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Orientierung und Handlungssicherheit


Mehr Schutz und Sicherheit für Kritische Infrastrukturen
Freihoff Gruppe bietet maßgeschneiderte und technologisch führende Lösungen auf Basis des KRITIS-Dachgesetzes



Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt und mit dem KRITIS-Dachgesetz einen einheitlichen Rahmen geschaffen. Die Freihoff Gruppe will mit langjähriger Kompetenz und Erfahrung diese Anforderungen schon heute erfüllen.

Egal ob Naturereignisse, Cyberangriffe oder Sabotage, menschliches oder technisches Versagen: Auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) wie Stromnetze, Wasser- und Abwassersysteme, Telekommunikation und Transportinfrastrukturen muss unter allen Bedingungen und jederzeit Verlass sein. Die Anforderungen sind schon heute hoch - und nehmen weiter zu. Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem IT-Sicherheitsgesetz 3.0 eine Weiterentwicklung der bisherigen Gesetzeslage im Bereich der Informationstechnologie und Cybersicherheit beschlossen.

Die Freihoff Gruppe ist in diesen Bereichen technologisch führend, kompetent und leistungsstark aufgestellt - und das seit vielen Jahren. Die sicherheitstechnischen Lösungen des Unternehmens bewähren sich bei einer Vielzahl von KRITIS-Betreibern. (Freihoff Sicherheitsservice: ra)

eingetragen: 19.09.23
Newsletterlauf: 06.11.23

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Auf Basis des neuen Dachgesetzes werden kritische Infrastrukturen erstmals systematisch und umfassend identifiziert und Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit vorgeschrieben. Damit erhalten KRITIS-Betreiber mehr Orientierung und Handlungssicherheit.

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