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Mehrstufiges Compliance-Regelwerk bei Daimler
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Compliance: Ein umfangreiches, internes Regelwerk enthält die Grundsätze allen Handelns bei der Daimler AG Null-Toleranz-Politik: Im Jahr 2007 ergänzte die Daimler-Compliance-Organisation das Compliance-Programm um wichtige Konzernleit- und -richtlinien
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(18.04.08) - Die Daimler AG mit ihren Geschäften Mercedes-Benz Cars, Daimler Trucks, Daimler Financial Services sowie Mercedes-Benz Vans und Daimler Buses ist ein weltweit führender Anbieter von Premium-Pkw und der größte Hersteller von Nutzfahrzeugen. Daimler Financial Services bietet ein umfassendes Finanzdienstleistungsangebot, das Finanzierung, Leasing, Versicherungen und Flottenmanagement umfasst. Daimler vertreibt seine Produkte in nahezu allen Ländern der Welt und hat Produktionsstätten auf fünf Kontinenten.
Compliance ist bei Daimler schon seit vielen Jahren ein Thema. Das Unternehmen versteht unter Compliance "die Übereinstimmung unseres Handelns mit gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sowie ethischen und moralischen Grundsätzen, denen der Daimler-Konzern unterliegt bzw. zu denen wir uns freiwillig verpflichtet haben".
Ein mehrstufiges Regelwerk soll bei Daimler Konsistenz zwischen allen Verhaltensstandards gewährleisten: "Die allgemeine Grundlage für die Geschäftstätigkeit von Daimler ist in den Unternehmenswerten – Begeisterung, Wertschätzung, Integrität und Disziplin – formuliert, die der Konzernvorstand verabschiedet hat und die Orientierung im täglichen Geschäftsbetrieb geben sollen."
Daimler stellt fest: Compliance betrifft jeden Einzelnen. Jeder Mitarbeiter trägt seinen unverzichtbaren Teil dazu bei, die Daimler AG und ihre Marken vor Schaden zu bewahren. Unser mehrstufiges Compliance-Regelwerk soll Konsistenz zwischen allen Verhaltensstandards gewährleisten und allen Beschäftigten Sicherheit im täglichen Geschäftsbetrieb geben. Eine Übersicht über das Regelwerk ist in der Grafik abgebildet.
Daimler hat umfassende Standards geschäftlichen Verhaltens etabliert, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Die Standards legen die allgemeinen ethisch und rechtlich relevanten Grundsätze, denen sich Daimler verpflichtet, offen und übersetzen diese Grundsätze in konkrete interne Empfehlungen für korrektes Verhalten. Mit den Elementen dieser ethisch basierten und weltweit einheitlichen Verhaltensstandards hat der Konzern für seine Mitarbeiter ein Orientierungsgerüst für richtiges Verhalten geschaffen, dessen Inhalte allen Beschäftigten zugänglich sind. Alle Inhalte die sich auf die Compliance (und auch Corporate Governance) beziehen sind zudem auch auf der öffentlich zugänglichen Website von Daimler abrufbar.
Bereits seit 1999 ist der "Integrity Code" (Verhaltensrichtlinie) eine bestehende Richtlinie im Konzern. Sie gilt als verbindlicher Handlungsrahmen für sämtliche Beschäftigten weltweit, auf den regelmäßig hingewiesen wird. Definiert werden im "Integrity Code" >> das Verhalten im internationalen Geschäftsverkehr, >> der Umgang mit Interessenkonflikten, >> Fragen der Gleichbehandlung, >> die Rolle der internen Kontrollsysteme sowie >> der Anspruch auf Einhaltung gesetzlicher Normen und sonstiger interner und externer Regelungen.
Im Juli 2003 wurde die Verhaltensrichtlinie mit den "Grundsätzen der sozialen Verantwortung" aktualisiert und um den Code of Ethics ergänzt. Daimler bekennt sich zu seiner sozialen Verantwortung und zu den neun Prinzipien der "Global Compact"-Initiative der Vereinten Nationen. Unternehmensleitung und Welt-Arbeitnehmervertretung vom Unternehmen haben dazu weltweit gültige Grundsätze zur sozialen Verantwortung des Unternehmens vereinbart. Als ein in den USA gelistetes Unternehmen hat das Daimler gemäß dem Sarbanes-Oxley Act (SOX) einen Ethik-Kodex verabschiedet, dem Vorstandsmitglieder und andere Senior Officers unterworfen sind.
