Urheberrechtsverletzungen und Sanktionen


Verband der deutschen Internetwirtschaft zu Forderungen der Musikindustrie an Provider: Provider wollen und können keine Internetkontrolleure sein
Ein System abgestufter Sanktionen, wie Frankreich es derzeit einzuführen versucht, ist in Deutschland schon aus verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht machbar


(09.10.08) - Zu den erneuten Forderungen der Musikindustrie anlässlich der in Berlin eröffneten Messe "Popkomm" nimmt der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. Stellung. Er spricht sich dafür aus, die Wirkung des neu geschaffenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Urheberrechtsverletzungen zunächst abzuwarten, anstatt schon wieder neue Instrumente einzuführen.

Dazu sagte der Vorstand Recht und Regulierung von eco, Oliver Süme:
"Der Versuch der Musikindustrie, die Kontrolle über Vertriebswege von Musik im Internet zurückzuerlangen indem Provider als Hilfssheriffs eingespannt werden, ist faktisch gescheitert. Mit einer beispiellosen Welle von Strafanzeigen hat sie ihre Kunden nicht zurückgewinnen können. Und ein System abgestufter Sanktionen, wie Frankreich es derzeit einzuführen versucht, ist in Deutschland schon aus verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht machbar. Denn hierzulande sind Provider aus gutem Grund nicht befugt, das Nutzungsverhalten ihrer Kunden zu überwachen oder Nutzungsdaten zu speichern.

Auch finden Filesharer rasch Möglichkeiten, sich einem solchen System durch technische Tricks zu entziehen. Statt noch mehr Geld für die aufwendige und zweifelhafte Überwachung der Internetnutzer aus dem Fenster zu werfen, gilt es, endlich neue Geschäfts- und Vergütungsmodelle für das Internetzeitalter zu entwickeln."

Eine freiwillige Vereinbarung zwischen Internetwirtschaft und Musikindustrie, mit der ein System abgestufter Verwarnungen eingeführt würde, um Anschlussinhabern, von deren Anschluss aus Musik wiederholt getauscht wurde, den Internetzugang zu kappen, ist auch nach Auskunft der Bundesregierung mit geltendem deutschen Recht nicht vereinbar. Gesetzliche Änderungen will die Bundesregierung derzeit nicht umsetzen. Damit hat sich diese Idee faktisch erledigt.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Grünen zu freiwilligen Vereinbarungen zur Sanktionierung von Internetnutzern finden Sie hier (Seite 9):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/102/1610284.pdf
(eco: ra)

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