Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Finanzmarkt-Richtlinien-Umsetzungsgesetz


Weg frei für MiFID in Deutschland: Verabschiedung des Finanzmarkt-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes, kurz FRUG, durch den Deutschen Bundestag
Wertpapierhandel in Deutschland erhält ein neues Grundgesetz: Rechte der Anleger werden gestärkt - Finanzmarkt mit mehr Sicherheit


(13.04.07) - Zur 2./3. Lesung des Finanzmarktrichtlinienumsetzungsgesetzes (FRUG), die am 29.03.2007, stattfand, nahmen der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe und zuständige Berichterstatter, Georg Fahrenschon MdB, Stellung. Sie hoben die Bedeutung der MiFID-Richtlinie hervor und deuteten an, dass sich der Bundestag mit dem Vertrieb geschlossener Fonds und von Zertifikaten noch gesondert beschäftigen will. Die CDU/CSU geht davon aus, dass mit der deutschen MiFID-Umsetzung eine ausgewogene "Lösung sowohl für die Anlegerinteressen einerseits als auch für die am Finanzmarkt agierenden Wertpapierhändler andererseits gefunden" wurde:

Stellungnahme der CDU/CSU

"Mit der heutigen Verabschiedung des Finanzmarkt-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes, kurz FRUG durch den Deutschen Bundestag erhält der Wertpapierhandel in Deutschland quasi ein neues Grundgesetz. Dank des Einsatzes der Union konnte im Rahmen einer weitgehenden 1:1-Umsetzung der Richtlinie eine ausgewogene Lösung sowohl für die Anlegerinteressen einerseits als auch für die am Finanzmarkt agierenden Wertpapierhändler andererseits gefunden werden. Deutschland setzt einen neuen Markstein im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes in Europa.

Mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz wird die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) in nationales Recht umgesetzt. Das Umsetzungsgesetz verwirklicht das Ziel der EU-Richtlinie, die Finanzmärkte in der Europäischen Union im Interesse des grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsverkehrs und einheitlicher Grundlagen für den Anlegerschutz zu harmonisieren. Ziele sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter Wettbewerb und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Die Finanzmarktrichtlinie führt zu einer Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie von 1993, da sie neue Regelungen für Handelsplattformen und für die Ausführung von Wertpapiergeschäften statuiert. Darüber hinaus enthält die MiFID Punkte zum Abbau von Bürokratie und zur Regelungsvereinfachung.

Ein wichtiges Element für den deutschen Finanzplatz werden künftig zweifelsohne sog. Multilateral Trading Facilities (MTF) - Multilaterale Handelsplattformen sein. Die Regierungsfraktionen haben sich entschlossen, die Aufsicht über die MTF wie im Gesetzentwurf vorgesehen an die BaFin zu übertragen.

Keine Frage, eine Rechtszersplitterung in Deutschland muss ebenso vermieden werden wie Regelungen gefunden werden sollten, die den Finanzmarkt Deutschland stärken. Hierbei verkennen wir aber nicht, dass bereits jetzt börsenähnliche Einrichtungen sachgerecht durch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder überwacht werden und Defizite in der Aufsicht keinesfalls festzustellen sind.

Auch im Hinblick auf den Koalitionsvertrag, wonach noch in dieser Legislaturperiode 'die Börsenaufsicht .. in Abstimmung mit den Ländern zugunsten einer einheitlichen Aufsicht zu reformieren' sei und der seit wenigen Wochen wirkenden Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die sich auch des Themas Neustrukturierung der Börsenaufsicht angenommen hat, sind auch andere Aufsichtsstrukturen über die MTF denkbar. Auch die Argumente, dass die zuständigen Landesbehörden für die Aufsicht geeignet seien, bleiben für die Koalitionsfraktionen erwägenswert.

Den Vertrieb geschlossener Fonds und von Zertifikaten sehen wir unabhängig von der Verabschiedung dieses Gesetzes als einen Bereich an, mit dem wir uns gesondert beschäftigen wollen." (CDU/CSU: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Bekämpfung der Finanzkriminalität

    Die Bundesregierung will den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fokussierter ausrichten. Sie dazu hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen vorgelegt.

  • Bundesregierung will Onlinezugangsgesetz ändern

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/8093) zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz) vorgelegt.

  • Auf Missstände aufmerksam machen

    Nachdem das ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachte Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat gescheitert ist, unternehmen die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP einen zweiten Anlauf. Sie haben das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Ziel ist unverändert, dass Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen können.

  • Gesetzentwurf: Durchführung zweier EU-Verordnungen

    Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnungen über ein Ein- und Ausreisesystem ("Entry/Exit System - EES") und über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) (20/5333) frei gemacht.

  • Konzerne sollen Steuerzahlungen offenlegen

    Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Eine entsprechende EU-Richtlinie ((EU) 2021/2101) will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/5653) in deutsches Recht umsetzen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen