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Ordnungsmäßigkeit der Buchführung


Wirtschaftsprüfer-Zertifikat für "Mach": Neben den gesetzlichen Bestimmungen wurden auch die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) berücksichtigt
Auch die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) waren Prüfungsgegenstand


IPSAS gehörte  zum Prüfungsumfang
IPSAS gehörte zum Prüfungsumfang Bild: Mach

(06.08.07) - Die Software "Mach" von der Mach AG wurde in der Version 1.6 von einer international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Mit Bericht haben die Prüfer - wie bereits für die Vorversionen auch - die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bescheinigt. Neben den gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts waren die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Prüfgegenstand.

Ebenso gehörten die Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung und die aktuell gültigen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) zum Prüfungsumfang. Geprüft und testiert wurden sowohl Client-Server-Komponenten als auch Web-Anwendungen der integrierten Mach-Software.

In dem Bericht stellen die Prüfer unter anderem fest, dass die Mach Software "ein aus den langjährigen Erfahrungen der bisherigen Entwicklungen gereiftes Programm" ist, "welches aufgrund der laufenden Zusammenarbeit mit den Kunden der Mach AG die Praxis- und Anwenderorientierung gewährleistet." Der Verfahrensdokumentation wird bescheinigt, alle Informationen für eine sachgerechte Handhabung und zukünftige Fortführung des Systems zu enthalten.

Die Prüfer attestieren der Software, "für eine Rechnungslegung, die auch die an IFRS/IAS angelehnten internationalen Standards nach IPSAS berücksichtigt", eine ausreichende Flexibilität zu bieten. Daher könne mit der Mach Software eine Rechnungslegung nach IPSAS umgesetzt werden. In der Ausgestaltung der Anforderungen für die Neue Kommunale Rechnungslegung (NKR) trägt die Software dem Bericht zu Folge den typischen Workflow-Prozessen in öffentlichen Verwaltungen Rechnung und entspreche den gesetzlichen Anforderungen.

Prüfung zur Ordnungsmäßigkeit
Der Prüfung liegen neben den gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts [Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO)] auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) zugrunde.

Ferner wurden verschiedene Stellungnahmen und Entwürfe des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) - unter anderem zur Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung - und die aktuell gültigen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) berücksichtigt. Als Prüfungsleitfaden diente der IDW-Prüfungsstandard für die Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigung (IDW PS 880). (Mach: ra)


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