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EU-Datenschutz-Gütesiegel kommt


EU-Projekt "EuroPriSe" soll Anforderungen für ein Europäisches Datenschutz-Gütesiegel zu erarbeiten und exemplarisch zu erproben – Vorbild Schleswig-Holstein
Es gibt eine internationale Nachfrage und einen Bedarf an datenschutzgeprüften Produkten - Gütesiegel verbindet Anforderungen aus Datenschutz und Datensicherheit mit denen des Verbraucherschutzes


(11.06.07) - Die EU-Kommission hat ein Konsortium aus acht europäischen Organisationen und Unternehmen unter der Leitung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beauftragt, die Anforderungen für ein Europäisches Datenschutz-Gütesiegel zu erarbeiten und exemplarisch zu erproben. Das Projekt "European Privacy Seal" (EuroPriSe) wurde durch den Wirtschaftsminister Schleswig-Holstein Dietrich Austermann in der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK) eröffnet.

Vorbild für das Projekt ist das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein, das europaweit bisher einzigartige gesetzliche Datenschutzzertifikat, das seit dem Jahr 2000 erfolgreich vor allem auf dem deutschen Markt etabliert ist und inzwischen an ca. 40 Produkte verliehen wurde.

Das Europäische Datenschutz-Gütesiegel soll künftig bescheinigen, dass informationstechnische Angebote mit dem europäischen Recht, insbesondere der seit 1998 geltenden Datenschutzrichtlinie, im Einklang stehen. Mit dem von der Europäischen Kommission im Rahmen des eTEN-Programms in einer Höhe von 1,2 Mio Euro geförderten Projektes verfolgen die beteiligten Stellen das Konzept, IT-Dienstleistungen und -Produkte mit hohem Datenschutzstandard durch ein Zertifikat auszuzeichnen und für Verbraucher und Betroffene sichtbar zu machen.

Bürgerfreundliche, datensparsame und technisch sichere Produkte, etwa bei Internet-Angeboten, aus dem Gesundheitsbereich oder bei der Kundendatenverarbeitung erhalten auf diese Weise gegenüber der ungeprüften Konkurrenz einen Wettbewerbsvorteil.

Bei der Auftaktveranstaltung des Projektes erklärte der Wirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein Dietrich Austermann: "Ohne Datensicherheit und Datenschutz gibt es keinen Verbraucher- und Unternehmensschutz im Netz, lassen sich verdeckte und offen kriminelle Ausspähungen der Menschen und Unternehmen, Profilierungen durch Verschneiden verschiedenster Datenbestände und spezifische Behelligungen oder Straftaten zu deren Nachteil nicht vermeiden. Das Gütesiegel verbindet Anforderungen aus Datenschutz und Datensicherheit mit denen des Verbraucherschutzes und einer produktbezogenen Wettbewerbsförderung. Instrumente wie ein freiwilliges Datenschutzgütesiegel sind allemal reiz- und wirkungsvoller als Trotzreaktionen auslösende Zwangsmaßnahmen."

Dr. Thilo Weichert, der Leiter des ULD: "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es eine internationale Nachfrage und einen Bedarf an datenschutzgeprüften Produkten gibt. Angesichts der Undurchsichtigkeit der sie betreffenden Datenverarbeitung brauchen die Verbraucherinnen und Verbraucher eine nachvollziehbare Prüfung durch vertrauenswürdige und kompetente unabhängige Stellen nach anerkannten Standards. Das soll das Gütesiegel bieten."

An dem Projekt EuroPriSe sind neben dem ULD beteiligt:

>> Agencia de Protección de Datos de la Communidad de Madrid, Spanien
>> Borking Consultancy, Niederlande
>> Commission Nationale de l`Informatique et des Libertés, Frankreich
>> Ernst & Young AB, Schweden
>> Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Technikfolgenabschätzung
>> London Metropolitan University, Vereinigtes Königreich
>> TÜViT, Deutschland
>> VaF s.r.o, Slowakei

Die Festlegung der Anerkennungskriterien und des Verfahrens sowie die Ausarbeitung einheitlicher Datenschutzstandards sollen in enger Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden in Europa erfolgen. Das Projekt ist dazu angelegt, die Etablierung des Gütesiegelinstrumentes sowohl im europäischen Recht als auch vor allem in den nationalen Datenschutzgesetzen zu unterstützen. So ist die 2001 vom deutschen Gesetzgeber festgelegte Selbstverpflichtung zur Einführung eines Auditierungsverfahrens bis heute nicht umgesetzt worden.

Weitere Informationen zum Projekt EuroPriSe finden Sie unter:
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Holstenstraße 98 / 24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200 / Telefax: 0431 988-1223
www.datenschutzzentrum.de/europrise
(ULD: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

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    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

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