Auf Basis der oben skizzierten sieben Konzernwerte hat Deutsche Post World Net einen Verhaltenskodex erarbeitet, der seit Mitte 2006 in allen Regionen und Unternehmensbereichen gültig ist. Als "ethischer Kompass" sind in diesem Code of Conduct die Leitlinien für das tägliche Verhalten im Arbeitsalltag der mehr als 500.000 Mitarbeiter festgeschrieben.
Der Code of Conduct regelt Aspekte wie Menschenrechte, Chancengleichheit, Diskriminierung, Transparenz, Bestechlichkeit, Korruption und andere Themen.
Respekt, Toleranz, Ehrlichkeit und Offenheit sowie Integrität gegenüber Mitarbeitern und Kunden sowie die Bereitschaft zur Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung sind die Grundpfeiler des Verhaltenskodex.
Die Leitlinien gelten unabhängig von Hierarchiestufen für alle Beschäftigten und alle Unternehmensbereiche. Der Code of Conduct orientiert sich an internationalen Übereinkünften und Leitlinien wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Global Compact der Vereinten Nationen.
Als wesentliche Elemente sind die Einhaltung von Menschenrechten, Chancengleichheit, Transparenz sowie eindeutige Positionen im Kampf gegen Diskriminierung, Bestechlichkeit und Korruption festgelegt.
Code of Conduct (Verhaltensregeln) Die schwierige Frage "Was ist korrektes Verhalten" beantwortet die DPWN mit einer grundlegenden Feststellung und einem Tipp: "Es gibt keine Alternative zu persönlicher Integrität und gesundem Urteilsvermögen. Sind unsere Mitarbeiter mit einer schwierigen Situation konfrontiert, sollten sie sich folgende Fragen stellen: 1. Ist meine Handlung oder Entscheidung legal? 2. Entspricht sie unseren Werten und Leitlinien? 3. Ist sie richtig und frei von persönlichen Interessen? 4. Hält meine Handlung oder Entscheidung einer öffentlichen Prüfung stand? Wie würde sie in einer Zeitungsmeldung wirken? 5. Schützt meine Handlung oder Entscheidung den Ruf von Deutsche Post World Net als Konzern mit hohen ethischen Standards? Können alle Fragen mit "Ja" beantwortet werden, dann ist die Handlung oder Entscheidung höchstwahrscheinlich korrekt und stimmt mit den nachfolgenden Leitlinien überein."
Unsere ethische Verpflichtung geregelt wird hier:
>> Qualität im Fokus
>> Kundenzufriedenheit
>> Gesetze und ethische Grundsätze Von unseren Corporate Values geleitet, streben wir eine nachhaltige Entwicklung unseres Geschäfts an, die sich auf drei Säulen stützt: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Umweltschutz und soziale bzw. gesellschaftliche Verantwortung. Wir werden den unterschiedlichen Interessen unserer Kunden und Geschäftspartnern durch integres, faires und ehrliches Verhalten gerecht. Herausragende Leistungen sowohl bei unserer Geschäftsentwicklung wie bei unserem ethischen Verhalten sind unser Ziel.
>> Transparenz Wir verpflichten uns zum offenen Umgang mit unseren Kunden, Aktionären, Beschäftigten, Lieferanten, Geschäftspartnern sowie anderen Organisationen und Institutionen. Bei unserer Kommunikation - nach innen wie nach außen - haben Transparenz und Redlichkeit Priorität. Die Öffentlichkeit erhält den nach international anerkannten Standards der Corporate Governance vorgeschriebenen oder empfohlenen Zugang zu Informationen über unser Unternehmen.
>> Standards für Rechnungslegung und Berichtswesen Deutsche Post World Net stützt ihre Entscheidungsprozesse auf die Richtigkeit und Genauigkeit der Aufzeichnungen des Rechnungswesens. Besondere Bedeutung hat dabei die vertrauliche Behandlung von Sicherheits- und Personaldaten sowie von Rechnungs- und Finanzdaten. Alle geschäftlichen Vorgänge müssen in unseren Büchern nach Maßgabe festgelegter Verfahren und Prüfungsgrundsätze und allgemein anerkannter Grundsätze der Rechnungslegung ausgewiesen werden. Diese Aufzeichnungen beinhalten die notwendigen Informationen über die jeweiligen Transaktionen.
