Umsetzung des Urteils zum BKA-Gesetz
Bundeskriminalamt und die Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus
Bundesverfassungsgericht hatte in dem Urteil zwei Normen des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) für nichtig erklärt
Um die "Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum BKA-Gesetz" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9478) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9383). Darin schreibt die Bundesregierung, die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus seien von besonderer Bedeutung.
Das Bundesverfassungsgericht habe "im Urteil vom 20. April 2016 festgestellt, dass die Ermächtigung zum Einsatz von verdeckten Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist. Die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen genüge allerdings in verschiedener Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht".
Wie die Regierung weiter ausführt, werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von ihr respektiert und umgesetzt. Das Gericht habe in dem Urteil zwei Normen des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) für nichtig erklärt. Diese Normen seien damit nicht mehr anwendbar. Der Umfang der von der Bundesregierung für notwendig erachteten gesetzlichen Änderungen und ein Zeitplan für einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BKAG würden erst nach Abschluss der Willensbildung innerhalb der Regierung feststehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.10.16
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