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Verhinderung der Terrorismusfinanzierung


Sanktionslisten-Abgleich: Überwachung von Geschäfts- und Finanztransaktionen mit kriminellen Organisationen und Personen
Compliance-Lösung verhindert Geschäftsbeziehungen mit möglichen Terroristen und Kriminellen, Geldwäsche und andere Verstöße gegen rechtliche Vorgaben


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(29.11.07) - Group 1 Software stellte die Compliance-Lösung "Global Sentry" in Europa vor. Die automatisierte Lösung lässt sich mit den vorhandenen Applikationen von Unternehmen integrieren und unterstützt so die Prüfung eingehender Transaktionen. So werden beispielsweise Kunden und Kontakte identifiziert, die auf internationalen "schwarzen Listen" wie der US-Amerikanischen OFAC-Liste (Office of Foreign Assets Control) oder der konsolidierten EU-Sanktionsliste gelistet sind. Damit werden Geschäftsbeziehungen zu möglichen Terroristen und Kriminellen, Geldwäsche und andere unbeabsichtigte Verstöße gegen rechtliche Vorgaben verhindert.

Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weisen Unternehmen regelmäßig darauf hin, dass sie zu "Maßnahmen zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung" verpflichtet sind und "Auffälligkeiten nachzugehen haben". Dazu stellen sie die entsprechende Listen mit strafrechtlich verfolgten Personen oder Organisationen zur Verfügung (*).

Das Kernstück von Global Sentry sind leistungsstarke Abgleichfunktionen, basierend auf flexibel einstellbaren Regeln. Die Lösung gibt Geschäftsanalysten und Compliance-Verantwortlichen die vollständige Kontrolle und einen umfassenden Überblick, um die Regeln ohne zusätzlichen Implementierungsaufwand speziell nach den Bedürfnissen ihres Unternehmens einzurichten.

Auf Basis der "Customer Data Quality-Plattform"(CDQ) von Group 1 bietet Global Sentry vorkonfigurierte Abgleichalgorithmen, anhand deren Kundendaten mit internationalen "schwarzen Listen" verglichen werden können. Zu diesen Listen zählen neben der OFAC-Liste die konsolidierte EU-Sanktionsliste ("Consolidated list of persons, groups and entities subject to EU financial sanctions"), auf der auch das deutsche Pendant der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beruht, sowie die Liste der Bank of England oder die OSFI-Liste der kanadischen Finanzinstitutionen (Office of the Superintendent of Financial Institutions). Für den automatisierten Identifikationsprozess, nutzt Global Sentry verschiedene Datenquellen. Eine spezielle Datenbank sorgt für Informationen über Namen aus 120 Kulturräumen. Die Lösung kann darüber hinaus mit weiteren externen oder internen Überwachungslisten erweitert werden.

Der Abgleich von Adresse, Land, Name, ID, Geburtsdatum und weitere Informationen ermöglichen die Risikoeinschätzung über eine sogenannte "Risk Score". Diese Risikomatrix unterstützt Unternehmen bei der Entscheidung darüber, ob eine Transaktion durchgeführt oder verhindert wird. Falscher Alarm wird durch die Kombination der verschiedenen Prüfungsfaktoren so weit wie möglich eingeschränkt. Gleichzeitig erfasst die Lösung auch "weiche" Übereinstimmungen wie beispielsweise bei verschiedenen Schreibweisen von Ortsnamen und Eigennamen – Mailand und Milano oder Richard und Ricardo – bedingt durch interkulturelle Unterschiede.

"Weltweit verstärken Behörden und Regierungen die Überwachung von Geschäfts- und Finanztransaktionen mit kriminellen Organisationen und Personen", erklärt, Jochen Razum, Geschäftsführer der Group 1 Software GmbH in München. "Im Rahmen dieser Bemühungen machen die Behörden auch Unternehmen verantwortlich, die – wissentlich oder unwissentlich – Geschäfte mit Ländern, Personen oder Organisationen von schwarzen Listen tätigen. Unternehmen, die heute keinen Abgleich von Kundeninformationen mit Überwachungslisten durchführen, müssen mit beträchtlichen Strafen sowie öffentlichen Anklagen und einer Schädigung ihres Marken- und Unternehmensimages rechnen."
(*) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Link zur konsolidierte EU-Sanktionsliste
(Group1 Software: ra)