>> Geldwäsche Deutsche Post World Net befolgt alle Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche – darin eingeschlossen sind auch diejenigen Bestimmungen und Vorschriften, nach denen Währungsgeschäfte mit gesperrten Personen (Blocked Persons) gemeldet werden müssen.
Unsere Standards für Zusammenarbeit geregelt wird hier:
>> Individuelle Verantwortung und Einbindung
>> Gegenseitiger Respekt und Offenheit
>> Chancengleichheit/Diversity Chancengleichheit ist ein wichtiger Bestandteil unserer Beschäftigungspolitik. Deshalb fördern wir Vielfalt und Toleranz mit dem Ziel, ein Höchstmaß an Produktivität, Kreativität und Effizienz zu erreichen. Maßstab für die Beurteilung der Beschäftigten sind ihre Fähigkeiten, ihre Leistung und ihr ethisches Verhalten.Wir diskriminieren niemanden aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Neigung, Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale und dulden diesbezüglich keine Diskriminierung. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, zu einer Atmosphäre respektvollen Miteinanders beizutragen, in der jegliche Art von persönlicher Belästigung ausgeschlossen wird - dazu gehören Arbeitsplatzschikanen, unerwünschte sexuelle Annäherungen, unerwünschter Körperkontakt, unsittliche Angebote oder ein durch beleidigende Witze, Bemerkungen und Erniedrigungen beeinträchtigtes Arbeitsumfeld.
>> Gesundheitsmanagement Unsere Beschäftigten verdienen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Wir legen deshalb größten Wert auf die Befolgung unserer Gesundheits- und Arbeitsschutzrichtlinien. Wir sind bestrebt, das körperliche und psychische Wohlbefinden unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Unsere Ziele sind niedrigere Krankheits- und Arbeitsunfallquoten. Wir betreiben Gesundheitsförderung als Schlüsselelement für eine nachhaltige Produktivität und Qualität unserer Dienstleistungen. Unsere Gesundheits- und Arbeitsschutzpolitik an allen Standorten weltweit beinhaltet auch das Verbot von illegalen Drogen am Arbeitsplatz. Gewalt in jeglicher Form sowie Tätlichkeiten am Arbeitsplatz, einschließlich Bedrohungen und Einschüchterungen, sind in unserem Konzern verboten.
>> Unternehmenseigentum Die private Nutzung von Unternehmenseigentum, einschließlich Arbeitsleistungen, Hilfs- und Betriebsstoffen, Ausrüstungen, Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern, ist - soweit nicht durch gesonderte Vereinbarungen ausdrücklich gestattet - untersagt. Jeder Beschäftigte ist für den Schutz und die sachgerechte Nutzung des Eigentums von Deutsche Post World Net verantwortlich. Geistiges Eigentum ist ein wertvolles Gut, das vor unbefugter Verwendung und Offenlegung zu schützen ist. Dies umfasst Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen, Urheberrechte, Handelsmarken und Logos sowie Kundenlisten, Geschäftschancen und Produktspezifikationen - und gilt unabhängig davon, ob sich das geistige Eigentum im Besitz des Konzerns, angeschlossener Unternehmen oder von Geschäftspartnern befindet.
>> Rechtliche Verfahren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben alle Tätigkeiten zu unterlassen, die Deutsche Post World Net oder ihre Beschäftigten in ungesetzliche Praktiken verwickeln könnten. Das betrifft den Personaleinsatz ebenso wie den Einsatz von Betriebsvermögen. Auf Klagen, Gerichtsverfahren und Ermittlungen, die Deutsche Post World Net betreffen, ist zum Schutze und zur Verteidigung des Unternehmens zügig und angemessen zu reagieren. Beschäftigte, denen in einer geschäftlichen Angelegenheit eine Klage, ein sonstiges Gerichtsverfahren oder eine Ermittlung droht, haben sich unverzüglich mit ihrer Rechtsabteilung in Verbindung zu setzen.
>> Insider-Informationen Personen im Besitz von Insider-Informationen ist der Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten mit Bezug zu Aktien der Unternehmen des Konzerns Deutsche Post World Net gesetzlich untersagt. Auch durch die Weitergabe der Insider-Informationen und die Empfehlung der jeweiligen Finanzinstrumente setzen sich die Beschäftigten dem Risiko zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verfolgung aus. Dabei ist es gleich, ob der Betreffende zu seinem eigenen Vorteil oder für Dritte handelt oder diese beauftragt.
Integrität in unserer Geschäftspraxis geregelt wird hier:
>> Das Vertrauen der Aktionäre >> Dialog mit den Geschäftspartnern
>> Interessenkonflikte Wir erwarten von unseren Vorstandsmitgliedern, Führungskräften und Beschäftigten ethisch einwandfreies Handeln im Umgang mit Interessenkonflikten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten ihre Vorgesetzten über Beziehungen zu Personen oder Firmen, mit denen Deutsche Post World Net Geschäfte tätigt, die zu Interessenkonflikten führen könnten - wie z. B. Verwandtschaftsverhältnisse, Partnerschaften, Geschäftspartnerschaften oder Investitionen - in Kenntnis setzen.
>> Fairer Wettbewerb Wir sind den Prinzipien der freien Marktwirtschaft und des fairen Wettbewerbs verpflichtet. Unser Geschäft betreiben wir ausschließlich nach dem Leistungsprinzip und auf der Grundlage des freien, ungehinderten Wettbewerbs. Lieferanten, Beauftragte oder sonstige Zwischenhändler beschäftigen wir nur nach sorgfältiger und gerechter Leistungsbeurteilung. Wir sind gesetzlich verpflichtet, geschäftliche Entscheidungen im besten Interesse des Unternehmens und unabhängig von Absprachen oder Übereinkommen mit Wettbewerbern zu treffen. Deutsche Post World Net und ihre Beschäftigten werden von jeglichem Verhalten Abstand nehmen, das gegen Kartellgesetze verstößt.
>> Bestechung und Korruption Wir sind überzeugt, dass die exzellente Qualität unserer Dienstleistungen der Schlüssel zu unserem Erfolg ist. Wir pflegen deshalb Transparenz im Umgang mit allen Kunden, Lieferanten und Behörden und entsprechen internationalen Antikorruptionsstandards, wie sie im "Global Compact" und lokalen Antikorruptions- und -bestechungsgesetzen festgelegt sind. Dies gilt auch für Geschäfte, bei denen der Eindruck entstehen könnte, sie seien zur Gewährung von Zugeständnissen oder Vorteilen arrangiert.
>> Geschenke und Vorteile Keiner unserer Beschäftigten darf von Kunden oder Lieferanten Dienstleistungen, Geschenke oder Vorteile fordern oder akzeptieren, die das persönliche Verhalten hinsichtlich der Tätigkeit für das Unternehmen beeinflussen oder beeinflussen könnten. Akzeptabel sind Geschenke und Bewirtung ausschließlich in einem Rahmen, der nicht über übliche Gepflogenheiten ethisch einwandfreier Geschäftspraktiken und geltende Gesetze hinausgeht. Im Zweifelsfall sollten die Beschäftigten ihre Vorgesetzten oder die Personalabteilung ansprechen.
>> Finanzielle Zuwendungen an Dritte Deutsche Post World Net gestattet grundsätzlich keine finanziellen Zuwendungen an Dritte. Dies gilt auch für Regionen, in denen solche gesetzlich erlaubt sind. Sofern in einzelnen Regionen derartige Zahlungen örtliche Geschäftsgepflogenheit und nicht durch konkrete Gesetzesvorschriften reguliert oder verboten sind, werden die Unternehmen von Deutsche Post World Net gleichwohl nach besten Kräften bestrebt sein, derartige Zahlungen, die grundsätzlich abgelehnt werden, zu vermeiden. Regionale Direktoren können in Ausnahmefällen, unter klar vorgegebenen Bedingungen, die in regionalen Richtlinien und Regelungen festgelegt sind, und ausschließlich in Ländern, in denen solche Zahlungen nicht gesetzlich untersagt sind, solche finanziellen Zuwendungen an Dritte ausnahmsweise genehmigen - jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es sich um geringe Barbeträge oder kleine Geschenke im Rahmen örtlicher Gepflogenheiten handelt und sie ausschließlich dazu dienen, routinemäßige Geschäftsabläufe sicherzustellen oder zu beschleunigen. Alle derartigen Zahlungen müssen ordnungsgemäß verbucht und in den Büchern und Aufzeichnungen der Unternehmen ausgewiesen werden.
>> Datenschutz Unsere Beschäftigten dürfen Informationen, soweit sie der Öffentlichkeit nicht bereits bekannt sind, nicht zu ihrer persönlichen Bereicherung oder zum Nutzen Dritter preisgeben. Hierzu zählen technische Daten, Finanzdaten, Betriebsdaten, Kundeninformationen, Aktennotizen und sonstige Informationen, die sich auf das Geschäft unseres Konzerns und seine betrieblichen Aktivitäten und Zukunftspläne beziehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in Bezug auf personenbezogene Daten, insbesondere von Kunden, Beschäftigten und Aktionären, einschlägige Gesetze und betriebliche Vorschriften zu befolgen. Personenbezogene Daten natürlicher und (soweit gesetzlich gleichgestellt) juristischer Personen dürfen nur entsprechend den jeweiligen Vorgaben erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Unsere gesellschaftliche Verantwortung geregelt wird hier:
>> Gesellschaftliche Belange
>> Umwelt
>> Zugehörige Richtlinien und Regelungen, lokal geltende Kodizes Der vollständige DPWN-Code of Conduct siehe hier
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Lesen Sie weitere Compliance-Themen in der Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen.
Corporate Compliance Zeitschrift“ (CCZ) heißt die neueste juristische Fachzeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen. Die CCZ erscheint ab Januar 2008 sechsmal jährlich in den Verlagen C.H.Beck / Franz Vahlen und wird von Compliance-Magazin.de (Hrsg. Presse, Messe & Kongresse Verlags GmbH) vertrieben.
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Leseproben der Corporate Compliance Zeitschrift
02.12.08 - Mehrfache Zahlungsverpflichtungen des "schmierenden" Unternehmens als Korruptionsfolge
26.11.08 - Der Wert von Compliance und Unternehmenskultur - Ergebnisse der aktuellen Studie von PricewaterhouseCoopers zur Wirtschaftskriminalität
25.11.08 - Nebenleistungen an Aufsichtsratsmitglieder und der (unnötige) Ruf nach dem Gesetzgeber
18.11.08 - Der Standard Compliance Code (SCC) der österreichischen Kreditwirtschaft
17.11.08 - Die Wandlung der Compliance-Funktion in Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen unter besonderer Beachtung der neuen Berichtspflicht an das Senior-Management
06.11.08 - Anforderungen an die Organisation der Geldwäscheprävention bei Bankinstituten - ausgewählte Einzelfragen
29.10.08 - Wie sich die Trade Compliance im Unternehmen gewährleisten lässt
20.10.08 - Die externe Ombutsstelle - Risiko für die Wirksamkeit außerordentlicher Kündigungen?
19.09.08 - Ein Phänomen: Geschmierte Gewerkschaften als Teil der Pflege der koalitionspolitischen Landschaft
28.08.08 - Die Zukunft des Automobilvertriebs und damit verbundener Dienstleistungen im EU-Recht unter Compliance-Gesichtspunkten
21.08.08 - Compliance-Klauseln: Gut gemeint aber unwirksam? - Compliance-Klauseln spielen bisher weitgehend nur eine Rolle im Business-to-Business-Bereich
11.08.08 - Compliance als strategisches Risiko globaler Unternehmen
05.08.08 - Gesucht wird ein Compliance-Officer - Ein 200.000 Euro-Beispiel aus der Praxis
31.07.08 - "Willful Blindness" im Wirtschaftsstrafrecht - Kann ungewollte Unwissenheit vor Strafe schützen?
25.07.08 - Veranstaltungen als Zuwendungen nach § 31d WpHG: Zulässigkeit von Veranstaltungen mit Kunden, Mitarbeitern und Organen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) im Umfeld der FRUG-Gesetzgebung
17.07.08 - Arbeitsrechtliche Besonderheiten der Implementierung von Compliance-Programmen – Rechtsfolgen: Besteht die Pflicht zur Durchsetzung von Compliance-Richtlinien?