Im Jahr 2006 wurde die Verhaltensrichtlinie durch spezifische Konzernleitlinien und Konzernrichtlinien – so genannte "Corporate Policies & Guidelines" erweitert. Diese setzen ethische oder Compliance-relevante Prinzipien der Verhaltensrichtlinie in konkrete Handlungsvorschriften um und dienen als wichtige Orientierungshilfe im komplexen Geschäftsbetrieb.
Im Jahr 2007 ergänzte die Daimler-Compliance-Organisation das Compliance-Programm um wichtige Konzernleit- und -richtlinien. So wurden zum Beispiel in enger Zusammenarbeit mit dem Personalressort die Unternehmensleitlinie zu "Null–Toleranz" sowie eine Richtlinie zu Disziplinarmaßnahmen erarbeitet.
Compliance: Ein internes Regelwerk enthält die Grundsätze allen Handelns bei Daimler Die praktische Umsetzung des ethischen Handlungsrahmens, einschließlich der Konzernleit- und -richtlinien, wird kontinuierlich konzernweit fortgeführt. Die Abteilung Corporate Compliance koordiniert global die Entwicklung der Standards geschäftlichen Verhaltens.
Siehe: http://www.daimler.com/dccom/0-5-992580-49-998635-1-0-0-1032095-0-0-135-7145-0-0-0-0-0-0-0.html
1. Die Verhaltensrichtlinie ("Integrity Code") Neben der Einhaltung von Gesetzen und auf Basis der Unternehmenswerte ist die Verhaltensrichtlinie ("Integrity Code") Daimlers Maßstab für geschäftsethisches Verhalten. Die Richtlinie definiert neben allgemeinen Verhaltensregeln unter anderem Anforderungen an das Verhalten im internationalen Geschäftsverkehr und im Fall auftretender Interessenkonflikte, Fragen der Gleichbehandlung, die Ächtung von Korruption, die Rolle der internen Kontrollsysteme sowie den Anspruch auf Einhaltung gesetzlicher Normen und sonstiger interner und externer Regelungen.
Inhalte der Verhaltensrichtlinie sind u.a.: ## Allgemeine Grundsätze >> Der Global Compact und die Grundsätze zur sozialen Verantwortung von Daimler >> Allgemeine Verhaltensregeln ## Verhalten gegenüber Behörden und Amtsträgern >> Beziehungen zu Parteien und Politikern >> Beziehungen zu Behörden und Beamten ## Interessenkonflikte >> Umgang mit Lieferanten, Händlern, Kunden und anderen Geschäftspartnern >> Nebentätigkeiten und Spenden >> Finanzielle Beteiligungen >> Auftreten in der Öffentlichkeit ## Interne Kontrolle >> Schutz von betrieblichem Eigentum/ >> Verschwiegenheit >> Interne Kontrollsysteme/Berichte/Unterlagen >> Investor Relations/Insiderhandel ## Qualität ## Grundsätze zur sozialen Verantwortung bei Daimler ## Umweltschutz ## Ächtung von Korruption in sämtlichen Ausprägungen ## Verhalten gegenüber Wettbewerbern und Geschäftspartnern ## Umgang mit ausländischen Regierungen und Kunden ## Einhaltung der Daimler-Verhaltensrichtlinie >> Fragen zur Verhaltensrichtlinie >> Folgen bei Verstößen
Daimler-Verhaltensrichtlinie als pdf-Download: (152 kB)
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Compliance-Programm: Daimler hat umfassende Standards geschäftlichen Verhaltens etabliert. Bild: Daimler AG
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2. Code of Ethics Der "Code of Ethics" richtet sich – im erweiterten Sinne der Verhaltensrichtlinie – speziell an den Vorstand und diejenigen Führungskräfte, die auf Planung und Berichterstattung im Rahmen der Jahres- und Quartalsabschlüsse wesentlichen Einfluss haben. Der Kodex zielt darauf, Fehlverhalten zu vermeiden und ethisches Verhalten sowie eine vollständige, angemessene, genaue, zeitgerechte und verständliche Veröffentlichung von Unternehmensinformationen zu fördern. Der Code of Ethics wurde nach US-Recht verabschiedet (Section 406 des Sarbanes-Oxley Act von 2002).
Zitat aus der Einleitung: "Aufrichtiges und ethisches Verhalten einschließlich entsprechender Handhabung tatsächlicher oder vermeintlicher Interessenkonflikte zwischen persönlichen und geschäftlichen Beziehungen; Vollständige, faire, korrekte, zeitgerechte und verständliche Berichterstattung in allen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, „SEC“) einzureichenden (Finanz-)Berichten und Unterlagen sowie in allen anderen Veröffentlichungen der Gesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften; Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen und sonstiger Rechtsvorschriften; Umgehende interne Meldung von Verstößen gegen den Code an die darin aufgeführten zuständigen Personen; und Verantwortlichkeit für die Einhaltung dieses Codes."
Für Hinweise für ein vermutetes Fehlverhalten steht bei Daimler das sogenannte "Business Practices Office "(BPO) bereit. Jeder Hinweis und alle damit verbundenen Informationen werden vom BPO streng vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt.
Der Daimler-Code of Ethics als pdf-Download (95 kB)
3. Grundsätze zur sozialen Verantwortung Viele der internen Regeln und Handlungsprinzipien von Daimler nehmen ausdrücklich Bezug auf den "United Nations Global Compact", so vor allem die "Grundsätze zur sozialen Verantwortung", die in der Verhaltensrichtlinie integriert sind. Sie sind für den Gesamtkonzern bindend und damit weltweit gültig. Daimler bekennt sich darin zu den international anerkannten Menschen- und Arbeitnehmerrechten wie der Ächtung von Kinder- und Zwangsarbeit und der Koalitionsfreiheit und verpflichtet sich den Maximen der Chancengleichheit sowie dem Prinzip "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit".
4. Konzernleitlinien Die "Corporate Policies" bilden eine weitere Ebene des Regelwerkes. Sie wurden in Übereinstimmung mit den Unternehmenswerten und der Verhaltensrichtlinie aufgestellt und konkretisieren diese. Das Compliance Committee und der Vorstand haben die Konzernleitlinien verabschiedet. Über schon existierende Handlungsgrundsätze hinaus, etwa zu Arbeitssicherheit und Gesundheit, wurden im Oktober 2006 weitere sieben Leitlinien veröffentlicht. Sie zielen auf den >> Schutz vor Korruption, >> den Schutz des Unternehmenseigentums, >> den Umgang mit Geschenken und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Ebenso vom Vorstand verabschiedet sind die Umwelt-Leitlinien, in denen sich das Unternehmen zu einem integrierten, vorsorgenden Umweltschutz bekennt, eine Zielvorgabe, die durch das seit 2003 konzernweit gültige Umwelthandbuch weiter ausgefüllt und konkretisiert wird.
5. Konzernrichtlinien Abgeleitet von den Leitlinien stellen die Konzernrichtlinien noch weiter konkretisierte Verhaltensregeln dar. Beispiele für Richtlinien sind die weltweit geltenden Umwelt- und Datenschutzrichtlinien. Im Oktober 2006 wurden weitere fünf klärende Richtlinien aufgestellt.
6. Anleitungen und Handbücher Über die Verhaltensrichtlinie, die Konzernleit- und -richtlinien hinaus sind weltweit an den Betriebsstätten konkrete Anleitungen und Handbücher im Einsatz, wie das neu geschaffene "Anti-Bribery Handbook". Sie bieten Hintergrundinformationen, praxisnahe Beispiele und erläuternde Hinweise dazu, wie die Leit- und Richtlinien wirksam umgesetzt werden können.
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Die Compliance-Organisation der Daimler AG
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Zitat: "Um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der freiwillig angewandten Grundsätze zusätzlich abzusichern, haben wir Anfang des Jahres 2006 mit dem Aufbau einer weltweiten Compliance-Organisation begonnen. So hat der Vorstand der Daimler AG ein Compliance Committee eingerichtet. Es setzt sich aus hochrangigen und erfahrenen Führungskräften der Bereiche Recht, Revision, Finanzen & Controlling, Personal, Vertrieb und Daimler Financial Services zusammen, die sich quartalsmäßig zu gemeinsamen Sitzungen treffen.
