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DB AG: Compliance ist Kampf gegen Korruption
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Compliance bei der Deutschen Bahn: Kern ist seit 2000 der Kampf gegen Betrug und Bestechung Fünf Jahre Korruptionsbekämpfung bei der DB AG. Insgesamt wurden 430 Fälle bearbeitet
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(08.01.07) - Wer bei der Deutschen Bahn (DB) nach einem detaillierten Compliance-Programm oder nach Verhaltensregeln/-richtlinien etc. Ausschau hält, wird zumindest im für die Öffentlichkeit zugänglichen DB-Web-Auftritt nicht fündig. Zwar wurden nach eigenen Angaben Verhaltensrichtlinien verfasst, die konkrete Handlungsvorgaben für alle DB-Mitarbeiter beinhalten. Auch wurde das interne Kontrollsystem, wie das Vier-Augen-Prinzip und das Rotationssystem, nach eigenem Bekunden verbessert – doch diese, in schriftlicher Form festgehaltenen Regeln sind für die Öffentlichkeit nicht einseh- und dadurch bewertbar.
Mit Vertragspartnern der Deutschen Bahn AG wurden darüber hinaus so genannte Leitlinien abgestimmt, die das Wertemanagement auf beiden Seiten anerkennen. Und die "Allgemeinen Einkaufsbedingungen" enthalten heute so genannte Integritätsklauseln, die harte Konsequenzen deutlich machen, die bei korruptivem Verhalten von Firmen auch uneingeschränkt Anwendung finden.
"Sinn und Ziel der Compliance-Arbeit im Konzern ist es, ehrliche Mitarbeiter zu schützen, die ethischen Werte des Unternehmens zu stützen und mit integren Partnern 'saubere' Geschäfte zu machen", heißt es in einer Erklärung. Dafür habe das Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren viel geleistet, insbesondere auch auf dem Gebiet der Vorbeugung. So scheint sich die Arbeit der Compliance-Abteilung der DB vornehmlich auf die Korruptionsbekämpfung zu beschränken. Die DB bezeichnet sich sogar selbst als "Vorbild bei der Bekämpfung der Korruption".
Mit dem Korruptionsbericht 2005 (veröffentlicht im Februar 2006) zog die Deutsche Bahn AG Zwischenbilanz nach fünf erfolgreichen Jahren in der Bekämpfung von Betrug und Bestechlichkeit: 430 Fälle wurden im eigens gegründeten Lenkungskreis Compliance behandelt. In 124 Fällen wurden Strafanzeigen erstattet beziehungsweise Staatsanwaltschaften und Polizei umfassend in ihrer Aufklärungsarbeit unterstützt. Die Ermittlungen führten zum Teil zu hohen Haftstrafen für nunmehr ehemalige Mitarbeiter des Konzerns, aber auch für Beteiligte, die außerhalb der DB AG "mitverdienten".
Die arbeitsrechtlichen Maßnahmen, die eingeleitet wurden, reichten von der Ermahnung bis zur fristlosen Kündigung. Auch das Bundeseisenbahnvermögen musste tätig werden. Denn zu den betroffenen Beschäftigten zählen auch Beamte aus der Zeit der Deutschen Bundesbahn, die – neben dem straf- und zivilrechtlichen Vorgehen – disziplinarrechtlichen Schritte der für sie zuständigen Behörde riskieren.
"Das beste Mittel gegen Korruption ist und bleibt das Licht der Öffentlichkeit. Deshalb gehen wir offensiv mit dem Thema Korruption um. Das ist nicht immer bequem, aber wirkungsvoll", sagte seinerzeit Hartmut Mehdorn, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG, der die Compliance-Arbeit von Anfang an zur Chefsache erklärt hat: Im Jahr 2000 wurde das Antikorruptionsprogramm gestartet, das systematisch aufgebaut ist und inzwischen als Vorbild großes nationales und internationales Interesse weckt. Mehdorn sagte ferner: "Es soll jeder wissen, dass die DB AG Korruption nicht als notwendiges Übel oder als Begleiterscheinung betrachtet, sondern engagiert bekämpft. Davon versprechen wir uns eine hohe präventive Wirkung."
Kernstücke der Korruptionsbekämpfung bei der DB AG sind die Ombudsleute als Vertrauensanwälte, die Hinweise entgegen nehmen, sowie der Lenkungskreis Compliance, der sich mit allen Hinweisen intensiv auseinandersetzt und die internen Ermittlungen einleitet.
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Regine Puls Compliance-Beauftragte der DB AG
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"Objektivität sowie die Suche nach be- und entlastendem Beweismaterial sind der Garant dafür, dass immer mehr Hinweisgeber Vertrauen fassen, sich auch direkt an die bahninternen Stellen zu wenden", meint Regina Puls, die Compliance-Beauftragte der DB AG. "Der eigentliche Erfolg unserer Arbeit liegt darin, dass unsere ehrlichen Mitarbeiter und die Geschäftspartner, die saubere Geschäfte mit uns machen wollen, die Möglichkeit nutzen, auf Missstände, Unregelmäßigkeiten und Straftaten hinzuweisen und insofern das Konzept und auch die Unternehmenskultur unterstützen. Denn Betrug und Bestechlichkeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie schädigen unser Unternehmen und bringen Arbeitsplätze in Gefahr." Seit dem 1. Juli 2006 ist Rechtsanwalt Eckart C. Hild Ombudsmann bei der Deutschen Bahn AG. Er tritt damit die Nachfolge von Dr. Rainer Buchert an. Hild ist Fachanwalt für Strafrecht und begann seine Tätigkeit als Strafverteidiger 1975 in Frankfurt am Main. Neben der Tätigkeit als Anwalt ist er Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Lehrbeauftragter der Fernuniversität Hagen. Hild ist renommierter Strafrechtler und genießt in Verteidiger- und Mandantenkreisen hohes Ansehen.
"Das System der Ombudsleute hat sich bei uns bewährt. Als Anwälte unterliegen sie einer gesetzlichen Schweigepflicht, die eine Offenbarung der Identität der Hinweisgeber ohne deren Willen verbietet. Dies - und auch der persönliche Kontakt - wird von unseren Hinweisgebern geschätzt", berichtete Regina Puls. Kernstück der Korruptionsbekämpfung ist das Ombudsmann-System mit den beiden Ombudsleuten als Vertrauensanwälten, die Hinweise entgegennehmen, sowie der Lenkungskreis Compliance, der sich mit allen Hinweisen intensiv auseinandersetzt und die internen Ermittlungen führt. Der zweite Ombudsmann ist seit dem Jahr 2000 der Berliner Anwalt Dr. Edgar Joussen.
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Eckart C. Hild Ombudsmann bei der Deutschen Bahn AG
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Corporate Governance
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Die Corporate Governance-Grundsätze der Deutschen Bahn AG wurden im März 2003 vom Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedet. Sie sind nach Beendigung der Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2002 am 2. Juli 2003 in Kraft getreten.
Die Bahn führt damit, obwohl noch nicht aktienseitig börsennotiert, Verhaltensmaßstäbe für die Leitung und Überwachung der Gesellschaft ein, die zu einer höheren Transparenz für den nationalen und internationalen Kapitalmarkt beitragen soll. Nicht börsennotierte Gesellschaften können sich diesen deutschen Corporate Governance Grundsätzen freiwillig anschließen.
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Datenschutz
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Die Datenschutz-Grundsätze der Deutschen Bahn AG sind im Internet veröffentlicht (Letzte Aktualisierung: 23.09.2006) und werden hier auszugsweise zitiert:
"Wir verstehen Datenschutz als kundenorientiertes Qualitätsmerkmal Da uns der Schutz Ihrer persönlichen Daten wichtig ist, vor allem in Bezug auf Wahrung des Persönlichkeitsrechts bei der Verarbeitung und Nutzung dieser Informationen, informieren wir Sie über folgende Punkte:
1. Allgemeine Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit Zweck der Speicherung Ihre persönlichen Daten sowie spätere Änderungen Ihrer persönlichen Daten während einer Buchung verwenden wir für die Abwicklung Ihrer Bestellung auf diesem Internetauftritt. Unter Abwicklung der Bestellung verstehen wir die Durchführung von Reservierung, Bestellung und Zahlung, im Falle von Postversand die Zustellung von Unterlagen an die genannte Adresse, ggf. die Abwicklung von Stornierungen und Erstattungen, jedoch kein unaufgefordertes Zusenden unseres Newsletters oder von E-Mails.
Unser Ziel ist es zum einem, Ihnen ein Ihren Wünschen und Präferenzen entsprechendes Informations-Angebot zu unterbreiten. Zum anderen möchten wir unsere Angebote optimal Ihrer Nachfrage und Ihren Bedürfnisse anpassen. Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte außerhalb des DB-Konzerns weitergegeben. Externe Dienstleister, die für uns im Auftrag Daten verarbeiten, sind im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes vertraglich streng verpflichtet und zählen datenschutzrechtlich nicht zu Dritten.
