Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Informationsfreiheitsgesetz auf dem Prüfstand


Peter Schaar zieht positive Zwischenbilanz des Informationsfreiheitsgesetzes - Sorge vor unlösbaren Konflikten zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit haben sich nicht bestätigt
Es ist nicht zu einem "Zusammenbruch der Verwaltung des Bundes unter einer Flut von Informationsanträgen" gekommen


(06.06.08) - Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Peter Schaar, zieht eine positive Zwischenbilanz seiner Erfahrungen mit dem seit 1. Januar 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

In seinem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2006 und 2007, der als Unterrichtung vorliegt (16/8500) und am Donnerstag im Bundestag beraten wurde, verweist er darauf, dass sich viele der mit der Verabschiedung des IFG verbundenen Befürchtungen nicht bestätigt hätten.

Ziel des IFG ist es, Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns zu gewährleisten, indem die Informationsrechte der Bürger über staatliche Aktivitäten gestärkt werden. In diesem Zusammenhang, so Schaar, sei es nicht zu einem "Zusammenbruch der Verwaltung des Bundes unter einer Flut von Informationsanträgen" gekommen. Vielmehr habe sich der entstandene Verwaltungsaufwand in Grenzen gehalten; er sei zudem auf das Verhalten der Behörden selbst zurückzuführen, die gelegentlich durch restriktive Handhabung des Gesetzes überflüssige Beschwerde-, Widerspruchs- und Klageverfahren mit verursacht hätten.

Auch die Sorge vor unlösbaren Konflikten zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit hätte sich nach Ansicht des Bundesbeauftragten nicht bestätigt. Nur in wenigen Fällen habe der Schutz personenbezogener Daten eine entscheidende Rolle gespielt.

Die Antragsteller hätten zudem auch Verständnis für den Datenschutz Dritter gehabt und die dadurch bedingte Einschränkung ihres Informationsanspruches akzeptiert. Die Bürger hätten das neue Gesetz angenommen und in vielfältiger Weise von ihrem Informationsanspruch Gebrauch gemacht, so Schaar.

Es sei jedoch damit zu rechnen, dass sich die Gesamtzahl der Anträge mit zunehmendem Wissen um das Gesetz noch steigern wird. Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit appelliert in seinem Bericht an die Verwaltungen, dass neue Bürgerrecht der Informationsfreiheit zu respektieren und seine Anwendung zu fördern.

"Wenn die Bürger wissen, wie staatliche Stellen handeln, fördert dies das Vertrauen in sie und führt zugleich zu einem verbesserten Verständnis von Verwaltungsabläufen", sagte Peter Schaar. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

  • Änderung vergaberechtlicher Vorschriften

    Mit einer Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (20/9047) werden die nationalen Vergaberechtsregelungen (Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Konzessionsvergabeverordnung und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) an die entsprechende europäische Durchführungsverordnung angepasst.

  • Berufsreglementierungen

    Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sollen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Patentanwaltsordnung (PAO), das Steuerberatungsgesetz (StBerG), die Wirtschaftsprüferordnung (WPO), die Gewerbeordnung (GewO) und die Handwerksordnung (HwO) um eine Anlage ergänzt werden.

  • Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

    Der Wirtschaftausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (20/8679) mit den Stimmen der Ampelfraktionen und der Unionsfraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und unter Enthaltung der Linksfraktion angenommen.

  • Wertungswidersprüche vermeiden

    Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze" (20/8344) vorgelegt, die sich aus Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 ergibt. Infolge dieser Änderungen seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen