellung im Unternehmen für persönliche Zwecke ist untersagt, ausser wenn die entsprechende Geschäftschance der Credit Suisse Group zuvor unterbreitet und von ihr nicht weiterverfolgt wurde. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen weder direkt noch indirekt mit der Credit Suisse Group konkurrieren.
Teil II – Umsetzungsgrundsätze
8. Kommunikation und Kontrolle Unsere Führungsverantwortlichen sind zuständig für die Vermittlung der hier festgehaltenen Werte und Grundsätze an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Überwachung ihrer Einhaltung. Sie sind aufgefordert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermutigen, sich bei Unklarheiten über die beste Vorgehensweise in bestimmten Situationen an Vorgesetzte oder andere kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie z. B. Fachpersonen von Credit Suisse Group Legal and Compliance, zu wenden.
9. Meldung von Verstössen Unser Ruf, der für Integrität und eine faire Handlungsweise steht, ist unser wichtigstes Gut. Gemäss unserer Firmenpolitik melden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verstösse gegen Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und gegen den Code of Conduct intern, so dass angemessene Massnahmen ergriffen werden können. Wir ermutigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese Verstösse direkt den zuständigen Vorgesetzten und den Verantwortlichen von Legal and Compliance zu melden oder sich gegebenenfalls gemäss unseren Weisungen und Verfahren direkt an höhere Stellen zu wenden. Meldungen können vertraulich und anonym gemacht werden. Im Falle von Verstössen von Group Chief Executive Officer(s) und Senior Financial Officers sollten die entsprechenden Meldungen an den Group General Counsel oder das Group Audit Committee gerichtet werden. Vergeltungsmassnahmen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Meldungen in gutem Glauben gemacht haben, sind untersagt.
10. Disziplinarmassnahmen Wir beurteilen Fälle möglicher Verstösse gegen den Code of Conduct und legen gegebenenfalls disziplinarische Massnahmen fest. Fehlbar sind nicht nur Personen, die gegen den Code of Conduct verstossen, sondern auch: >> Personen, die sich nicht genügend einsetzen, um Verstösse gegen den Code of Conduct aufzudecken; >> Personen, die bei einem Verstoss die Preisgabe wesentlicher Informationen verweigern, selbst wenn sie dazu aufgefordert werden; >> Vorgesetzte, die Verstösse billigen oder nachsehen oder die versuchen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Auftragnehmer zu bestrafen, weil sie Verstösse oder fehlbare Personen gemeldet haben. Mögliche Disziplinarmassnahmen können unter anderem umfassen: Anordnungen, mündliche oder schriftliche Verweise, Verwarnungen, Bewährung oder Suspendierung ohne Salärzahlung, Rückstufung, Kürzungen bei der Entlöhnung, Kündigung des Anstellungsverhältnisses, Rückerstattungsforderungen oder rechtliche Schritte.
11. Ausnahmen Wir gewähren grundsätzlich keine Befreiungen oder Ausnahmen von den Bestimmungen des Code of Conduct. Allfällige Befreiungen oder Ausnahmen von Bestimmungen des Code of Conduct zugunsten von Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Credit Suisse Group oder von Senior Financial Officers können ausschliesslich vom Group Audit Committee gewährt werden; die gewährten Befreiungen oder Ausnahmen werden anschliessend gemäss den anwendbaren Gesetzen oder den anwendbaren Börsenvorschriften unverzüglich offen gelegt. Allfällige Befreiungen oder Ausnahmen für andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ausschliesslich von den General Counsels der Credit Suisse Group oder der jeweiligen Business Units gewährt werden.
12. Ständige Weiterentwicklung Obschon der vorliegende Code of Conduct weder gesetzlich verbindliche Verpflichtungen für die Credit Suisse Group begründet noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder anderen Personen Rechtsansprüche verleiht, überprüfen wir ihn und unser vergangenes Verhalten regelmässig und werten unsere Erfahrungen aus, um uns bei der Einhaltung der im Code of Conduct festgelegten Grundsätze und Werte stets verbessern zu können.
CREDIT SUISSE GROUP Postfach 1, CH-8070 Zürich - Switzerland
(Credit Suisse Group: ra)
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Überblick über die gängigsten Stakeholder
Das Prinzip der Stakeholder ist die Erweiterung des in der Betriebswirtschaft verbreiteten Shareholder Value-Ansatzes.
Im Gegensatz zum Shareholder-Value-Prinzip, das die Bedürfnisse und Erwartungen der Anteilseigner eines Unternehmens (z. B. die Aktionäre bei einer Aktiengesellschaft) in den Mittelpunkt des Interesses stellt, versucht das Prinzip der Stakeholder das Unternehmen in seinem gesamten sozialökonomischen Kontext zu erfassen und die Bedürfnisse der unterschiedlichen Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen. In Erweiterung zum sogenannten Customer-Relationship-Management (CRM), welches sich lediglich mit den Beziehungen des Unternehmens zu seinen Kunden auseinandersetzt, geht das Prinzip des Stakeholder-Relationship-Managements (SRM) deutlich weiter, da es versucht, die Beziehungen eines Unternehmens zu allen, bzw. seinen wichtigsten Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen.
Als Stakeholder gelten dabei neben den Shareholdern (die Eigentümer) die Mitarbeiter (bis hin zu den Managern, z. B. Anspruch auf Beschäftigung und Sicherheit), die Kunden (z. B. Anspruch auf Qualität und Zuverlässigkeit), die Lieferanten, die Kapitalmärkte (u.a. Kreditgeber) sowie der Staat (z. B. Anspruch auf Steuergelder, Umweltschutz), die Natur (Rohstofflieferant, Aufnahmemedium für Abfall) und die Öffentlichkeit (Parteien, Verbände, Kirchen, Medien etc.).
Staat, Natur und Öffentlichkeit sind so genannte nichtmarktliche Anspruchsgruppen. Kapital-, Arbeits-, Beschaffungs- und Absatzmärkte bezeichnet der Stakeholder-Ansatz als marktliche Gruppen und Beziehungen (Leistung und Gegenleistung). Die Anspruchsgruppen können auch unterschieden werden in Gruppen aus dem engeren Umfeld des Unternehmens, also Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, etc., die direkt von den Handlungen des Unternehmens betroffen sind, und Gruppen aus dem weiteren Umfeld, also die Politik (z.B. Kommunen), Nichtregierungsorganisationen (NGOs), einzelne Bürger, etc., die indirekte Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit wahrnehmen. Konkurrenten stehen in dieser Definition gewissermaßen zwischen dem engeren und weiteren Umfeld, da sie nicht direktes Ziel der Unternehmenstätigkeiten sind, aber deren Auswirkungen über den Marktmechanismus vermittelt verspüren.
Theorie und Praxis haben keine einheitliche Vorstellung, wer überhaupt als Stakeholder in Betracht zu ziehen ist. Ein mögliches Abgrenzungskriterium ist die ausschließliche Berücksichtigung von Anspruchsgruppen auf die Existenzfähigkeit des Unternehmens. Somit müssen mit Sicherheit Kapitalgeber, aber auch Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten genannt werden. Allenfalls könnte auch der Staat genannt werden, welcher beispielsweise durch die Bereitstellung öffentlicher Güter (z.B. Verkehrsinfrastruktur) und der Infrastruktur die wirtschaftliche Tätigkeit überhaupt ermöglicht.
Je nach Ansicht ist auch die Wichtigkeit der verschiedenen Gruppen und somit die Ausrichtung des Unternehmens darauf umstritten. Gerade hierin liegt die Herausforderung für das Top-Management. Zu deren Bewältigung haben eine Vielzahl von Autoren entsprechende Konzepte geliefert. Von überragender Bedeutung war wohl Freemans Buch, welches 1984 erschien. Weitere bedeutende Schriften wurden auch noch in jüngerer Vergangenheit verfasst. So z.B. liefern Mitchell, Agle und Wood (1997) einen geschlossenen Ansatz zur Identifikation und Priorisierung der Anspruchsgruppen. Demnach sind die Macht, die Legitimation und die zeitliche Dringlichkeit die relevanten Kriterien. Rowley (1997) versucht Erkenntnisse aus der Theorie sozialer Netzwerke zu gewinnen. Insgesamt scheint in der theoretischen Debatte mindestens ein Konsens zu bestehen, dass die Macht einer Anspruchsgruppe für das Stakeholder-Management ausschlaggebend ist. Hierzu wird oftmals mit der Ressourcenabhängigkeitstheorie argumentiert, welche auf Autoren wie z.B. Jeffrey Pfeffer zurückgeht. (Quelle: Definition aus Wikipedia.org: ra)
Siehe Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Stakeholder
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Stakeholder - das Beziehungsgeflecht Bild: Quelle Wikipedia.org
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