Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse


Deutsche Bundesregierung erkennt Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB Fernverkehr AG und der DB Regio AG
Die Kenntnis der Auslastungszahlen und deren Entwicklung würde es konkurrierenden Mobilitätsanbietern ermöglichen, ihr Verhalten im Wettbewerb entsprechend auszurichten




Bei der Frage nach Anzahl der Ein- und Aussteiger sowie die Anzahl der im Zug befindlichen Reisenden an Bahnhöfen und Haltepunkten im Saarland sind aus Sicht der Bundesregierung "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB Fernverkehr AG und der DB Regio AG betroffen". Die Offenlegung der Auslastungszahlen könne "das wirtschaftliche Handeln der Deutschen Bahn AG deutlich beeinträchtigen und könnte erhebliche Wettbewerbsnachteile auch für den grenzüberschreitenden Verkehr nach sich ziehen", heißt es in der ergänzenden Antwort der Regierung (19/17041) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15041).

Die Kenntnis der Auslastungszahlen und deren Entwicklung würde es konkurrierenden Mobilitätsanbietern ermöglichen, ihr Verhalten im Wettbewerb entsprechend auszurichten. Daten über Strecke/Relation, Auslastung und Verlagerung der Verkehrsströme seien wertvoll, um die eigene Angebots- und Preisgestaltung zu konzipieren.

Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die betroffenen privaten Unternehmen andererseits habe die Bundesregierung die erbetenen Informationen als Verschlusssache "VS - Vertraulich" eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt, heißt es in der Antwort. Sie könnten dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages eingesehen werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 22.06.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen