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Elektronische Signatur für Rechtsanwälte

Gerichtliche Mahnbescheide können ab Dezember nur noch in elektronischer Form und digital signiert eingereicht werden
Qualifizierte Signatur für Online-Mahnbescheide: TC TrustCenter mit Spezial-Angebot für Rechtsanwälte

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(01.10.08) - Ab Dezember 2008 greifen die neuen Vorschriften zu elektronischen Mahnbescheiden, die ab dann nur noch mit einer gültigen qualifizierten Signatur bei Gerichten eingereicht werden dürfen. Der Sicherheits-Spezialist TC TrustCenter bietet Rechtsanwälten daher ab sofort ein spezielles Angebot über Signaturkarten für das qualifizierte Signieren von Mahnbescheiden an.

Die persönliche elektronische Signatur kann künftig gleichzeitig auch für die problemlose Einsicht in Handelsregister, Grundbücher und Schutzschriftenregister genutzt werden.

Das 2. Justizmodernisierungsgesetz von 2006 schreibt vor, dass ab 1. Dezember 2008 alle gerichtlichen Anträge nur noch in maschinell lesbarer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an die zuständigen Mahngerichte übermittelt werden dürfen.

TC TrustCenter, Spezialist für Zertifikate und Sicherheitslösungen, reagiert auf diese neue Gesetzlage mit einem ganz besonderen Spezialangebot für Rechtsanwälte: Für nur 39 Euro im Jahr, bei einer Laufzeit von drei Jahren, können Anwälte ihre Signaturkarte für qualifizierte elektronische Signaturen von TC TrustCenter erhalten.

Rechtsanwälte können mit ihrem qualifizieren Zertifikat von TC TrustCenter ihre Mahnbescheide bequem elektronisch signieren und rechtsgültig an das EGVP versenden. Dadurch wird nachgewiesen, dass die empfangenen Unterlagen eindeutig von dem angegebenen Anwalt versendet und nicht unterwegs verändert wurden.

Das Rechtsanwalt-Spezialangebot steht ab sofort auf der TC TrustCenter-Webseite zur Verfügung. (TC TrustCenter: ra)


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Chipkartenleser nach deutschem Signaturgesetz PDF-Eingangsrechnungen und GDPdU