11.07.08 - Rückruf-Management als Bestandteil unternehmerischer Compliance
19.06.08 - Nachbetrachtung: Strafbare Vorteilsgewährung an Amtsträger als Repräsentanten des Staates (StGB § 333): Einladungen keine strafbare Vorteilsgewährung, sondern ein legitimes Interesse eines Sponsors
17.06.08 - Mangels genauer und aufgeschlüsselter empirischer Daten besteht über die Anwendung des Internationale Bestechungsgesetzes Unsicherheit
12.06.08 - US-Bundesgericht bestätigt weite Auslegung von US-Anti-Korruptionsvorschriften - Foreign Corrupt Practices Act of 1977 (FCPA)
14.05.08 - Der US-False Claims Act ein EI Dorado für Whistleblower - US-Gesetzesregelung für die amerikanische öffentliche Hand ein Segen
07.05.08 - Compliance mit dem neuen EU-Chemikalienrecht REACH – Die sorgfältige Vorbereitung ist existenziell - Der Geltungsbereich von REACH ist sehr breit aufgestellt
02.05.08 - Rechtliche Grundlagen für Aufsichtsratsprüfungsausschüsse und ihre Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet der Compliance - "Compliance"-Themen gehören nach EU-Recht weder zu den verpflichtenden noch zu den empfohlenen Aufgaben eines Prüfungsausschusses
22.04.08 - Die Compliance-Praxis im Finanzdienstleistungssektor nach Solvency II
21.04.08 - Anforderungen an die Organisation in börsennotierten Unternehmen zur Erfüllung insiderrechtlicher Pflichten
11.04.08 - Selbstreinigung: Vergaberechtliche "Medizin" als Compliance-Maßnahme – So können als unzuverlässig geltende Unternehmen ihre Eignung und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen
08.04.08 - Bezirksgericht Zürich lässt Arrestdurchgriff auf treuhänderisches trust-Vermögen zu
08.04.08 - Organisationsverschulden des Arbeitgebers und Schadensteilung bei Arbeitnehmerhaftung BGB a.F. §§ 254 Abs. 1,276; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ZPO §§ 286, 301
07.04.08 - Verpflichtung zur Mitteilung nach §§ 2111. WpHG bei einer Umfirmierung: Die Auswirkungen des Urteils auf die inhaltliche Ausgestaltung von Compliance-Verfahren sind erheblich
07.04.08 - Studie von Ernst & Young: Ergebnisse einer Befragung der Stakeholder zu Risikomanagement und Compliance
07.04.08 - Welche Auswirkungen hat das ausländisches Unternehmensstrafrecht auf Compliance und Unternehmenspraxis?
27.03.08 - Untreue durch Nutzung einer "schwarzen Kasse" (StGB §§ 266,299 a. F.) – Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14.5.2007, in dem es um Schwarze Kassen bei der Siemens AG ging
26.03.08 - Internationale Gerichtsurteile: US-Bundesgericht verschärft Anforderungen an Sexual Harassment-Klagen (Civil Rights Act of 1964)
12.03.08 - Untreue durch Zahlung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Vergütung an Betriebsratsmitglieder (StGB §§ 266 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1; BetrVG § 119 Abs. 1 Nr. 3, EBRG §§ 42 Nr. 3,44 Abs. 1 Nr. 2)
11.03.08 - Unternehmensethik und Compliance-Management – Zwei Seiten einer Medaille - Ein striktes Compliance-Management ist die notwendige Basis für jede Unternehmensethik
10.03.08 - Zur Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, insbesondere bei Aufsichtsratswahlen (AktG §§ 100,105, 161,243 Abs. 1)
06.03.08 - Der FSA-Kodex -"Healthcare Compliance" in Deutschland - Der FSA-Kodex vom 16.1.2004 stellt gegenüber den bisherigen verbandsübergreifenden Bemühungen eine Zäsur dar
25.02.08 - Corporate Compliance im aktienrechtlichen Unternehmensverbund - Die Unternehmensleitung sollte bei entsprechendem Gefahrenpotential eine auf Haftungsvermeidung und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichten
14.02.08 - Fünf Punkte, die ausländische Unternehmen über den United States Foreign Corrupt Practices Act ("FCPA") wissen sollten
13.02.08 - Die Einfallstore des Kartellrechts in die Unternehmenspraxis - wie man sie erkennen und wieder schließen kann
13.02.08 - Verstößt der Arbeitgeber gegen das Diskriminierungsverbot, kann der Stellenbewerber Entschädigung nach § 15 AGG verlangen
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