Das Compliance Committee beschließt und steuert die Umsetzung sowie Durchführung unseres Compliance-Programms. Es prüft und gewährleistet die systematische Integration von Compliance-Aspekten in die Geschäftsprozesse. Außerdem genehmigt das Compliance Committee alle compliance-bezogenen Konzernrichtlinien.
Ebenfalls zu Beginn des Jahres 2006 wurde der Bereich Corporate Compliance (CCO) neu geschaffen. Er koordiniert und betreibt die Umsetzung der im Compliance Committee beschlossenen Maßnahmen und unterstützt die Bereiche dahingehend, dass die relevanten Leit- und Richtlinien eingehalten werden. Der Leiter von CCO informiert den Vorstand, das Compliance Committee und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig über den aktuellen Stand der Compliance-Aktivitäten im Konzern. Organisatorisch ist der Bereich Corporate Compliance direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.
Als weiteres Element unserer Compliance-Organisation haben wir einen unabhängigen externen Berater verpflichtet. Er unterstützt und berät den Aufsichtsrat, den Prüfungsausschuss sowie den Vorstand in allen Fragen zum Thema Compliance.
Nachhaltige Compliance durch systematisches Vorgehen sicherstellen. Im Rahmen des Aufbaus unserer Compliance-Organisation haben wir zunächst die Korruptionsrisiken innerhalb des Daimler-Konzerns identifiziert. Die daraus abgeleiteten Herausforderungen haben wir dann nach dem Ausmaß der Risiken klassifiziert und priorisiert. Dies erfolgte nach Ländern und nach Geschäftseinheiten. In den folgenden Monaten wurde der daraus abgeleitete und mit den Aufsichtsgremien abgestimmte Compliance-Maßnahmenplan systematisch abgearbeitet.
So haben wir seit Anfang 2006 in über 30 Vertriebsgesellschaften bzw. Geschäftseinheiten in mehr als 25 Ländern sogenannte Compliance Reviews durchgeführt. In 47 Vertriebsgesellschaften bzw. Geschäftseinheiten (davon 20 Einheiten im Jahr 2007) haben wir standardisierte Kontrollsysteme eingerichtet, die mit dazu beitragen, ein rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten sicherzustellen.
Nach der erfolgreichen Einführung neuer Prozesse und Kontrollsysteme werden die betreffenden Geschäftseinheiten nochmals durch unsere interne Revision geprüft. Darüber hinaus überwachen wir die relevanten Risikoparameter regelmäßig über zentrale Datenbanken, sodass der erreichte Compliance-Status auch nachhaltig ist.
In diesem Zusammenhang war es erforderlich, die Compliance-Organisation um Vertreter in den Gesellschaften zu erweitern. Dazu haben wir weltweit insgesamt 44 lokale Compliance-Manager benannt. Sie unterstützen das Management vor Ort dabei, alle Compliance-Standards des Konzerns einzuhalten. Darüber hinaus berichten sie über den Status und die Fortschritte der ihnen zugeordneten Geschäftseinheiten an die Compliance-Organisation. Ihre Unabhängigkeit vom lokalen Management wird durch die Einbindung in die zentrale Compliance-Funktion gestärkt. Zur Fortbildung und zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch kommen die lokalen Compliance Manager auf regelmäßigen Workshops zusammen.
Im Rahmen der Compliance Due Diligence prüft Corporate Compliance neue Vertriebspartner auf ihre Integrität. Über Fragebögen und eingehende Hintergrundrecherchen werden die relevanten Informationen erhoben, aufbereitet und analysiert. Am Ende dieser Vorabuntersuchung steht schließlich eine klare Empfehlung des Bereichs Corporate Compliance und der Rechtsabteilung.
Um die Transparenz bei Regierungsgeschäften zu erhöhen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren, hat CCO den Mandatory Consultation Process implementiert, der die erforderlichen Kontrollen standardisiert. Die vor einem Geschäftsabschluss durchzuführenden Prüfungen bei Regierungsgeschäften erfolgen dadurch schneller und in höherer Qualität. Die Dokumentation wird durch ein eigens dafür entwickeltes IT-Tool unterstützt.
