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Screening-Lösungen


Inhalte


29.11.07 - Sanktionslisten-Abgleich: Überwachung von Geschäfts- und Finanztransaktionen mit kriminellen Organisationen und Personen

19.10.07 - Terrorverdächtiger in Deutschland stand auf der Embargoliste - Grundstücksverkauf in letzter Sekunde gescheitert

01.03.07 - Sanktionslisten-Abgleich: Software sichert Firmen gegen Kontakte mit Terrorverdächtigen ab

27.02.07 - Bewegungsdaten online screenen - Um wirklich sicher zu sein, müssen Kunden Compliance-Prüfungen vollständig in ihr Auftragsabwicklungs-System integrieren

31.01.07 - Softwarelösung zur Umsetzung des Schweizer Geldwäschereigesetzes und des liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetzes

17.01.07 - Basel II-Richtlinien verlangen, dass Finanzdienstleister Daten für den Risikomanagementprozess herausfiltern können

27.12.06 - Brennpunkt Geldwäsche: Produkt für die formelle Identifikation von juristischen Personen

30.11. 06 - EU fordert von Finanzdienstleistern, "Politisch Exponierte Personen" (PEPs) im Kundenstamm zu identifizieren

21.11.06 - So können Unternehmen die EU-Verordnung 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus beachten

Im Überblick

Verhinderung der Terrorismusfinanzierung Group 1 Software stellte die Compliance-Lösung "Global Sentry" in Europa vor. Die automatisierte Lösung lässt sich mit den vorhandenen Applikationen von Unternehmen integrieren und unterstützt so die Prüfung eingehender Transaktionen.

Embargolisten gegen Terrorismus Alles schien perfekt. Der Vertrag beurkundet, das Geld überwiesen. Nur das Grundbuchamt hatte aufgepasst und verweigerte die Umschreibung des Grundstücks. Der Name eines Käufers stand auf den Embargolisten.

Abgleich der Datenbestände mit Sanktionslisten Änderungen im EU-Zollkodex schaffen Brisanz für alle Unternehmen, die im großen Stil mit grenzüberschreitendem Warenverkehr beschäftigt sind. Firmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten bevorzugte Abfertigungsmodalitäten. Zu den Grundforderungen gehört unter anderem die Absicherung des Warenverkehrs gegenüber Terrorverdächtigen.

Lösung zum Sanktionslisten-Screening In allen Ländern achten Gesetzgeber und Behörden besonders bei grenzüberschreitenden Transaktionen auf die Einhaltung immer umfangreicher werdender Bestimmungen. Die Compliance-Lösungen von AEB helfen, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Ohne IT ist Compliance nicht wirtschaftlich machbar.

Geldwäsche und Sorgfaltspflicht Seit dem 1. Juli 2003 ist in der Schweiz das Geldwäschereigesetz (GWG) in Kraft. Danach müssen Finanzinstitute und Finanzintermediäre gezielte Kunden- und Mandatsabklärungen über politisch exponierte Personen (PEP), terroristische Organisationen u.a. treffen. In Liechtenstein verpflichtet das Gesetz zur Sorgfaltspflicht (SPG) die Finanzdienstleister ebenfalls zu weitreichenden Identifizierungs-, Abklärungs-, Mitteilungs- und Kontrollpflichten.

Identifizierung des Schuldnerrisikos Viele kleine Schuldner mit jeweils eigener Kreditlinie können tatsächlich ein einziges Unternehmen oder eine einzige Person betreffen. Im täglichen Geschäft gibt es drei verschiedene Risikoarten: Kredit-, Markt- und Geschäftsrisiko. Jegliche dieser Risiken beeinflussen Prozesse, Systeme, externe Elemente und Menschen. Nur wenn man weiß, wie Systeme zu integrieren (einheitliche Kundensicht) sind, können Unterschiede darin festgestellt und Prozessrisiken kontrolliert werden.

Identifikation von juristischen Personen Das Geldwäschereigesetz verlangt, dass Finanzintermediäre ihre Kunden anhand eines beweiskräftigen Ausweises identifizieren. Wie werden diese Vorgaben zur Identifikation juristischer Personen umgesetzt?

EU-Direktive rät zum PEP-Screening Um Korruption zu bekämpfen, fordert die EU von Finanzdienstleistern, so genannte Politisch Exponierte Personen (PEPs) im Kundenstamm zu identifizieren. Diese wohl umstrittenste Anforderung der Direktive dient der Aufspürung von veruntreuten öffentlichen Geldern.

EU-Verordnung: Boykottlisten Kaum ein Unternehmen beachtet die EU-Verordnung 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus - und das, obwohl Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Firmen strafbar sind. So verpflichten die Verordnungen Unternehmen beispielsweise dazu, ihre Daten mit denen in der Sanktionsliste aufgeführten Adressen abzugleichen.

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Verhinderung der Terrorismusfinanzierung