Gewerbesteuerfreiheit und freie Berufe
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte aufgrund einer Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts über zwei Fragen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer zu entscheiden und kam zu folgendem Ergebnis: Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe, der sonstigen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Es verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz ("Abfärberegelung") die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.
Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ließ die Anwendung von § 113b TKG, soweit er die Verwendung der gespeicherten Daten zum Zweck der Strafverfolgung regelt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur modifiziert zu.
Massenkontrolle von Kraftfahrzeugkennzeichen
Nach dem wegweisenden Urteil vom 27.02.2008 "Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig", fällt das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe wieder ein wegweisendes Urteil, das den Weg in den Überwachungsstaat verhindern soll. Die hessischen und schleswig-holsteinischen Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen sind nichtig, sagt das BVerfG in seinem Urteil vom 11. März 2007 (1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07). Der Grund: Die in den Gesetzen erlaubten automatisierten Massenkontrollen verletzen das Grundrecht auf Datenschutz der Autofahrer.

Justizministerin Merk riskiert Verfassungsbruch
Bayerns Justizministerin Beate Merk hat den Vorwurf der FDP-Landesvorsitzenden Sabine Leutheusser Schnarrenberger, die Forderung Merks nach einer Online-Durchsuchung auch zu Zwecken der Strafverfolgung, etwa in Fällen der Kinderpornographie, stelle einen "Verfassungsbruch" dar, entschieden zurückgewiesen.
Online-Durchsuchung in engen Grenzen möglich
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gab eine Erklärung ab zu den Konsequenzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz im Hinblick auf mögliche gesetzliche Grundlagen für eine Online-Durchsuchung von Computersystemen.
BVerfG-Urteil: Hohe Hürde für Online-Durchsuchung
Überraschend klar hat sich das Bundesverfassungsgericht zu Bürgerrechten und Datenschutz bekannt: Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts im Urteil "Online-Durchsuchung" und "Ausspähung des Internets" ist eindeutig.
BVerfG kippt NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung
Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Klage gegen "Hacker-Paragraph" § 202c StGB
Marco Di Filippo, Geschäftsführer der VisuKom Deutschland GmbH, hat nun in Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil eine Verfassungsbeschwerde gegen das in den Medien und der IT-Sicherheitsbranche stark umstrittene neue Strafrechtsänderungsgesetz eingereicht.
Kontenzugriff: Datenschutz gestärkt
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Finanzämter und Sozialbehörden auch weiterhin heimlich Kontodaten abfragen, um Steuerhinterziehung oder Sozialhilfemissbrauch zu verhindern. Das Gericht bemängelte aber, dass die zur Abfrage berechtigten Sozialbehörden unpräzise benannt seien. Das Gesetz muss deshalb bis zum 31. Mai 2008 genauer gefasst werden.
BVerfG schmettert Abgeordnetenklage ab
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat mit Urteil vom 4. Juli 2007 die Anträge von neun Bundestagsabgeordneten zurückgewiesen. Diese hatten sich im Wege der Organklage gegen § 44a Abs. 1 Abgeordnetengesetz, wonach die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Deutschen Bundestages steht, sowie gegen die Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte gewandt.