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Meldungen: Screening-Lösungen

Lösung für vorgeschriebene Sanktionsprüfungen Bislang konnte gerade von Zeitersparnis keine Rede sein, wenn es um die US-amerikanischen Nonproliferationsanordnungen ging. Auf scheinbar endlosen Textseiten verzeichnet das Federal Register, vergleichbar mit dem deutschen Bundesanzeiger, diejenigen Unternehmen und Personen, die sich der Verbreitung und Herstellung atomarer, chemischer oder sonstiger Waffen schuldig oder verdächtig gemacht haben.

Verhinderung der Terrorismusfinanzierung Group 1 Software stellte die Compliance-Lösung "Global Sentry" in Europa vor. Die automatisierte Lösung lässt sich mit den vorhandenen Applikationen von Unternehmen integrieren und unterstützt so die Prüfung eingehender Transaktionen.

Embargolisten gegen Terrorismus Alles schien perfekt. Der Vertrag beurkundet, das Geld überwiesen. Nur das Grundbuchamt hatte aufgepasst und verweigerte die Umschreibung des Grundstücks. Der Name eines Käufers stand auf den Embargolisten.

Abgleich der Datenbestände mit Sanktionslisten Änderungen im EU-Zollkodex schaffen Brisanz für alle Unternehmen, die im großen Stil mit grenzüberschreitendem Warenverkehr beschäftigt sind. Firmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten bevorzugte Abfertigungsmodalitäten. Zu den Grundforderungen gehört unter anderem die Absicherung des Warenverkehrs gegenüber Terrorverdächtigen.

Lösung zum Sanktionslisten-Screening In allen Ländern achten Gesetzgeber und Behörden besonders bei grenzüberschreitenden Transaktionen auf die Einhaltung immer umfangreicher werdender Bestimmungen. Die Compliance-Lösungen von AEB helfen, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Ohne IT ist Compliance nicht wirtschaftlich machbar.

Geldwäsche und Sorgfaltspflicht Seit dem 1. Juli 2003 ist in der Schweiz das Geldwäschereigesetz (GWG) in Kraft. Danach müssen Finanzinstitute und Finanzintermediäre gezielte Kunden- und Mandatsabklärungen über politisch exponierte Personen (PEP), terroristische Organisationen u.a. treffen. In Liechtenstein verpflichtet das Gesetz zur Sorgfaltspflicht (SPG) die Finanzdienstleister ebenfalls zu weitreichenden Identifizierungs-, Abklärungs-, Mitteilungs- und Kontrollpflichten.

Identifizierung des Schuldnerrisikos Viele kleine Schuldner mit jeweils eigener Kreditlinie können tatsächlich ein einziges Unternehmen oder eine einzige Person betreffen. Im täglichen Geschäft gibt es drei verschiedene Risikoarten: Kredit-, Markt- und Geschäftsrisiko. Jegliche dieser Risiken beeinflussen Prozesse, Systeme, externe Elemente und Menschen. Nur wenn man weiß, wie Systeme zu integrieren (einheitliche Kundensicht) sind, können Unterschiede darin festgestellt und Prozessrisiken kontrolliert werden.

Identifikation von juristischen Personen Das Geldwäschereigesetz verlangt, dass Finanzintermediäre ihre Kunden anhand eines beweiskräftigen Ausweises identifizieren. Wie werden diese Vorgaben zur Identifikation juristischer Personen umgesetzt?

EU-Direktive rät zum PEP-Screening Um Korruption zu bekämpfen, fordert die EU von Finanzdienstleistern, so genannte Politisch Exponierte Personen (PEPs) im Kundenstamm zu identifizieren. Diese wohl umstrittenste Anforderung der Direktive dient der Aufspürung von veruntreuten öffentlichen Geldern.

EU-Verordnung: Boykottlisten Kaum ein Unternehmen beachtet die EU-Verordnung 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus - und das, obwohl Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Firmen strafbar sind. So verpflichten die Verordnungen Unternehmen beispielsweise dazu, ihre Daten mit denen in der Sanktionsliste aufgeführten Adressen abzugleichen.

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