Siehe: http://gb2007.daimler.com/cgi-bin/show.ssp?companyName=daimler&language=German&report_id=gb-2007&id=602010
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Corporate Governance
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Fragen der Unternehmensführung und -kontrolle regelt die "Corporate Governance". Zitat: "Daimler unterstützt die verschiedenen Initiativen zur Verbesserung der Corporate Governance. Viele der daraus entstandenen Grundsätze werden bereits seit langer Zeit in unserem Unternehmen praktiziert. Als ein weltweit agierendes Unternehmen ist es unser Anliegen, das Corporate Governance System von Daimler international auszurichten und transparent zu machen. Letzterem dient das vorliegende Informationsangebot.
Neuigkeiten im Bereich Corporate Governance Im Frühjahr 2008 wurde in den jeweiligen Gremiensitzungen beschlossen, die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat im Sinne eines Beitrags zu größerer Transparenz im Bereich der Corporate Governance auch der unternehmensexternen Öffentlichkeit zugänglich zu machen."
Siehe: http://www.daimler.com/dccom/0-5-58355-49-58551-1-0-0-0-0-0-8-7145-0-0-0-0-0-0-0.html
(Daimler: ra)
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Lesen Sie weitere Compliance-Themen in der Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen.
Corporate Compliance Zeitschrift“ (CCZ) heißt die neueste juristische Fachzeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen. Die CCZ erscheint ab Januar 2008 sechsmal jährlich in den Verlagen C.H.Beck / Franz Vahlen und wird von Compliance-Magazin.de (Hrsg. Presse, Messe & Kongresse Verlags GmbH) vertrieben.
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Leseproben der Corporate Compliance Zeitschrift
02.12.08 - Mehrfache Zahlungsverpflichtungen des "schmierenden" Unternehmens als Korruptionsfolge
26.11.08 - Der Wert von Compliance und Unternehmenskultur - Ergebnisse der aktuellen Studie von PricewaterhouseCoopers zur Wirtschaftskriminalität
25.11.08 - Nebenleistungen an Aufsichtsratsmitglieder und der (unnötige) Ruf nach dem Gesetzgeber
18.11.08 - Der Standard Compliance Code (SCC) der österreichischen Kreditwirtschaft
17.11.08 - Die Wandlung der Compliance-Funktion in Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen unter besonderer Beachtung der neuen Berichtspflicht an das Senior-Management
06.11.08 - Anforderungen an die Organisation der Geldwäscheprävention bei Bankinstituten - ausgewählte Einzelfragen
29.10.08 - Wie sich die Trade Compliance im Unternehmen gewährleisten lässt
20.10.08 - Die externe Ombutsstelle - Risiko für die Wirksamkeit außerordentlicher Kündigungen?
19.09.08 - Ein Phänomen: Geschmierte Gewerkschaften als Teil der Pflege der koalitionspolitischen Landschaft
28.08.08 - Die Zukunft des Automobilvertriebs und damit verbundener Dienstleistungen im EU-Recht unter Compliance-Gesichtspunkten
21.08.08 - Compliance-Klauseln: Gut gemeint aber unwirksam? - Compliance-Klauseln spielen bisher weitgehend nur eine Rolle im Business-to-Business-Bereich
11.08.08 - Compliance als strategisches Risiko globaler Unternehmen
05.08.08 - Gesucht wird ein Compliance-Officer - Ein 200.000 Euro-Beispiel aus der Praxis
31.07.08 - "Willful Blindness" im Wirtschaftsstrafrecht - Kann ungewollte Unwissenheit vor Strafe schützen?
25.07.08 - Veranstaltungen als Zuwendungen nach § 31d WpHG: Zulässigkeit von Veranstaltungen mit Kunden, Mitarbeitern und Organen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) im Umfeld der FRUG-Gesetzgebung
17.07.08 - Arbeitsrechtliche Besonderheiten der Implementierung von Compliance-Programmen – Rechtsfolgen: Besteht die Pflicht zur Durchsetzung von Compliance-Richtlinien?
11.07.08 - Rückruf-Management als Bestandteil unternehmerischer Compliance
19.06.08 - Nachbetrachtung: Strafbare Vorteilsgewährung an Amtsträger als Repräsentanten des Staates (StGB § 333): Einladungen keine strafbare Vorteilsgewährung, sondern ein legitimes Interesse eines Sponsors
17.06.08 - Mangels genauer und aufgeschlüsselter empirischer Daten besteht über die Anwendung des Internationale Bestechungsgesetzes Unsicherheit
12.06.08 - US-Bundesgericht bestätigt weite Auslegung von US-Anti-Korruptionsvorschriften - Foreign Corrupt Practices Act of 1977 (FCPA)
14.05.08 - Der US-False Claims Act ein EI Dorado für Whistleblower - US-Gesetzesregelung für die amerikanische öffentliche Hand ein Segen
07.05.08 - Compliance mit dem neuen EU-Chemikalienrecht REACH – Die sorgfältige Vorbereitung ist existenziell - Der Geltungsbereich von REACH ist sehr breit aufgestellt
02.05.08 - Rechtliche Grundlagen für Aufsichtsratsprüfungsausschüsse und ihre Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet der Compliance - "Compliance"-Themen gehören nach EU-Recht weder zu den verpflichtenden noch zu den empfohlenen Aufgaben eines Prüfungsausschusses
22.04.08 - Die Compliance-Praxis im Finanzdienstleistungssektor nach Solvency II
21.04.08 - Anforderungen an die Organisation in börsennotierten Unternehmen zur Erfüllung insiderrechtlicher Pflichten
11.04.08 - Selbstreinigung: Vergaberechtliche "Medizin" als Compliance-Maßnahme – So können als unzuverlässig geltende Unternehmen ihre Eignung und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen
08.04.08 - Bezirksgericht Zürich lässt Arrestdurchgriff auf treuhänderisches trust-Vermögen zu
08.04.08 - Organisationsverschulden des Arbeitgebers und Schadensteilung bei Arbeitnehmerhaftung BGB a.F. §§ 254 Abs. 1,276; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ZPO §§ 286, 301
07.04.08 - Verpflichtung zur Mitteilung nach §§ 2111. WpHG bei einer Umfirmierung: Die Auswirkungen des Urteils auf die inhaltliche Ausgestaltung von Compliance-Verfahren sind erheblich
07.04.08 - Studie von Ernst & Young: Ergebnisse einer Befragung der Stakeholder zu Risikomanagement und Compliance
07.04.08 - Welche Auswirkungen hat das ausländisches Unternehmensstrafrecht auf Compliance und Unternehmenspraxis?
27.03.08 - Untreue durch Nutzung einer "schwarzen Kasse" (StGB §§ 266,299 a. F.) – Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14.5.2007, in dem es um Schwarze Kassen bei der Siemens AG ging
26.03.08 - Internationale Gerichtsurteile: US-Bundesgericht verschärft Anforderungen an Sexual Harassment-Klagen (Civil Rights Act of 1964)
12.03.08 - Untreue durch Zahlung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Vergütung an Betriebsratsmitglieder (StGB §§ 266 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1; BetrVG § 119 Abs. 1 Nr. 3, EBRG §§ 42 Nr. 3,44 Abs. 1 Nr. 2)
11.03.08 - Unternehmensethik und Compliance-Management – Zwei Seiten einer Medaille - Ein striktes Compliance-Management ist die notwendige Basis für jede Unternehmensethik
10.03.08 - Zur Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, insbesondere bei Aufsichtsratswahlen (AktG §§ 100,105, 161,243 Abs. 1)
06.03.08 - Der FSA-Kodex -"Healthcare Compliance" in Deutschland - Der FSA-Kodex vom 16.1.2004 stellt gegenüber den bisherigen verbandsübergreifenden Bemühungen eine Zäsur dar
25.02.08 - Corporate Compliance im aktienrechtlichen Unternehmensverbund - Die Unternehmensleitung sollte bei entsprechendem Gefahrenpotential eine auf Haftungsvermeidung und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichten
14.02.08 - Fünf Punkte, die ausländische Unternehmen über den United States Foreign Corrupt Practices Act ("FCPA") wissen sollten
13.02.08 - Die Einfallstore des Kartellrechts in die Unternehmenspraxis - wie man sie erkennen und wieder schließen kann
13.02.08 - Verstößt der Arbeitgeber gegen das Diskriminierungsverbot, kann der Stellenbewerber Entschädigung nach § 15 AGG verlangen
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