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"Google Street View" und persönlicher Datenschutz


"Google Street View": Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar ist gegen Ausleuchtung persönlicher Lebensumstände durch "Google Street View"
Peter Schaar tritt für strikte Verwertungsgrenzen bei Geodaten ein – Google verfügt über die vollständigen Informationen, einschließlich der Gesichtsbilder und Kfz-Kennzeichen


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(17.07.08) - In diesen Tagen hat Google auch in deutschen Städten damit begonnen, jedes Haus digital zu fotografieren und die Bilder in seine riesige Datenbank zu integrieren. Die Bilder sollen weltweit zum Abruf aus dem Internet zur Verfügung stehen. Sie können mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden. Damit werden persönliche Lebensumstände noch intensiver ausgeleuchtet.

In diesen Tagen hat Google auch in deutschen Städten damit begonnen, jedes Haus digital zu fotografieren und die Bilder in seine riesige Datenbank zu integrieren. Die Bilder sollen weltweit zum Abruf aus dem Internet zur Verfügung stehen. Sie können mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden. Damit werden persönliche Lebensumstände noch intensiver ausgeleuchtet.

Sehr kritisch steht dem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar gegenüber. Er fordert gesetzliche Begrenzungen: Geodaten sollten nur nach vorheriger Einwilligung des Betroffenen genutzt werden dürfen. Der Bundestag hat die Chance, dies bei den ohnehin im Herbst anstehenden Beratungen über verbesserte Datenschutzregeln zu berücksichtigen.

Schaar fragt:
"Müssen wir etwa damit rechnen, mit Werbung von Unternehmen überschüttet zu werden, die den Zustand unserer Häuser und Wohnungen über das Internet begutachtet haben und uns ihre Dienste z.B. für Renovierungsmaßnahmen anbieten? Werden Kriminelle den Dienst nutzen, um interessante Objekte auszuspähen? Wie werden eigentlich besonders sensible Einrichtungen wie Frauenhäuser vor Ausforschung geschützt?"

Brisant wäre es auch, wenn die Bilder für Bonitätsbewertungen herangezogen würden und negative Konsequenzen bei der Kreditvergabe oder bei sonstigen Geschäftsabschlüssen hätten. Google hat versichert, dass einzelne Personen oder Autokennzeichen nicht erkennbar sein sollen.

Hier sieht Schaar noch Klärungsbedarf. "Auch wenn die ins Internet gestellten Aufnahmen verfremdet werden, verfügt der Anbieter über die vollständigen Informationen, einschließlich der Gesichtsbilder und Kfz-Kennzeichen. Kürzlich hat ein US-Bezirksgericht angeordnet, alle Nutzerdaten des Google-eigenen Videoportals Youtube an ein TV-Unternehmen herauszugeben. Wer garantiert, dass staatliche Stellen oder Unternehmen im In- und Ausland die gespeicherten Bilddaten nicht erhalten können?", fragt Schaar.
(Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: ra)

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Meldungen: Datenschutz und Compliance

Alle ELENA-Daten gelöscht Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hat sich nach dem Stopp des ELENA-Verfahrens davon überzeugt, dass sämtliche personenbezogene Daten gelöscht sind, die im Rahmen dieses Verfahrens bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert waren. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 wurden bereits wenige Tage später sämtliche Schlüssel für die ELENA-Daten durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vernichtet, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte.

Fehlende Compliance mit Datenschutz-Gesetzen Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) hat im Auftrag der Artikel 29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbehörden untersucht, inwieweit die von Google angekündigte neue Datenschutzerklärung den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen. Die Untersuchung der CNIL kommt zu dem Ergebnis, dass die von dem Unternehmen für den 1. März 2011 angekündigte umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist.

Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erforderlich Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten in seiner Position bestätigt: Erneut sorge das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz. Dies sei zu begrüßen.

Gefahr der Profilbildung durch Google Zum 1. März führt Google neue, einheitliche Datenschutzbestimmungen ein, sie ersetzen die über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Dienste. Vorteilhaft für den Nutzer ist das nur auf den ersten Blick, urteilt die Stiftung Warentest in ihrem Online-Portal test.de. Google bleibe in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, die nach deutschem Recht angreifbar seien.

Zweite LDSG-Novelle in Schleswig-Holstein Nachdem der Landtag am 14.12.2011 per Sammeldrucksache das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und am 15.12.2011 das Informationszugangsgesetz (IZG) jeweils ohne Aussprache beschlossen hat, sind diese beiden Gesetz nach Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein am 26.01.2012 in Kraft getreten (GVBl. 2012, 78 ff. und 89 ff.). Das LDSG regelt den Datenschutz bei öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein, also vor allem bei Landesbehörden und Kommunen. Das IZG gibt den Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsakten, wenn dem keine überwiegenden Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Langer Weg für EU-Datenschutzregeln Die Vorschläge der Europäischen Kommission für einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen stellen nach Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar eine gute Grundlage dar, auf deren Basis allerdings noch einige Verbesserungen vorgenommen werden sollten.

Facebook: Irische Datenschützer schlampig? Der irische Datenschutzbeauftragte hat am 21.12.2011 einen Audit-Bericht über seine Datenschutzprüfung von Facebook Ireland Ltd. vorgelegt. Darin äußert er vielfältige Kritik am Internetangebot von Facebook, kommt aber zu dem Ergebnis: "Es ist die Aufgabe unserer Behörde sicherzustellen, dass Facebook Irland sich an das Datenschutzrecht hält, und dieser Bericht stellt diese Rechtskonformität fest".

Bußgeldzuständigkeit des ULD bestritten Vor der abschließenden Behandlung der Novelle des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG) im Landtag appellierte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erneut an die Abgeordneten, die Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen klarzustellen. Das ULD hat dem Landtag einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, der jedoch vom Innen- und Rechtsausschuss nicht behandelt wurde.

Facebook & Datenschutz: ULD will Rechtsklarheit Die im "Düsseldorfer Kreis" zusammengeschlossenen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden unterstützen in einem veröffentlichten Beschluss einheitlich die Position des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), wonach das Betreiben von Facebook-Fanpages gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt, und fordern von Anbietern von Sozialen Netzwerken Verbesserungen beim Datenschutz.

Nationales Datenschutzrecht beachten Der Düsseldorfer Kreis, ein Gremium der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, hat einen Beschluss zum Datenschutz in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darauf wies der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hin. Auch außereuropäische Anbieter sozialer Netzwerke, so die Datenschutzaufsichtsbehörden, müssen das nationale Datenschutzrecht beachten, wenn sie ihr Angebot an deutsche Nutzerinnen und Nutzer richten.

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Warnung vor "internetbasierten Gesundheitsakten" Gesundheitskarte und Datenschutz