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EDSA 2019 - Datenschutz für Europa


Auch 2020 wird sich der EDSA mit wichtigen datenschutzrechtlichen Themen befassen. Insbesondere werden die ersten Entscheidungen zu Beschwerden gegen Facebook und WhatsApp erwartet
Vor allem muss es gelingen, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch gegenüber den großen internationalen IT-Unternehmen effektiv durchzusetzen



Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) veröffentlicht in seiner letzten Sitzung im Jahr 2019 erste Leitlinien zum Recht auf Vergessenwerden. Diese schließen sich an eine Reihe von grundlegenden Entscheidungen des Ausschusses in diesem Jahr an, beispielsweise zu Themen wie Videoüberwachung, Akkreditierung und Zertifizierung, oder Privacy by Design und Default.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, blickt zufrieden auf sein erstes Jahr im EDSA zurück:

"Die in 2019 im EDSA verabschiedeten Beschlüsse und Leitlinien zeigen, was wir im europäischen Dialog für den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger erreichen können. Diese Zusammenarbeit der Europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden müssen wir weiter auszubauen. Vor allem muss es gelingen, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch gegenüber den großen internationalen IT-Unternehmen effektiv durchzusetzen. Deshalb wird der BfDI auch einen Teil der neu bewilligten Stellen gezielt für die weitere Stärkung seiner europäischen und internationalen Gremienarbeit einsetzen.

Bei der letzten Sitzung dieses Jahres verabschiedete der EDSA unter anderem den ersten Teil einer gemeinsamen Leitlinie zum Recht auf Vergessenwerden. In dieser wird dargelegt, wie Personen ihr Recht gegenüber Suchmaschinenbetreibern durchsetzen können, ganz oder teilweise aus deren Ergebnislisten gelöscht zu werden. Die Aktualität dieses datenschutzrechtlich wichtigen Themas belegen unter anderem auch zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche.

Am Rande des EDSA traf sich der BfDI zudem erneut mit seinem Schweizer Amtskollegen, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Adrian Lobsiger, um sich über den aktuellen Stand der Entwicklung beim Thema LIBRA zu informieren. Der EDÖB befasst sich aktuell intensiv mit Facebooks Bestrebungen in das Bankengeschäft einzusteigen und sucht hierzu mit seinen europäischen Kollegen einen engen Austausch.

Auch im nächsten Jahr wird sich der EDSA mit wichtigen datenschutzrechtlichen Themen befassen. Insbesondere werden die ersten Entscheidungen zu Beschwerden gegen Facebook und WhatsApp erwartet. "

Eine Übersicht der verabschiedeten Papiere des EDSA findet sich unter
https://edpb.europa.eu/edpb_de
(BfDI: ra)

eingetragen: 10.12.19
Newsletterlauf: 17.02.20


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