Unsere Kundendatenbank sowie unser Internetserver entsprechen höchsten Sicherheitsmaßstäben und gewährleisten daher nach bestem Wissen und Gewissen größtmöglichen Schutz Ihrer Daten gegen Verlust, Missbrauch sowie unberechtigte und unbefugte Zugriffe, Offenlegung, Veränderung und Löschung. Die Übermittlung Ihrer Daten zu unserem Internetserver wird mit dem aktuellsten Sicherheitsstandard des SSL [Secure-Socket-Layer]-Verfahrens mit bis zu 128 bit Verschlüsselung durchgeführt.
Durchsetzung und Einhaltung dieser Datenschutzerklärungen Die Deutsche Bahn verpflichtet sich, die oben genannten Punkte in Bezug auf den Datenschutz wie beschrieben einzuhalten. Dies wird durch den Datenschutzbeauftragten der DB AG überwacht. und/oder Kritik in Bezug auf den Datenschutz auf den Internetauftritten des DB-Konzerns haben, so kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragter der DB AG.
3. Wie sicher sind meine Daten in Ihrer Datenbank aufbewahrt? Ihre übertragenen Daten, werden bei uns sicher hinter einer Reihe von Firewalls gespeichert und so jedem externen Zugriff entzogen. Wir behandeln Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz, d. h. es erfolgt weder eine Weiterverarbeitung Ihrer Daten noch eine Weitergabe an Dritte außerhalb der DB." (Deutsche Bahn: ra)
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Lesen Sie weitere Compliance-Themen in der Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen.
Corporate Compliance Zeitschrift“ (CCZ) heißt die neueste juristische Fachzeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen. Die CCZ erscheint ab Januar 2008 sechsmal jährlich in den Verlagen C.H.Beck / Franz Vahlen und wird von Compliance-Magazin.de (Hrsg. Presse, Messe & Kongresse Verlags GmbH) vertrieben.
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Leseproben der Corporate Compliance Zeitschrift
02.12.08 - Mehrfache Zahlungsverpflichtungen des "schmierenden" Unternehmens als Korruptionsfolge
26.11.08 - Der Wert von Compliance und Unternehmenskultur - Ergebnisse der aktuellen Studie von PricewaterhouseCoopers zur Wirtschaftskriminalität
25.11.08 - Nebenleistungen an Aufsichtsratsmitglieder und der (unnötige) Ruf nach dem Gesetzgeber
18.11.08 - Der Standard Compliance Code (SCC) der österreichischen Kreditwirtschaft
17.11.08 - Die Wandlung der Compliance-Funktion in Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen unter besonderer Beachtung der neuen Berichtspflicht an das Senior-Management
06.11.08 - Anforderungen an die Organisation der Geldwäscheprävention bei Bankinstituten - ausgewählte Einzelfragen
29.10.08 - Wie sich die Trade Compliance im Unternehmen gewährleisten lässt
20.10.08 - Die externe Ombutsstelle - Risiko für die Wirksamkeit außerordentlicher Kündigungen?
19.09.08 - Ein Phänomen: Geschmierte Gewerkschaften als Teil der Pflege der koalitionspolitischen Landschaft
28.08.08 - Die Zukunft des Automobilvertriebs und damit verbundener Dienstleistungen im EU-Recht unter Compliance-Gesichtspunkten
21.08.08 - Compliance-Klauseln: Gut gemeint aber unwirksam? - Compliance-Klauseln spielen bisher weitgehend nur eine Rolle im Business-to-Business-Bereich
11.08.08 - Compliance als strategisches Risiko globaler Unternehmen
05.08.08 - Gesucht wird ein Compliance-Officer - Ein 200.000 Euro-Beispiel aus der Praxis
31.07.08 - "Willful Blindness" im Wirtschaftsstrafrecht - Kann ungewollte Unwissenheit vor Strafe schützen?
25.07.08 - Veranstaltungen als Zuwendungen nach § 31d WpHG: Zulässigkeit von Veranstaltungen mit Kunden, Mitarbeitern und Organen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) im Umfeld der FRUG-Gesetzgebung
17.07.08 - Arbeitsrechtliche Besonderheiten der Implementierung von Compliance-Programmen – Rechtsfolgen: Besteht die Pflicht zur Durchsetzung von Compliance-Richtlinien?
11.07.08 - Rückruf-Management als Bestandteil unternehmerischer Compliance
19.06.08 - Nachbetrachtung: Strafbare Vorteilsgewährung an Amtsträger als Repräsentanten des Staates (StGB § 333): Einladungen keine strafbare Vorteilsgewährung, sondern ein legitimes Interesse eines Sponsors
17.06.08 - Mangels genauer und aufgeschlüsselter empirischer Daten besteht über die Anwendung des Internationale Bestechungsgesetzes Unsicherheit
12.06.08 - US-Bundesgericht bestätigt weite Auslegung von US-Anti-Korruptionsvorschriften - Foreign Corrupt Practices Act of 1977 (FCPA)
14.05.08 - Der US-False Claims Act ein EI Dorado für Whistleblower - US-Gesetzesregelung für die amerikanische öffentliche Hand ein Segen
07.05.08 - Compliance mit dem neuen EU-Chemikalienrecht REACH – Die sorgfältige Vorbereitung ist existenziell - Der Geltungsbereich von REACH ist sehr breit aufgestellt
02.05.08 - Rechtliche Grundlagen für Aufsichtsratsprüfungsausschüsse und ihre Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet der Compliance - "Compliance"-Themen gehören nach EU-Recht weder zu den verpflichtenden noch zu den empfohlenen Aufgaben eines Prüfungsausschusses
22.04.08 - Die Compliance-Praxis im Finanzdienstleistungssektor nach Solvency II
21.04.08 - Anforderungen an die Organisation in börsennotierten Unternehmen zur Erfüllung insiderrechtlicher Pflichten
11.04.08 - Selbstreinigung: Vergaberechtliche "Medizin" als Compliance-Maßnahme – So können als unzuverlässig geltende Unternehmen ihre Eignung und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen
08.04.08 - Bezirksgericht Zürich lässt Arrestdurchgriff auf treuhänderisches trust-Vermögen zu
08.04.08 - Organisationsverschulden des Arbeitgebers und Schadensteilung bei Arbeitnehmerhaftung BGB a.F. §§ 254 Abs. 1,276; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ZPO §§ 286, 301
07.04.08 - Verpflichtung zur Mitteilung nach §§ 2111. WpHG bei einer Umfirmierung: Die Auswirkungen des Urteils auf die inhaltliche Ausgestaltung von Compliance-Verfahren sind erheblich
07.04.08 - Studie von Ernst & Young: Ergebnisse einer Befragung der Stakeholder zu Risikomanagement und Compliance
07.04.08 - Welche Auswirkungen hat das ausländisches Unternehmensstrafrecht auf Compliance und Unternehmenspraxis?
27.03.08 - Untreue durch Nutzung einer "schwarzen Kasse" (StGB §§ 266,299 a. F.) – Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14.5.2007, in dem es um Schwarze Kassen bei der Siemens AG ging
26.03.08 - Internationale Gerichtsurteile: US-Bundesgericht verschärft Anforderungen an Sexual Harassment-Klagen (Civil Rights Act of 1964)
12.03.08 - Untreue durch Zahlung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Vergütung an Betriebsratsmitglieder (StGB §§ 266 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1; BetrVG § 119 Abs. 1 Nr. 3, EBRG §§ 42 Nr. 3,44 Abs. 1 Nr. 2)
11.03.08 - Unternehmensethik und Compliance-Management – Zwei Seiten einer Medaille - Ein striktes Compliance-Management ist die notwendige Basis für jede Unternehmensethik
10.03.08 - Zur Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, insbesondere bei Aufsichtsratswahlen (AktG §§ 100,105, 161,243 Abs. 1)
06.03.08 - Der FSA-Kodex -"Healthcare Compliance" in Deutschland - Der FSA-Kodex vom 16.1.2004 stellt gegenüber den bisherigen verbandsübergreifenden Bemühungen eine Zäsur dar
25.02.08 - Corporate Compliance im aktienrechtlichen Unternehmensverbund - Die Unternehmensleitung sollte bei entsprechendem Gefahrenpotential eine auf Haftungsvermeidung und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichten
14.02.08 - Fünf Punkte, die ausländische Unternehmen über den United States Foreign Corrupt Practices Act ("FCPA") wissen sollten
13.02.08 - Die Einfallstore des Kartellrechts in die Unternehmenspraxis - wie man sie erkennen und wieder schließen kann
13.02.08 - Verstößt der Arbeitgeber gegen das Diskriminierungsverbot, kann der Stellenbewerber Entschädigung nach § 15 AGG verlangen
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